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BV- Arbeitzeit

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carlhugo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde.

mal eine frage zu einer Bv Arbeitszeit. Wir sind 3 Schichtbetrieb und haben jetzt viel an Arbeit dazu bekommen so das die normale Arbeitszeit nicht mehr ausreicht (5 Tage=3 schichten),nun möchte unsere Geschäftsführung eine Bv fürs Wochenende (Samstag und Sonntag)wenn möglich 2 Schichten.Bisher war es so wenn viel Arbeit da war das wir zugestimmt haben aber die kollegen es dann Freiwillig gemacht haben sofern welche gefunden wurden die Zeit hatten,das soll nun nicht mehr der Fall sein denn durch die Bv soll ein muß geregelt werden, damit soll das Fragen wer Zeit hat weg fallen.Ich bin der Meinung das wir das so gar nicht dürfen.Was sagt ihr da zu.

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Community-Antworten (2)

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gironimo

17.09.2015 um 13:11 Uhr

Sicher kommt da die Frage auf, ob denn überhaupt die Genehmigung für eine Sonntagsarbeit besteht (siehe ArbZG). Die weitere Frage wäre, ob die Verteilung der Arbeitszeit (Tarifvertrag) mit den vorhandenen Arbeitnehmern überhaupt machbar ist oder der Tarif überhaupt auch Beschränkungen auf Werktags beinhaltet. Das müsst Ihr ggf. mit der Gewerkschaft klären.

Ansonsten - wenn es da keine Hürden gibt - seit Ihr ja im vollen Umfang in der Mitbestimmung und daher berechtigt auch Eure eigenen Forderungen mit in die Verhandlungen einzubeziehen. Was kostet die Welt.....

Ich empfehle Euch, erst einmal eine gesonderte Sitzung (Klausursitzung) nur zu diesem Thema zu machen und Euch über die Pro und Kontras und Eure eigenen Vorstellungen zur Problemlösung zu beraten. Ihr solltet dazu vielleicht ins Auge fassen, einen Gewerkschaftsvertreter mit einzuladen und ggf. einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

M
Moreno

17.09.2015 um 13:22 Uhr

Was steht denn in den Arbeitsverträgen? Wenn hier nur Montag bis Freitag vereinbart ist könntet Ihr ganz schön Gegenwind von Euren Kollegen bekommen wenn Ihr ne BV über Wochenendarbeit abschließt :-)

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