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Befristeter AV

F
Fußballspieler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, eine MA hat einen befristeten Vertrag mit Sachgrund bis 17.02.2014. Im Vertrag steht, das Arbeitsverhältnis endet automatisch,ohne das es einer Kündigung bedarf.Sie wird 2 Wochen vor Erreichung des Zwecks nochmals schriftlich über den genauen Zeitpunkt informiert. Heute haben wir den 14.02. und sie hat immer noch keinen Bescheid bekommen. Was bedeutet das für die MA?

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Community-Antworten (6)

K
kikki

14.02.2014 um 08:58 Uhr

Was für einen Bescheid soll sie denn bekommen? Der Vertrag regelt doch alles.

F
Fußballspieler

14.02.2014 um 09:38 Uhr

Hallo kikki, es steht doch im Vertrag:...2 Wochen vor Erreichung des Zwecks usw. Sie hat aber nichts bekommen.

H
Hoppel

14.02.2014 um 09:40 Uhr

@ Fußballspieler

Das klingt nach einer Zweckbefristung, die mit einer kalendermäßigen Befristung kombiniert wurde. Der Vertrag würde dann spätestens am 17.2.14 auslaufen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Es kommt aber auf den ganz konkreten Wortlaut der Befristungsvereinbarung an.

G
gironimo

14.02.2014 um 10:43 Uhr

Da stimme ich Hoppel zu.

Weiß sie denn, dass der Sachgrund möglicher Weise trotzdem noch besteht?

Dann würde ich, wenn sie nichts hört und ihr am 17. auch niemand verabschiedend die Hand schüttelt, am 18. einfach erst mal kommen. Entweder man nimmt ihre Arbeitsleitung an oder schickt sie wieder Heim. Man wird sehen, der Versuch lohnt sich.

F
Fußballspieler

14.02.2014 um 11:00 Uhr

Hallo, der Sachgrund(Elternzeit) hat sich erledigt. Die junge Mutter kommt am Montag aus der Elternzeit zurück. Uns geht es um den genauen Wortlaut im §15 (2) TzBfG ...frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des AN durch den AG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

P
Pjöööng

14.02.2014 um 11:53 Uhr

Es ist immer hilfreich wenn wörtlich zitiert wird, was im Vertrag steht, sonst kann man nur spekulieren.

Die zitierte Formulierung aus dem Gesetz ist nur bei Zweckbefristungen relevant, wenn auf Grund der Zweckerreichung das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Soll das Arbeitsverhältnis auf Grund kalendermäßiger Befristung beendet werden, so ist dieser Passus irrelevant.

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