Erstellt am 19.06.2013 um 12:46 Uhr von Watschenbaum
meine persönliche Lösung wäre : Kopftuch runter oder anderen Job suchen
(aber das liegt in meiner Überzeugung begründet, daß ich kein Verständnis für diesen Mist habe), aber das nur nebenbei
hygienische Gründe führen hier zu nichts,
insbeondere da ja in anderen Branchen gerade die Bedeckung des Haares aus hygienischen Gründen gefordert wird
vielleicht wären "Dienstkopftücher" die Lösung, die auch dann entsprechend den Vorschriften für andere Dienstkleidung gereinigt werden und das Haus nicht verlassen
hygienische Gründe für ein Kopftuchverbot in einer Zahnarztpraxis hielten vor Gericht nicht stand
http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch-junge-muslima-klagt-erfolgreich-gegen-kopftuchverbot/7267392.html
Erstellt am 19.06.2013 um 13:20 Uhr von petrus
> meine persönliche Lösung wäre : Kopftuch runter oder anderen Job suchen
> (aber das liegt in meiner Überzeugung begründet, daß ich kein Verständnis für diesen Mist habe),
> aber das nur nebenbei
Naja - lass wenigstens noch die Option offen, eine Einrichtung in religiöser Trägerschaft zu betreiben, sonst haben die Diakonissen bzw. Nonnen auch ein Problem (auch wenn es immer weniger werden)...
Da es ja aber "nur" um die Frage nach der Hygiene ging, kann das Thema ja außen vor bleiben.
> hygienische Gründe führen hier zu nichts, insbeondere da ja in anderen Branchen gerade
> die Bedeckung des Haares aus hygienischen Gründen gefordert wird
Da braucht man nicht mal die Branche wechseln - Ordensschwestern in den kirchlichen Kliniken tragen meines Wissen auch heute noch ihre jeweilige Tracht, ohne dass es zu Hygieneproblemen käme.
Vor ca. 15 Jahren habe ich sogar mal eine Ärztin an einer deutschen Uni-Klinik kennengelernt, die ev. Diakonisse war (so richtig mit Tracht, Häubchen und Co.). Die hatte nur das Problem, von den Patienten immer für eine Schwester gehalten zu werden - und nicht für "Frau Doktor".
Achja - und wenn die OP-Schwester _keine_ Kopfbedeckung trägt, wäre das aus meiner Sicht hygienisch inakzeptabel...
> vielleicht wären "Dienstkopftücher" die Lösung, die auch dann entsprechend den
> Vorschriften für andere Dienstkleidung gereinigt werden und das Haus nicht verlassen
Ein kochfester Leinen-Hijab - klingt doch brauchbar :-)
> hygienische Gründe für ein Kopftuchverbot in einer Zahnarztpraxis hielten vor Gericht nicht stand
klingt logisch.
Im geschilderten Fall gibt es aber eine andere wichtige Frage: Wie betrachtet die Azubine aus religiöser Sicht die bei einem Pflegeberuf alltägliche Aufgabe der Körperpflege bei Patienten des jeweils anderen Geschlechts? Oder die Verköstigung von Patienten mit Speisen, die treife / haram / religiös unrein sind?
Erstellt am 19.06.2013 um 13:22 Uhr von Nubbel
da kann man nur hoffen, dass du auch das tragen eines kreuzes an einer kette verbieten würdest
Erstellt am 19.06.2013 um 14:22 Uhr von gironimo
Also ehrlich - was soll das!
Wenn da jemand gehen sollte, dann die Hygienefachkraft. Die scheint eine denkwürdige Gesinnung zu haben.
Als BR würde ich erst einmal auf die Mitbestimmung (Ordnung des Betriebes) pochen und im nächsten Atemzug erklären, dass für ein derartiges Verbot keinerlei Handlungsbedarf besteht.
Erstellt am 19.06.2013 um 15:55 Uhr von Pjöng
Wie wäre es mit "miteinander reden"?
Die Hygienefachkraft soll erläutern wo genau das Hygieneproblem liegt und die Auszubildende soll einen Vorschlag machen, wie man Kopftuch und Hygiene "unter einen Hut" (kleiner Scherz) bringen kann.
Erstellt am 19.06.2013 um 19:10 Uhr von Hoppel
@ maria
Ein katholisches Kölner KH ist in 2008 vor dem Arbeitsgericht unterlegen, hat allerdings darauf verzichtet, in Berufung zu gehen.
In einer aktuellen Entscheidung des LAG Hamm (17. Februar 2012, Az.: 18 Sa 867/11) obsiegte der AG: "Ein Arbeitgeber, der eine Krankenanstalt in konfessioneller Trägerschaft der Evangelischen Kirche führt, kann einer Krankenschwester im Wege des Weisungsrechts untersagen, während der Arbeitszeit ein islamisches Kopftuch zu tragen."
Der Einwand Eurer Hygienefachkraft ist allerdings mehr als schwach und nicht haltbar ...
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist zu lesen:
"Stellungnahme zu Infektionsrisiken durch das Tragen von Kopftüchern in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben den Wunsch, während ihrer Tätigkeit Kopftücher zu tragen. Dieses Anliegen hat in der Vergangenheit Diskussionen hinsichtlich eines womöglich damit verbundenen Infektionsrisikos hervorgerufen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vertritt die Auffassung, dass in medizinischen und pflegerischen Berufen das Tragen von Kopftücher aus hygienischer Sicht unter folgenden Voraussetzungen gestattet sein sollte: Tägliches Wechseln und Sauberkeit des Kopftuches, Sicherstellung, dass die Kopfbedeckung fest sitzt und nicht durch z.B. Rutschen kontaminiert wird, Ablegen des Kopftuches und Tragen einer Einmalhaube im OP und Isolierzimmer sowie bei invasiven Eingriffen, wie z.B. Legen eines Zentralen Venenkatheters."
Ergänzend > Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene: http://www.dgkh.de/informationen/informationsarchiv/377