W.A.F. LogoSeminare

Befristetes AV

G
Gerti
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen ! Eine Kollegin hat seit dem 23.05.2016 einen befristeten AV bis zum 31.12 2017 Dieser wurde dann verlängert bis zum 22.05.2018 Im AV steht aber keine Angabe von Gründen bzw. auch nicht die genaue Bezeichnung der Art der Befristung. Reicht die Angabe der Zeit aus, dass die Befristung automatisch zum 22.05.2018 endet ? Oder könnte die Befristung u.U. unwirksam sein ? Danke für die Antworten Gerti

46202

Community-Antworten (2)

L
Legis

27.02.2018 um 12:10 Uhr

siehe §14 II TzBfG. Bis zur Dauer von zwei Jahren kann bis zu drei Mal ohne Sachgrund verlängert werden. Also völlig gesetzeskonform.

C
celestro

27.02.2018 um 15:39 Uhr

"Bis zur Dauer von zwei Jahren kann bis zu drei Mal ohne Sachgrund verlängert werden. Also völlig gesetzeskonform."

Je nach Branche und TV könnte das auch deutlich länger sein.

Ihre Antwort