Erstellt am 18.07.2016 um 14:33 Uhr von moreno
Na sie bekommen es doch rückwirkend dann ist doch alles okay.
Erstellt am 18.07.2016 um 14:40 Uhr von celestro
Was sagt denn der TV ? Zumindest in der freien Wirtschaft, können Unternehmen die Gehaltserhöhung auch schon einmal um ein paar Monate verschieben.
Sehe es aber wie Moreno ... sofern das Geld noch nachgezahlt wurde, liegt genau wo jetzt das Problem ? Oder geht es nur darum, recht zu haben ?
Erstellt am 18.07.2016 um 15:56 Uhr von galaxy
@SBVPrinzessin
seid dem 01.06.2016 sind die neuen TVöD-Gehaltstabellen wirksam, rückwirkend zum 01.03.2016. Jetzt kommt es ja drauf an, wie lange eure PA benötigt, um das nun umzusetzen und wenn im August 2016 rückwirkend zum 01.03.2016 gezahlt wird geht ja niemand etwas verloren, denn er hat es ja noch nicht bekommen.
Bei uns wurde die neue Gehaltstruktur am 30.06.2016 rückwirkend umgesetzt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 18.07.2016 um 16:06 Uhr von stehipp
Ist mal wieder das berühmte Thema "Recht haben und Recht bekommen".
Ich kenne jetzt den Tarifvertrag im Einzelnen nicht.
Ich denke mal, wenn es im Tarifvertrag so festgelegt ist, dass die Erhöhung ab dem 01.06. gilt und dann rückwirkend bezahlt wird, ich rechtlich gesehen sogar Anspruch auf Schadenersatz habe, wenn mir die Erhöhung und Nachzahlung erst in 08.2016 ausbezahlt wird.
Aber welcher Arbeitnehmer wird wg. sowas seinen Arbeitgeber verklagen. Und welchen Schadenersatz will er geltend machen?
Würde das beim nächsten Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber thematisieren, Erklärung erbitten, dann die Sache aber auf sich beruhen lassen.
Erstellt am 19.07.2016 um 10:48 Uhr von nicoline
@galaxy
ihr Glücklichen. Bei uns wird es "VORAUSSICHTLICH" August, also Ende August oder noch später ;-(((
Erstellt am 19.07.2016 um 11:00 Uhr von moreno