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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf rückwirkende Gehaltserhöhung nach Kündigung?

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MelliR93
Aug 2022 bearbeitet

Guten Tag,

Wir haben den besonderen Fall im Unternehmen, dass im Zuge neuer Leistungsverhandlungen rückwirkend zum April ein höherer Kostensatz pro Therapieeinheit bewilligt wurde. Die Erhöhung wurde damit gerechtfertigt, dass unsere Mitarbeiter tariflich bezahlt werden sollen. Das wurde rückwirkend zum April diesen Jahres bewilligt. Mitte September soll das Gehalt tariflich angepasst werden und die Rückzahlung bis einschließlich April ausgezahlt werden. Zwischen April und August diesen Jahres haben allerdings Mitarbeiter gekündigt. Haben diese trotzdem Anspruch auf die rückwirkende Gehaltserhöhung bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen? Oder besteht dieser Anspruch nur für aktive Mitarbeiter? Gibt es Gesetztestexte, die solch einen Fall regeln oder Gerichtsbeschlüsse, auf die man sich berufen kann?

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

15.08.2022 um 09:47 Uhr

Das wird normalerweise in der Vereinbarung geregelt. Also da mal reinschauen. Ich mach dir aber wenig Hoffnung, in der Regel bekomme bereits ausgeschiedene nichts (da greift oft auch die "wahrscheinlich" 3 Monatige Ausschlussfrist)

Wer im September noch beschäftigt ist (bei Auszahlung könnte da etwas mehr Glück haben.

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MelliR93

15.08.2022 um 12:30 Uhr

Vielen Dank für den wichtigen Hinweis mit der Ausschlussfrist, das werde ich mal überprüfen. In der Vereinbarung ist glaube ich wenig dazu geregelt, da es sich mehr auf die Therapieeinheiten bezieht als auf die Entgeltzahlung. Aber auch das werde ich überprüfen.

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