Mitbestimmungsrecht - rückwirkender Anspruch?
Hallo!
In unserem Unternehmen haben wir einen Fall, in dem ein Abteilungsleiter 2005 ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat die Bemessungsgrundlage für den Bonus seiner Mitarbeiter geändert hat. Bis 2005 wurde der Bonus auf das Erreichen konkret definierter Projekt-Ziele ausbezahlt, die zum Aufgabengebiet der Mitarbeiter gehören und von ihnen maßgeblich zu beeinflussen sind. Durch die Änderung wurde die Hälfte des einzelvertraglich vereinbarten Bonus vom Erreichen bestimmter Deckungsbeitrags-Ziele des Gesamtunternehmens abhängig gemacht, der durch die Mitarbeiter dieser Abteilung nur minimal zu beeinflussen ist. 2005 wurde dieser Deckungsbeitrags-abhängige Bonus nicht ausbezahlt, weil der Deckungsbeitrag einen vorher definierten Wert unterschritt, so dass sich für die Mitarbeiter eine deutliche Verschlechterung des Einkommens ergab.
Unserer Auffassung nach wäre diese Änderung der Entlohnungsmethode nach § 87 Abs.10 BetrVG mitbestimmungspflichtig gewesen, was wir auch der Geschäftsleitung mitteilen werden. Wir werden auf jeden Fall darauf drängen, dass diese Bemessungsgrundlage (Deckungsbeitrag) nicht mehr anstelle der ursprünglich vereinbarten Ziele als Grundlage den Bonus herangezogen wird.
Meine Frage: Besteht neben dem Anspruch auf Wiedereinführung der „alten“ Entlohnungsmethode auch ein Anspruch auf Nachzahlung des durch die mitbestimmungspflichtige Änderung in 2005 entgangenen Bonus für die Mitarbeiter?
Community-Antworten (4)
09.08.2006 um 19:07 Uhr
@Michael "Durch die Änderung wurde die Hälfte des einzelvertraglich vereinbarten Bonus [..]" Ist das nicht bereits die Lösung des Problems?
Den DB 2 oder höher als Prämiengrundlage zu nehmen halte ich allerdings auch für fatal.
10.08.2006 um 01:18 Uhr
Und wie sieht es mit der 6-Monatsfrist aus, die ich habe, wenn ich arbeitsvertragliche Änderungen rückwirkend aufheben (lassen) will? Die ist hier wohl vertrichen - wenn sie denn gilt!?
10.08.2006 um 11:29 Uhr
Hallo Michael,
da ein MBR des BR steht, müßte es doch eine BV geben und von der kann nicht abgewichen werden, außer es wird mit dem BR eine Änderung der BV erarbeitet.
MfG Angi1
10.08.2006 um 12:21 Uhr
Michael, bin etwas verwundert, dass bei Euch ein Abteilungsleiter in der Lage ist, die Bemessungsgrundlage für ein Bonussystem ändern zu können.
Desweiteren erschliesst sich mir Dein Hinweis auf den "einzelvertraglich vereinbarten Bonus" nicht so ganz. Du meinst damit nicht zufällig die individuelle Zielvereinbarung?
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