Alle Einstellungen der Azubis werden vom BR des Haupthauses, dort ist auch der Sitz der Schule, genehmigt. Bei der BR-Wahl dürfen diese auch nur im Haupthaus wählen.
Frage: Wem (BR oder GBR) obliegt daws Zustimmungsrecht dieses Bewertungsbogens?
Ich meine, der BR der ansonsten auch zuständig ist.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Betriebsverfassungsrecht