Gehaltserhöhung erst später rückwirkend ausgezahlt
Ein Unternehmen hat TVÖD Verträge. Am 1.3.2016 gab es eine prozentuale Gehaltserhöhung. Das Unternehmen bezahlt das aber erst mit der August-Gehaltsabrechnung aus und rückwirkend. Was sagt die Rechtlage hierzu? Hatten die Mitarbeiter recht auf die Bezahlung ab 1.3.2016?
Community-Antworten (6)
18.07.2016 um 16:33 Uhr
Na sie bekommen es doch rückwirkend dann ist doch alles okay.
18.07.2016 um 16:40 Uhr
Was sagt denn der TV ? Zumindest in der freien Wirtschaft, können Unternehmen die Gehaltserhöhung auch schon einmal um ein paar Monate verschieben.
Sehe es aber wie Moreno ... sofern das Geld noch nachgezahlt wurde, liegt genau wo jetzt das Problem ? Oder geht es nur darum, recht zu haben ?
18.07.2016 um 17:56 Uhr
@SBVPrinzessin seid dem 01.06.2016 sind die neuen TVöD-Gehaltstabellen wirksam, rückwirkend zum 01.03.2016. Jetzt kommt es ja drauf an, wie lange eure PA benötigt, um das nun umzusetzen und wenn im August 2016 rückwirkend zum 01.03.2016 gezahlt wird geht ja niemand etwas verloren, denn er hat es ja noch nicht bekommen. Bei uns wurde die neue Gehaltstruktur am 30.06.2016 rückwirkend umgesetzt.
Gruß Galaxy
18.07.2016 um 18:06 Uhr
Ist mal wieder das berühmte Thema "Recht haben und Recht bekommen".
Ich kenne jetzt den Tarifvertrag im Einzelnen nicht. Ich denke mal, wenn es im Tarifvertrag so festgelegt ist, dass die Erhöhung ab dem 01.06. gilt und dann rückwirkend bezahlt wird, ich rechtlich gesehen sogar Anspruch auf Schadenersatz habe, wenn mir die Erhöhung und Nachzahlung erst in 08.2016 ausbezahlt wird.
Aber welcher Arbeitnehmer wird wg. sowas seinen Arbeitgeber verklagen. Und welchen Schadenersatz will er geltend machen?
Würde das beim nächsten Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber thematisieren, Erklärung erbitten, dann die Sache aber auf sich beruhen lassen.
19.07.2016 um 12:48 Uhr
@galaxy ihr Glücklichen. Bei uns wird es "VORAUSSICHTLICH" August, also Ende August oder noch später ;-(((
19.07.2016 um 13:00 Uhr
Bei uns Ende Juli :-)
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