Verstoß genen Gesamtbetriebsvereinbarung-wer zuständig? GbR? BR?
Hallo Kollegas,
welche Interessensvertretung ist zuständig bei einem Verstoß des AG gegen eine Gesamtbetriebsvereinbarung?
Community-Antworten (18)
30.03.2009 um 23:27 Uhr
Da die Gesamtbetriebsvereinbarung vom GBR abgeschlossen wurde dieser. Allerdings müßte man sehen ob es nicht auch für den örtlichen BR Ansatzpunkte geben könnte. Dafür müßte man wissen worum es ganz genau geht. Eine pauschale Antwort ist hier sicherlich nciht leicht zu geben!
31.03.2009 um 02:44 Uhr
Auch wäre es wichtig zu wissen, ob es sich um eine normale BV handelt oder um eine RahmenBV.
31.03.2009 um 08:54 Uhr
@ rainer w und andere: Obendrüber steht "Gesamtbetriebsvereinbarung"
31.03.2009 um 10:47 Uhr
@all Beide Gremien können die Einhaltung der BV einklagen!
31.03.2009 um 19:59 Uhr
Tja Don Johnson, für die Teilnahme hier im Forum gelten eben keine philosophischen Grundsätze, z.B. dass zunehmende Quantität mit der Zeit zu Qualität wird.....
31.03.2009 um 20:08 Uhr
@w-j-l Mensch, Du teilst ja aus...
31.03.2009 um 20:34 Uhr
@w-j-l Tja, wenn ich dich ernst nehmen würde wäre ich jetzt echt beleidigt!
Also ich kann an meiner Antwort ncihts falsches erkennen. Ich behaupte mal, dass selbst du nciht weißt worum es vielleicht geht in diesem Fall. Zumindest glaube ich nciht an Kristallkugeln!
Von daher ist eine pauschalisierte Antwort grundsätzlich .... hmmmm..... gefählrich wenn man richtig antworten möchte!
Aber da du anscheinend Gott Vater in Person bist, und dich nie und nimmer auch nur ansatzweise irrst, wirst du auch mit deiner Meinung mir gegenüber sicherlich Recht haben!
Grüße aus Miami DJ
@Kölner Hoffentlich kann er auch einstecken... ;-)
01.04.2009 um 17:12 Uhr
Don Johnson,
-
Der GBR ist zuständig, richtig.
-
Für die Frage, ob auch der BR für die Einhaltung einer GBV zuständig ist, brauche ich nicht zu wissen, worum es in der Vereinbarung geht. Eine GBV wirkt in jedem Betrieb solange der BR nicht zulässigerweise eine betriebliche Regelung hat. Damit ist immer auch der BR dafür zuständig, dass Gesamtbetriebsvereinbarungen im Betrieb umgesetzt bzw. eingehalten werden. Da gibt es keinerlei Spielraum. Häufig KANN der GBR gar nicht überwachen, ob eine GBV eingehalten wird. Und wenn der BR feststellt, dass eine GBV nicht eingehalten wird, dann braucht er - um das zu monieren - nicht den GBR einschalten, sondern er kann unmittelbar direkt den Verstoß monieren. Er kann auch erforderlichenfalls zum Arbeitsgericht gehen.
Der BR muss ja auch nicht die Gewerkschaft involvieren, wenn gegen geltende Tarifverträge verstoßen wird. Auch das kann er selbst und direkt beanstanden bzw. (falls es um kollektive Regelungen geht) einklagen.
Kölner hat es übrigens kürzer und genauso richtig geschrieben.
Ich habe hier sicherlich eine geringere "Schreibdichte" als Du. Ich versuche aber auch (alleine schon mangels Zeit) mich nur zu solchen Dingen zu äußern, von denen ich mir relativ sicher bin, dass ich auch Ahnung davon habe. Aber selbst dann liege ich manches Mal falsch (gell Kölner?!).
Würde ich auch so häufig wie Du zu Themen schreiben, von denen ich wenig oder nicht umfassend Ahnung habe, dann würde die Qualität meiner Beiträge im Mittel sicher verlieren.
Das Problem dabei ist, dass sich alleine aufgrund Deiner Schreibdichte manche Erst- oder Selten-Frager auf Deine Antworten verlassen. Deshalb habe ich auf Hegel verwiesen, dass hier eben Quantität alleine nicht irgendwann zu Qualität wird.
01.04.2009 um 18:00 Uhr
@w-j-l Meist liegst Du richtig... ;-)
01.04.2009 um 18:24 Uhr
Kölner, das haben wir ja dann als Nicht-Juristen gemeinsam....
