Gehaltserhöhung
Hallo zusammen,
was kann der BR tun, wenn MA entlassen werden müssen(noch kein Nachfolgeauftrag im Projektgeschäft), Gehaltserhöhungen strikt abgelehnt werden und ein MA ohne Anhörung eine nicht unerhebliche Erhöhung bekommen hat. Der MA wollte wie andere auch wechseln, da es mit der Perspektive nicht all so gut aussieht, das machen jetzt viele. Dieser MA ist wichtig, aber keiner ist nicht ersetzbar. Die Gehaltserhöhung ist vollzogen, eas soll der BR jetzt machen ???
Gebt mir ein paar§en und Beispiele aus der Rechtssprechung.
Danke
Community-Antworten (6)
14.12.2011 um 21:52 Uhr
"was kann der BR tun, wenn MA entlassen werden müssen(noch kein Nachfolgeauftrag im Projektgeschäft), "
Was man als BR halt zu tun hat, wenn Anhörungen zu betriebsbedingten Kündigungen eingereicht werden. Man könnte sich natürlich auch schon im Vorfeld mit dem AG bzgl. dessen Vorstellungen "Personalplanung" beraten ...
"Gehaltserhöhungen strikt abgelehnt werden ..."
Hat ein BR letztendlich nichts zu kamellen.
"... und ein MA ohne Anhörung eine nicht unerhebliche Erhöhung bekommen hat. "
Seit wann muss ein BR angehört werden, wenn der AG einem AN eine Gehaltserhöhung gewähren will?
14.12.2011 um 22:14 Uhr
Wenn ich richtig verstehe, ist alles Rechtens und wir haben keine Eingriffsmöglichkeit!!!
Wo bleibt der Kommentar von Kölner??
14.12.2011 um 22:51 Uhr
@Golfer, ob das Mbr des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG tangiert wird, müßte genau geprüft werden. Das wäre nur dann der Fall, wenn sich ein kollektiver Tatbestand ausmachen lässt, wenn sich also hinter den Wohltaten für einzelne Arbeitnehmer abstrakt generelle Grundsätze der Entgeltfindung verbergen würden.
14.12.2011 um 23:59 Uhr
Wo bleibt der Kommentar von Kölner??
Vielleicht hat er doch ein Real Life ?!?
15.12.2011 um 09:38 Uhr
Wenns um die Gehaltserhöhungen geht und man "nicht wertvoll" ist, muss man sich an die wenden, die dafür zuständig sind - Gewerkschaft ins Boot holen (Mitglied werden)!
15.12.2011 um 10:25 Uhr
Ich will mal noch ein paar Details aufdröseln:
wenn MA entlassen werden müssen(noch kein Nachfolgeauftrag im Projektgeschäft)
Das wären erstmal betriebsbedingte Entlassungen -> Sozialauswahl die sich auf ALLE vergleichbaren AN bezieht, nicht nur die "projektbezogen" Beschäftigten. Da geht vom BR aus immer ein Widerspruch. Und so weit der BR gar nicht angehört wird, Bingo.
Abgesehen davon ist das: "kein Nachfolgeauftrag im Projektgeschäft" nicht zwingend ein Grund für betriebsbedingte Entlassungen. Das keine Aufträge hereinkommen ist zunächst Risko des AG. Ein Grund für betriebsbedingte Entlassungen wäre es nur dann, wenn der AG infolge einer unternehmerischen Entscheidung festlegt das das GESAMTE "Projektgeschäft" aus dem Portfolio des Unternehmens ENDGÜLTIG gestrichen wird. Der AG muß also sagen: "Aufgrund der Unwägbarkeiten der Auftragslage im Projektgeschäft wird dieses endgültig aufgegeben." So lange er das Geschäft an sich aufrecht erhält und auf Aufträge wartet bleibt dieses Geschäft erhalten und also auch kein Grund vorhanden die MA zu kündigen.
Im übrigen könnte das Schließen einer Abteilung (vor allem wenn "Projekt" im Sinne von "Entwicklung" zu lesen ist) ein Fall einer Betriebsänderung (§111 BetrVG) sein.
Gehaltserhöhungen strikt abgelehnt werden
Da das unter die Regelungssperre des §77 (3) BetrVG fällt (Arbeitsentgelte (...), können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.) hat der BR hier tatsächlich kein MBR. Das ausbleiben ansonsten regelmäßig gezahlter Erhöhungen könnte aber ein Grund dafür sein die wirtschaftliche Lage der Firma zu hinterfragen ebenfalls mit der potentiellen Folge Betriebsänderung.
ein MA ohne Anhörung eine nicht unerhebliche Erhöhung bekommen hat.
Erwartet ihr eine Anhörung? Heißt das das bei Euch ein TV oder eine betr. Regelung gilt, welcher für eine "Erhöhung" eine "Umgruppierung" impliziert? In diesem Fall könnt ihr nactürlich nach §101 Eure Beteiligung nach §99 einfordern. Ob das am Ende was bringt steht auf einem anderen Blatt. So weit Euer AG allerdings "willkürlich" bezahlt, tja, das unterliegt nicht der MB, abgesehen von evtl. §87 (1) Nr. 10 im KOLLEKTIVEN Rahmen. Also nicht bezogen auf den einen AN, aber vielleicht im Rahmen von "Entlohnungsgrundsätzen"...
Der MA wollte wie andere auch wechseln, da es mit der Perspektive nicht all so gut aussieht, das machen jetzt viele. Dieser MA ist wichtig, aber keiner ist nicht ersetzbar.
Was heißt "wechseln"? Kündigen und sich einen neuen Job suchen? Der AG wollte ihn nicht gehen lassen und hat ihn mit Lohn geködert? Das ist legal und unterliegt auch nicht der MB. So weit er allerdings einer der "vergleichbaren" AN im Rahmen der angesprochenen Kündigungen fällt, fällt er auch unter die Sozialauswahl und stellt damit für die gekündigten wieder möglicherweise einen Grund zum Widerspruch dar. Am Ende könnte ihm passieren das der AG ihn als zu kündigenden Kandidaten ansehen muss.
Am Ende liegt hier doch einiges an Beteiligungspotential in der Luft (die Informationsrechte und die durch die in der Luft liegenden Umstrukturierung entstehenden Beteiligungsrechte sowie das Initiativrecht des BR zur Einführung von Kurzarbeit nach §87 (1) Nr. 3 noch gar nicht angesprochen....).
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