Ein Unternehmen hat TVÖD Verträge. Am 1.3.2016 gab es eine prozentuale Gehaltserhöhung.
Das Unternehmen bezahlt das aber erst mit der August-Gehaltsabrechnung aus und rückwirkend. Was sagt die Rechtlage hierzu? Hatten die Mitarbeiter recht auf die Bezahlung ab 1.3.2016?