01.04.2009 um 19:56 Uhr
@w-j-l Aus Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Gesamtbetriebsrat: "In § 50 BetrVG ist die Frage der Arbeitsteilung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichen Betriebsräten geregelt. Der gesamtbetriebsrat ist dem örtlichen Betriebsrat nciht übergeordnet. Vielmehr werden die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben grundsätzlich von denörtlichen Betriebsräten in eigenerr zuständikeit wahrgenommen.
Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats besteht allerdings
- wenn es um die Behandlung von Angelegenheiten geht, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und die nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; die Zuständigkeit des GBR erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat;
Beispiele: Regleungsprobleme einer unternehmensweit geltenden betrieblichen Altersversorgung; Vereinbasrung einer unternehmenseinheitlichen Gratifikationsordnung; Vereinbarung eines Interessensausgleichs und Sozialordnung bei Stillegung aller Betriebe des Unternehmens..."
So mein lieber Kollege, wieso war es also falsch von mir zu fragen um was es genau geht?
*Häufig KANN der GBR gar nicht überwachen, ob eine GBV eingehalten wird. * Na im anbetracht der Tatsache, dass im GBR auch Mitgleider des örtlichen BR sind, ist eine Überwachung also recht einfach!
Und wenn der BR feststellt, dass eine GBV nicht eingehalten wird, dann braucht er - um das zu monieren - nicht den GBR einschalten, sondern er kann unmittelbar direkt den Verstoß monieren. Das habe ich nciht bezweifelt
Er kann auch erforderlichenfalls zum Arbeitsgericht gehen. Kann kann er vieles. Aber mal ganz ehrlich, wenn es um solche von mir zitierten Beispiele gehen sollte das besser der GBR machen. Was er ja auch sicherlich machen würde.
Der BR muss ja auch nicht die Gewerkschaft involvieren, wenn gegen geltende Tarifverträge verstoßen wird. Auch das kann er selbst und direkt beanstanden bzw. (falls es um kollektive Regelungen geht) einklagen. Da der TV ein Vertrag zwischen AG oder AGV und GEW ist, bezweifel ich das, aber sicherlich kannst du mir ein paar allgemeingültige Urteile hierfür nennen!
*Kölner hat es übrigens kürzer und genauso richtig geschrieben. * Auch das ist unbestritten! Wenn Kölner aber genauso richtig geantwortet hat, war meines nciht verkehrt. Das Kölner besser und kürzer schreiben kann als ich, bestreite ich nciht - im Gegenteil! Ich bin nicht so gut im Schreiben, mir das aber vorzuwerfen ist ja wohl lächerlich!
Ich habe hier sicherlich eine geringere "Schreibdichte" als Du. Ich versuche aber auch (alleine schon mangels Zeit) mich nur zu solchen Dingen zu äußern, von denen ich mir relativ sicher bin, dass ich auch Ahnung davon habe. Aber selbst dann liege ich manches Mal falsch (gell Kölner?!). Das ist völlig egal wie hoch hier welche Schreibdichte ist. Und auch ich schreibe eigentlich nur wenn ich mir ziemlich sicher bin. In diesem Fall mußte ich nachlesen, dass ich in der Tat mit GBR ncht viel zu tun habe. Sei es drum. Du schriebst, dass Kölners Antwort genauso richtig war wie meine, somit habe ich nciht falsch geantwortet. Ob ich es nachgesehen und dann hier gepostet habe, oder es durch jahrelanges Studium erlangt habe ist nciht relevant. Keiner hat letztendlich meine Antwort bezweifelt oder als falsch dargestellt. Und mal ganz ehrlich - falsch liegt jeder mal. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nciht oder hat einfach mal nen Brett vorm Kopf. Da gibt es noch ein Spruch: "Nur wer gar nciht arbeitet macht keine Fehler"
Würde ich auch so häufig wie Du zu Themen schreiben, von denen ich wenig oder nicht umfassend Ahnung habe, dann würde die Qualität meiner Beiträge im Mittel sicher verlieren. Nochmals - was war falsch bei der Antwort, die ich gegeben habe? was wirfst du mir vor? Oder meinst du andere Threads hier im Forum? Dann benenne sie! Nicht nur vorwerfen, sondern bitte genau benennen oder gehst du zujm Chef und sagst: "das was du gemacht hast ist mist" und erklärst nicht was er falsch gemacht hat? Klasse!!!
