Wir sind eine GmbH mit drei Kliniken. Die Pflegedirektorin will nun für die Azubis der Krankenpflegeschule einen Reflexionsbogen einführen. Dort sollen die Azubis Fragen zum Stationseinsatz in den jeweiligen Kliniken nach dem Notensystem bewerten.
Alle Einstellungen der Azubis werden vom BR des Haupthauses, dort ist auch der Sitz der Schule, genehmigt. Bei der BR-Wahl dürfen diese auch nur im Haupthaus wählen.
Frage: Wem (BR oder GBR) obliegt daws Zustimmungsrecht dieses Bewertungsbogens?
Ich meine, der BR der ansonsten auch zuständig ist.
Vielen Dank für eure Antworten.