Erstellt am 01.08.2022 um 19:11 Uhr von Moreno
Ja kündigen! Na aber ernsthaft natürlich kann der AG verlangen, dass in der Arbeitszeit kein Kaffee getrunken wird....aber er bräuchte auch nicht mehr kommen mit irgendwelchen Gefälligkeiten von mir.
Erstellt am 01.08.2022 um 19:17 Uhr von GabrielBischoff
Da fehlt ein bisschen Info. Generell ist die Argumentation schwierig. Der Arbeitnehmer verlässt seinen Arbeitsplatz, schüttet sich ein Tässchen ein, quatscht vielleicht noch eine Minute oder zwei und kommt dann zurück. Klingt nicht nach Arbeitszeit.
Also ist wichtig wo du als Betriebsrat ansetzen willst.
Ist es eine Änderung in der Zeiterfassung? Also durftet ihr bisher in produktiver Zeit in die Kaffeeküche und jetzt nicht mehr? Ist die Zeit zur Erreichung der Kaffeeküche zumutbar oder muss das Werksgelände verlassen werden? Könnt ihr euch eine große Thermoskanne an den Arbeitsplatz stellen und dort zapfen?
Erstellt am 02.08.2022 um 07:25 Uhr von Muschelschubser
Echt jetzt? Arbeiten ohne Kaffee? ?
Mein Auto bringt mich ohne Benzin ja auch nicht zur Arbeit.
Beim braunen Gold, in Kannen abgefüllter Poesie, verstehen viele keinen Spaß.
Ich auch nicht...
Aber ernsthaft:
Mir fehlt da noch die Info zur Tätigkeit. Im Büro spricht ja nichts gegen einen Becher Kaffee auf dem Schreibtisch, dafür muss man ja die Arbeit nicht unterbrechen. Da würde ich appellieren, die Kirche im Dorf zu lassen.
Es gibt aber eben auch Arbeitsplätze, wo ein Kaffee nicht ohne Arbeitsunterbrechung getrunken werden kann. Zum Beispiel in der Produktion, oder dort wo mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Das ähnelt m.E. ein bisschen der Raucherpause, für die sich auch viele ausstempeln müssen. Da frage ich mich auch, warum sollte das Arbeitszeit sein?
Wenn es dazu in der Belegschaft zwei Lager gibt, dann sollte Ihr Euch im BR überlegen welche Ansicht Ihr dazu vertretet und mit der GL in Verhandlungen treten. Dann sollte man das nämlich in einer allgemeinen BV oder in einer BV zur Zeiterfassung mit regeln.
Ansonsten läuft man schnell Gefahr, dass Vorgesetzte das unterschiedlich regeln und das zur Unruhe führt.
Erstellt am 02.08.2022 um 08:54 Uhr von nicht brauchen
Es ist wahrscheinlich wie immer. Einige haben einfach die Kaffeepause übertrieben und zu lange (denke 2-3 Zigarrettenlängen) Kaffeepause und zu oft gemacht.
Mal an die Belegschaft appellieren, dass man sich halt nicht soooo lange am Kaffeeautomaten aufhält und mit der GL mal sprechen, dass eine solche Regelung großen Unmut erzeugt...
Erstellt am 02.08.2022 um 09:55 Uhr von felsner
Ähnliches Thema: https://www.youtube.com/watch?v=je9bI-kfBFw
Erstellt am 02.08.2022 um 11:48 Uhr von dieschi
Vielleicht bringt das hier Licht ins Dunkle ;)
https://www.t-online.de/finanzen/beruf-karriere/beruf/id_53233890/arbeitsrecht-gehoert-die-kaffeepause-zur-arbeitszeit-.html
"Zitat:
Wer sich aber beispielsweise einen Kaffee hole und den dann während des Arbeitens trinke, mache noch keine Pause im eigentlichen Sinne. Beim kleinen Plausch beim Tee mit Kollegen in der Teamküche allerdings handelt es tatsächlich um eine Pause, die der Chef nicht vergüten muss."
Mein pers. Fazit:
Wenn ein längerer Plausch in der Küche statt findet oder sollte zum Kaffee trinken der Pausenraum besucht werden, ist das keine Arbeitszeit.
Sollte dies oder ähnliches zutreffen wäre eher ein Plausch des BR mit den MA fällig ...
Erstellt am 02.08.2022 um 12:05 Uhr von Muschelschubser
@dieschi
So sehe ich es auch, danke.
Nur eines noch:
Besteht die Möglichkeit, solche Pausen als Arbeitszeitbetrug zu interpretieren, sollte man vorsichtig sein. Da kann eine Kaffeepause durchaus mal zum Zünglein an der Waage werden, wenn ein Mitarbeiter eh schon zur Disposition steht.
Insofern:
Entweder im Zweifel lieber ausstempeln, oder wenn's sein muss, klar formulierte Regeln vereinbaren.
Erstellt am 02.08.2022 um 23:14 Uhr von Dummerhund
Was dem einem Recht ist dem anderen Billig.
Gilt bei euch für die Zigarettenpausen das Gleiche?