Das Problem dabei ist, dass sich alleine aufgrund Deiner Schreibdichte manche Erst- oder Selten-Frager auf Deine Antworten verlassen. Deshalb habe ich auf Hegel verwiesen, dass hier eben Quantität alleine nicht irgendwann zu Qualität wird. Wir machen hier keine Rechtsberatung und jetzt mal ehrlich, hier ist kein Counter der Anzeigt, wie oft ich gepostet habe. Das ist auch völlig ok so. Das ist wirklich meine Meinung und zwar genau aus dem von dir angegebenen Grund. Aber nochmals. Du kannst mir nciht vorwerfen, dass ich hier was falsches geschrieben habe. Niemand hat mich verbessert. Was willst du also von mir? Klar, jeder macht mal Fehler, aber wenn mir ein solcher passiert, glaube mir, hier warten viele, die mich gerne und jeder Zeit verbessern würden! Das Quantität nciht Qualität ist, ist mir bewußt. Das sagte ich auch nie, dass ich immer richtig liege, weil ich vieloleicht oft poste. Wenn solltest du dir meine Fehlerquote ansehen - dann kannst du meine Qualität beurteilen. Du kannst nicht einfach hingehen und sagen, dass weil ich viel schreibe ich grundsätzlich qualitativ schlecht bin! Und wie du schon selber sagtet, perfekt ist ja wohl keiner!
Ich hoffe dieses Thema jetzt beenden zu können. Es langweilt mich, von dir ständig angegriffen zu werden. Zum Schluß noch einmal ein Zitat von dir:
*Kölner hat es übrigens kürzer und genauso richtig geschrieben. *
So - Ende!
01.04.2009 um 20:11 Uhr
Don Johnson, es gab hier mal einen Ramses II, und der hat mich auch massiv angegriffen (dagegen ist das was ich hier an Dich schreibe harmlos), und gelegentlich hatte er recht. Und wäre er noch hier, dann würde er das auch heute noch tun. Das war auch eine harte Schule. Wenn Du berechtigte Kritik nicht verträgst, dann bist Du falsch hier.
Zu Deinem Beitrag davor: Schon wieder viel Quantität aber wenig Qualität.
In der Frage geht es inhaltlich nicht um § 50 (1) im Zusammenhang mit dem Abschluss von Vereinbarungen, denn das ist bereits erledigt. Der 50 (1) beschränkt nicht die Kontrolle der Einhaltung von solchen Vereinbarungen auf die Zuständigkeit des GBR.
Es geht hier zusätzlich um § 80 (1) Nr.1 Mit den dort erwähnten BVen sind eben auch GBVen gemeint, soweit sie auf den Betrieb wirken.
Mit dem Verweis auf Kölner habe ich gemeint, dass seine Antwort kürzer war als Meine und genauso richtig. Deine war in Bezug auf die Einschränkung der Zuständigkeit des BR falsch. Die ergibt sich hierzu eben nicht aus § 50 sondern aus § 80. Nachdem ich das kritisiert habe, hast Du widersprochen.
Klar mache ich hier auch Fehler, aber das wird dann ggf. auch korrigiert. Ich schreibe aber meist nichts, wenn ich nur eine Meinung habe, oder ich kennzeichne meine Unsicherheit mit den Kürzel "m.E." Ich habe nicht behauptet, dass Du hier grundsätzlich Mist schreibst, ich würde eher sagen, Du schreibst hier GRUNDSÄTZLICH richtig (falls Du weißt was ich damit meine).
01.04.2009 um 20:40 Uhr
w-j-l es gab hier mal einen Ramses II, und der hat mich massiv angegriffen, und häufig hatte er recht. Und wäre er noch hier, dann würde er das auch heute noch tun. Das war auch eine harte Schule. Soll das heißen, dass mich unterrichten willst? ok, dann mach mal. Fang aber bitte damit an, was ich falsch gemacht oder falsch geschrieben habe und kritisiere nciht, meine Ausdrucksform, oder dass ich oft poste.
Wenn Du berechtigte Kritik nicht verträgst, dann bist Du falsch hier. Ich sehe nciht, wo deine Kritig berechtigt ist, erklär es mir. Du sagst kölner hätte genauso richtig geantwortet wie ich - was war dann falsch an meinem Beitrag?
