Guten Tag,

Wir haben den besonderen Fall im Unternehmen, dass im Zuge neuer Leistungsverhandlungen rückwirkend zum April ein höherer Kostensatz pro Therapieeinheit bewilligt wurde. Die Erhöhung wurde damit gerechtfertigt, dass unsere Mitarbeiter tariflich bezahlt werden sollen. Das wurde rückwirkend zum April diesen Jahres bewilligt. Mitte September soll das Gehalt tariflich angepasst werden und die Rückzahlung bis einschließlich April ausgezahlt werden.
Zwischen April und August diesen Jahres haben allerdings Mitarbeiter gekündigt. Haben diese trotzdem Anspruch auf die rückwirkende Gehaltserhöhung bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen? Oder besteht dieser Anspruch nur für aktive Mitarbeiter?
Gibt es Gesetztestexte, die solch einen Fall regeln oder Gerichtsbeschlüsse, auf die man sich berufen kann?