Ein Zeitbefristet beschäftigter dessen AV bald ausläuft war vor seiner 2 jährigen Befristung ca 3 jahre als Leiharbeitnehmer bei uns.
Habe nun im Arbeitsrecht Kommentar, 2. Auflage von Wedde, § 14 TzBfG RN62, einen Verweis auf ein BAG Urteil 7 AZR 145/06 gefunden. Lese ich hier richtig, dass der AN gute Chancen zur Entfristung hat, da er mittlerweile länger als 4 Jahre gesamt bei uns beschäftigt ist?