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Betriebsversammlung

P
Pommi
Feb 2022 bearbeitet

Unser Betrieb soll mit einem anderen Betrieb fusionieren. Meine Frage wäre muss die Belegschaft darüber bereits vor der Aufsichtsratsitzung wo darüber beschlossen werden soll , informiert werden.?

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

04.02.2022 um 20:29 Uhr

Liest man folgenden Artikel würde ich sagen es sollte schon vor dem Abschluss der Fusion eine Betriebsversammlung geben. Hier kann der AG ja ausreichend Stellung dazu beziehen. https://www.business-wissen.de/artikel/fuehrung-muss-mitarbeiter-bei-uebernahme-und-fusion-informieren/

S
Stadtwerker

04.02.2022 um 20:35 Uhr

Hallo Pommi, wenn die Fusion auch von der Belegschaft positiv begleitet werden soll, dann würde ich sagen ja, informieren. Du als Betriebsrat darfst zu einer Betriebsversammlung einladen und die Belegschaft informieren. Transparenz ist sicherlich besser als der Flurfunk. Die Arbeitgeber der beiden fusionierenden Betriebe wären auch gut beraten die Belegschaften in einer, vielleicht gemeinsamen, Belegschaftsversammlung zu informieren. Behaltet Ihr als BR eurer Wissen für Euch und es gibt mit der Fusion Verschlechterungen für die Belegschaft erlebt ihr bestimmt spannende BR Wahlen. Perfektes Timing des Arbeitgebers um erfolgreiche BR Gremien zu schwächen.

VG Stadtwerker

P
Pommi

04.02.2022 um 20:51 Uhr

Unser GF beruft sich auf Paragraph 79 Betrvg , Verschwiegenheit...

D
DummerHund

04.02.2022 um 21:09 Uhr

Blödsinn, Es wird ja nichts inhaltliches bekannt gegeben. Und das eine Fusion kommen wird oder angestrebt ist wird den AN eh irgendwann bekannt sein. https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentar/kommentarseiten/paragraph-79/geheimhaltungspflicht.html

http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079_BetrVG_Geheim_BR.pdf

S
Stadtwerker

04.02.2022 um 23:49 Uhr

Vermutlich seid ihr mitten im 111er und der Arbeitsgeber ist verpflichtet die Belegschaft über die Nachteile dieser Betriebsänderung aufzuklären. Wenn Ihr mehr als 300 Mitarbeiter habt, dann steht Euch auch ohne den Arbeitgeber zu Fragen ein Berater zu. Den würde ich auch immer in Anspruch nehmen. Verschwiegenheit gegenüber betroffenen Mitarbeitern ist da grundsätzlich falsch! VG Stadtwerker

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