Hallo,
unsere Firma ist in die Insolvenz gegangen.
Wir gehören zu einer Firmengruppe.
Für Juli, Aug, u. Sept. 2012 erhielten vir Insolvenzgeld von der Argentur für Arbeit.
Zum 01.10.2012 erhielten wir v. Insolvenzverwalter die Kündigung.

Jetzt wurden wir v. der Gewerkschaft und Betriebsrat eingeladen um uns über
d. derzeitigen Stand zu informieren.

Meine Fragen:
Ist unser "alter" Betriebsrat (3 Personen) für uns immer noch zuständig oder im Amt?
Ein Betriebsrat hat inzwischen einen Arbeitsvertrag bei der "Mutterfirma",
also einen anderen Arbeitsgeber. Ist es möglich und zulässig in einer anderen Firma
angestellt zu sein und gleichzeitig noch Betriebsrat der insolventen Firmavon zu sein?

Der BR hatte damals eine "Namensliste" erstellt, obwohl die Gewerkschaft
davon abgeraten hatte. Was bedeutet diese Namensliste für uns?
Haben wir dadurch Nachteile? 5 Mitarbeiter machten eine Klage auf Wiedereinstellung evtl. an einen anderen Standort. Diese Klage hatte keinen Erfolg. Der Richter konnte aber nicht verstehen warum unser BR damals eine Namensliste gemacht hat.

Ist es eine Betriebsübernahme falls Produkte die wir damals gefertigt haben für die gleichen Kunden an einen anderen Standort hergestellt werden?
Was können wir in diesen Fall evt. unternehmen?

Danke für Antworten.