Na, den Rest sieht der Schoof dann etwas anders. Die Zuständigkeit ist erstmal beim GBR in solchen BV´s - darum wollte ich wissen um was es genau geht, da ich keine pauschale Antwort geben wollte. Klar kann der örtliche BR was machen, aber das war nciht die Frage. Es wurde nach der Zuständigkeit gefragt welche Interessensvertretung ist zuständig... Bezüglich der Zuständigkeit war meine Weitere Nachfrage also mehr als richtig. Es wurde nciht gefragt ob der BR was dagegen machen kann! Und jetzt sag nciht, dass dem nciht so ist. Es wurde nciht gefragt, wer das kontrolliert oder wer bei ncihteinhaltung was dagegen machen kann, es stand da, wer ist zuständig. Wenn es eine wirkliche GBV nach Schoof ist, ist die Zuständigkeit erstmal beim GBR nciht beim BR. Eine eventuell notwendige Änderung ist also sache des GBR nciht des BR. Also wirklich - wenn man will kann man alles falsch verstehen. Ich habe nciht behauptet die Erde ist eine Scheibe. Somit bin ich noch immer der Meinung, dass meine Antwort richtig war. Wenn sie richtig war, wie du ja selbst eingeworfen hast, dann ist deine Kritik nciht berechtigt, sondern einfach nur daneben! Und noch einmal: Ich habe ncihts gegen Kritik wenn sie berechtigt ist - aber gegen Polemik und anfeindungen solcher Art.
Kinderkram ist das was du hier in diesem Thread so geschrieben hast - allemal!
01.04.2009 um 20:49 Uhr
Wenn Du nicht mal den versuch machen willst, zu verstehen was ich meine, dann lass es halt.
Im Übrigen hast Du meine letzte Antwort wohl auch nicht gelesen....
01.04.2009 um 21:09 Uhr
w-j-l Doch ich habe den letzten Absatz gelesen und auch verstanden!
Vielleicht habe ich deinen Beitrag und deine Kritik falsch versatanden - dann erkläre sie mir. Ich bin gerne bereit dich richtig zu verstehen!
Folgenden Satz von dir fand ich als die Kernaussage deiner Kritik an mich Würde ich auch so häufig wie Du zu Themen schreiben, von denen ich wenig oder nicht umfassend Ahnung habe, dann würde die Qualität meiner Beiträge im Mittel sicher verlieren. Hiermit hast du die Qualität meiner Beiträge eindeutig schlecht bewertet. Und nicht nur das, sondern meine Qualifikation hinterfragt. Dieses machtest du bei einem Beitrag, den ich richtig beantwortet habe - wo ich nciht daneben lag. Was war daran falsch zu verstehen? Dieser eine Satz (vielleicht anders gemeint, aber so geschrieben) rückt mich und meine Beiträge in ein schlechtes Licht!
Wenn du also vernünftig kritisieren willst, dann mach es, dann erkläre, auch wenn du mehr Worte brauchst als dir lieb ist. Zu wenig Worte bringen Mißvverständnisse und setzt Hintergrundwissen vorraus.
Denke einfach drüber nach! Ich bin jeder Zeit bereit dazu zu lernen "der Mensch wird alt wie ne Kuh und lernt immernoch dazu". Ich hoffe du auch!
DJ
02.04.2009 um 11:41 Uhr
Ich habe einfach den Eindruck, dass Du manches Mal ein wenig schnell antwortest, wo Du besser vorher hättest etwas recherchieren sollen.
Im obigen Fall scheinst Du eindeutig nicht dazulernen zu wollen. Vielleicht hilft es Dir ja, wenn Du im Kommentar von Däubler mal die RN 17 zum § 50 liest.
02.04.2009 um 12:22 Uhr
"welche Interessensvertretung ist zuständig bei einem Verstoß des AG gegen eine Gesamtbetriebsvereinbarung?"
Wie kurz und knapp richtig geantwortet wurde: "Beide Gremien können die Einhaltung der BV einklagen!"
Falls aus der G-BV z.B. Ansprüche auf eine bestimmte Leistung resultieren, können diese auch durch AN individualrechtlich eingeklagt werden.
"Doch ich habe den letzten Absatz gelesen und auch verstanden!"
Da möchte ich berechtigte Zweifel anmelden. Oder warum wurde nach dem korrekten Hinweis auf den § 80 BetrVG die Aussage "Die Zuständigkeit ist erstmal beim GBR in solchen BV´s ..." nicht zurück genommen?
"Hiermit hast du die Qualität meiner Beiträge eindeutig schlecht bewertet. Und nicht nur das, sondern meine Qualifikation hinterfragt."
Welch Überraschung ...
02.04.2009 um 12:28 Uhr
Lass mal Peanuts, er leidet schon unter mir genug....
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