Hallo Kollegen !
Eine Kollegin hat seit dem 23.05.2016 einen befristeten AV bis zum 31.12 2017
Dieser wurde dann verlängert bis zum 22.05.2018
Im AV steht aber keine Angabe von Gründen bzw. auch nicht die genaue Bezeichnung der Art der Befristung.
Reicht die Angabe der Zeit aus, dass die Befristung automatisch zum 22.05.2018 endet ? Oder könnte die Befristung u.U. unwirksam sein ?
Danke für die Antworten
Gerti