Im Februar 2019 hatte ich mit meiner Führungskraft für September 2019 eine neue Funktionsbeschreibung mit Eingruppierung in eine neue Gehaltsstufe vereinbart. Nach etwas hin und her wurde mir zugesagt, dass sie im Januar 2020 durch alle notwendigen Stellen (BR und Management usw.) genehmigt wurde. Seither liegt das alles bei unserer Personalabteilung auf dem Schreibtisch und wird erst jetzt bearbeitet. Habe ich das Recht eine Rückwirkende Bezahlung zu fordern? Zumindest bis zum Januar 2020?