Insolvenz der Firma. Betriebsrat für uns noch zuständig?
Hallo, unsere Firma ist in die Insolvenz gegangen. Wir gehören zu einer Firmengruppe. Für Juli, Aug, u. Sept. 2012 erhielten vir Insolvenzgeld von der Argentur für Arbeit. Zum 01.10.2012 erhielten wir v. Insolvenzverwalter die Kündigung.
Jetzt wurden wir v. der Gewerkschaft und Betriebsrat eingeladen um uns über d. derzeitigen Stand zu informieren.
Meine Fragen: Ist unser "alter" Betriebsrat (3 Personen) für uns immer noch zuständig oder im Amt? Ein Betriebsrat hat inzwischen einen Arbeitsvertrag bei der "Mutterfirma", also einen anderen Arbeitsgeber. Ist es möglich und zulässig in einer anderen Firma angestellt zu sein und gleichzeitig noch Betriebsrat der insolventen Firmavon zu sein?
Der BR hatte damals eine "Namensliste" erstellt, obwohl die Gewerkschaft davon abgeraten hatte. Was bedeutet diese Namensliste für uns? Haben wir dadurch Nachteile? 5 Mitarbeiter machten eine Klage auf Wiedereinstellung evtl. an einen anderen Standort. Diese Klage hatte keinen Erfolg. Der Richter konnte aber nicht verstehen warum unser BR damals eine Namensliste gemacht hat.
Ist es eine Betriebsübernahme falls Produkte die wir damals gefertigt haben für die gleichen Kunden an einen anderen Standort hergestellt werden? Was können wir in diesen Fall evt. unternehmen?
Danke für Antworten.
Community-Antworten (5)
04.03.2013 um 11:19 Uhr
Was können wir in diesen Fall evt. unternehmen?<
Zu der Versammlung gehen, zu der ihr eingeladen seit.
Nur weil ein BR-Mitglied einen anderen Arbeitsplatz hat, bedeutet das ja nicht, dass das ganze Gremium weg ist. Es ist schwer, aus der ferne zu beurteilen, wie die Lage tatsächlich ist. Auf der Versammlung wirst Du mehr erfahren.
Ob die Namensliste Nachteile für Euch hat? Sicher - hast Du doch gesehen: >Diese Klage hatte keinen Erfolg< und darum hat der Richter auch nicht verstanden, warum der BR sowas gemacht hat. Einfach gesagt: Mit der Liste hat der BR mit dem AG festgelegt, wer aus dem Betrieb fliegt.
05.03.2013 um 01:07 Uhr
Hallo nochmal, danke gironimo für deine Antwort.
Was ist aber bei meiner Frage "Btriebsübernahme". Geht so was in einer Firmengruppe einfach so?. Haben wir Ansprüche und wie können wir diese durchsetzen und Beweisen?#
Tschüß
05.03.2013 um 07:39 Uhr
Hallo Jestin, ob Ihr Ansprüche habt, muss vor Ort geklärt werden. Da fünf von Euch schon erfolglos geklagt haben, sieht es wohl nicht so rosig aus. Holt Euch Rat bei der Gewerkschaft, die scheint ja sowieso schon informiert und an der Sache dran zu sein?
Ihr erhieltet zum 01.10.2012 die Kündigung? Erhieltet Ihr am 01.10. die Kündigung und seid noch da, weil die Fristen so lang sind? Oder seit Ihr schon raus? LG Lotte
05.03.2013 um 07:49 Uhr
ich fürchte euer betriebsrat hat es verbockt
08.03.2013 um 00:03 Uhr
Hallo noch mal der Jestin,
hattem ja nun diese Versammlung mit BR und IGM. Leider keine Antworten von IGM noch v. BR auf meine obrigen Fragen. "Wir müssen das noch mal klären und nachfragen"
Natürlich hat das der BR verbockt und die IGM deckelt das noch.
Was machen?
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