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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reflexionsbogen Azubis Pflege - Zuständigkeit GBR oder örtl. BRè

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind eine GmbH mit drei Kliniken. Die Pflegedirektorin will nun für die Azubis der Krankenpflegeschule einen Reflexionsbogen einführen. Dort sollen die Azubis Fragen zum Stationseinsatz in den jeweiligen Kliniken nach dem Notensystem bewerten. Alle Einstellungen der Azubis werden vom BR des Haupthauses, dort ist auch der Sitz der Schule, genehmigt. Bei der BR-Wahl dürfen diese auch nur im Haupthaus wählen. Frage: Wem (BR oder GBR) obliegt daws Zustimmungsrecht dieses Bewertungsbogens? Ich meine, der BR der ansonsten auch zuständig ist. Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.02.2014 um 10:53 Uhr

Ich nehme an, die Bögen werden zentral von der ausbildenden Stelle - also dem Haupthaus - erfasst und ausgewertet. So gesehen sehe ich auch den örtlichen BR in der Zuständigkeit.

P
paula

18.02.2014 um 11:26 Uhr

wo seht ihr denn das MBR? Beurteilungsgrundsätze? Technische Einrichtung? Personalfragebogen?

Davon abhängig kann nämlich hier die Zuständigkeit sein

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