Erstellt am 28.07.2006 um 09:32 Uhr von Ramses II
Er braucht dazu selbstverstzändlich die Zustimmungen von BR und AN, aber dann kann er das machen, warum auch nicht?
Erstellt am 28.07.2006 um 09:38 Uhr von cindy
Hallo Ramses II
Danke für deine Antwort.
Auf deine Frage warum nicht -> es liegt doch in diesem Fall eine Befristung vor. Dieser Mitarbeiter wurde bis jetzt 2x für den Zeitraum von 6 Monaten befristet eingestellt und auf Grund von Mobbing gegenüber einem anderen Mitarbeiter würde wir gern diese Befristung beibehalten. Haben wir denn da überhaupt wine Chance, denn nach 2maliger Befristung müsste doch ein unbefristeter Vetrag kommen oder können wir uns an der Stellenausschreibung festhalten und auf die Befristung von 2Jahren pochen ?
Erstellt am 28.07.2006 um 09:43 Uhr von Ramses II
Cindy,
zu aller erst wäre mal zu klären ob mit oder ohne Sachgrund befristet wurde. Wenn mit Scahgrund befristet wird, kann man das beliebig lange machen, ohne Sachgrund höchstens drei Mal verlängern und maximal zwei Jahre.
Warum wollt Ihr denn jemanden im Betrieb behalten der mobbt?
Die Entfristung bedarf auch der Zustimmung des BR nach § 99. Wo ist da Euer Problem?
Erstellt am 28.07.2006 um 09:51 Uhr von cindy
Hallo Ramses II
Das Problem an der Sache ist, das die betreffende Person (mit der Befristung)komplette Deckung von unserem Chef hat und machen kann was sie will. Seidem sie weiß, das uns der gemobbte Mitarbeiter informiert hat ist sie allerdings lammfromm.
Was meinst du mit einer Befristung mit bzw ohne Sachgrund ?
Ist der AG verpflichtet über diesen Umstand Auskunft zu geben?
Das heißt also im Klartext, das wir den Mitarbeiter nochmal befristet einstellen könnten? hab ich das jetzt richtig verstanden?
Erstellt am 28.07.2006 um 09:54 Uhr von Ramses II
Über das Bestehen eines Sachgrundes ist der BR selbstverständlich zu informieren, das gehört zur vollständigen Anhörung.
Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiert habe, wäre eine nochmalige Verlängerung der Befristung möglich.
Erstellt am 28.07.2006 um 10:10 Uhr von paula
ich denke wir müssen hier erst einmal unterscheiden zwischen stelle und dem betroffenen arbeitsverhältnis.
um aus einer befristeten stelle eine unbefristete zu machen brauch der AG keine Zustimmung vom BR! die mitbestimmung greift wenn es darum geht wer auf dieser stelle beschäftigt wird. falls das beschäftigungsverhältnis entfristet werden soll kann der BR mitbestimmen. Es ist eher ungewöhnlich dass der BR nicht möchte das eine arbeitsverhältnis entfristet wird, aber der BR kann natürlich hier sien veto einlegen. zu beachten ist insoweit § 99 Abs. 2
Erstellt am 28.07.2006 um 10:14 Uhr von Kölner
@Ramses II
Die Krücke der Be-/Entfristung um einen AN zur Räson oder nicht zu bringen?
@cindy
Ihr seid kein Erziehungsgremium!