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Entfristung befristeter AV

H
Harvey
Jan 2018 bearbeitet

Ein Zeitbefristet beschäftigter dessen AV bald ausläuft war vor seiner 2 jährigen Befristung ca 3 jahre als Leiharbeitnehmer bei uns. Habe nun im Arbeitsrecht Kommentar, 2. Auflage von Wedde, § 14 TzBfG RN62, einen Verweis auf ein BAG Urteil 7 AZR 145/06 gefunden. Lese ich hier richtig, dass der AN gute Chancen zur Entfristung hat, da er mittlerweile länger als 4 Jahre gesamt bei uns beschäftigt ist?

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

13.11.2012 um 19:36 Uhr

Hallo, in der Zeit als Leiharbeitnehmer war er nicht Beschäftigter eurer Firma. Die Zeit zählt also nicht mit.

B
Betriebsrätin

13.11.2012 um 19:48 Uhr

harvey

Also, du kannst die gleiche Frage/ gleiches Thema noch x-mal stellen, es ändert sich ander Rechtslage nichts und Du hast nun doch sehr viele Antworten bekommen.

Erstellt am 13.11.2012 um 14:05 Uhr von harvey 5 Antworten Erste Antwort nach nur 10 Minuten

G
gironimo

14.11.2012 um 10:56 Uhr

Der Richter wird es Dir sagen.

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