Guten Morgen Ihr Lieben,
folgende Situation: Ein Mitarbeiter hat in folge eines BEM eine unbefristete Sondervereinbarung. Diese gibt vor, dass der Ag Ihn nicht über 15 Uhr hinaus für 30Std die Wo einplanen darf. Nun ist der MA zum Beriebsrat und zum Protokollführer gewählt worden. Der BRV hat die BR Sitzungen für jeden 2. Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr längerfristig geplant. Der Ag hat nun für den MA seine Schichten für die BR Sitzung auch bis 16 Uhr geplant. Hier meine Frage. Darf der AG sich einfach über die geltende SV hinwegsetzen um Mehrarbeit bzw Überstunden zu vermeiden? Der Ag hat dem MA zwei Optionen zur Wahl gelassen. Wenn er an der BR Sitzung teilnehmen möchte, wird er entweder von 8:30 Uhr bis 15 Uhr geplant und alles darüber hinaus geht ist unbezahlt oder die Planung 9:30 Uhr bis 16 Uhr bleibt bestehen. Fakt ist, das der AG nur die Mehrabeit von einer Stunde nicht bewilligen möchte. Er beruft sich darauf , dass wenn die BR Sitzungen länger fristig bis 16 Uhr geplant sind, das er auch die Schichten des MA so plan darf. Welche Grundlage er dazu nimmt weis ich nicht. Liegt hier nicht eine klare Benachteiligung des MA wegen seines Mandates vor? Und kann der MA nicht selber enscheiden ob er die Sitzung um 15 Uhr verlässst? Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Danke