Erstellt am 27.04.2015 um 15:32 Uhr von Bürokrat
Als erstes würde alle Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, nicht mehr genehmigen.
Wobei deine Betonung der "Freiwilligkeit" irgendwie suggeriert, dass ihr erst gar nicht gefragt werdet, ob die Betreffenden regelmäßig länger arbeiten...
Was euer Mitbestimmungsrecht aber natürlich nicht berührt!
(§ 87 Mitbestimmungsrechte: ...2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;..)
Erstellt am 27.04.2015 um 16:43 Uhr von gironimo
Wie gut, dass es die ach so bürokratische Pflicht der Zeiterfassung für den Mindestlohn gibt. Vielleicht schaut der Zoll mal bei Euch vorbei.
Mit dem Arbeitgeber solltet Ihr das Problem einmal diskutieren. Immerhin habt Ihr ja auch die Möglichkeit bereits im Vorfeld Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG zu machen.
Erstellt am 28.04.2015 um 00:01 Uhr von PeterPaula
Vielleicht handelt es sich ja bei der Höhe der Mehrarbeit der TZ AN sogar um einen mitbestimmungspflichtigen 99er ( Neueinstellung )? Darauf solltet Ihr dann den AG nett hinweisen ;-)
Erstellt am 28.04.2015 um 09:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wie gut, dass es die ach so bürokratische Pflicht der Zeiterfassung für den Mindestlohn gibt. Vielleicht schaut der Zoll mal bei Euch vorbei."
Und was soll Deiner Meinung nach der Zoll machen, wenn jemand mit einem 10 Stunden Vertrag tatsächlich 20 Stunden pro Woche arbeitet?
Erstellt am 28.04.2015 um 16:25 Uhr von Globus
Ich verstehe das auch gerade nicht... um was genau geht es hier... in der Bekleidungsbranche ist es (leider) fast üblich, dass man solche Verträge bekommt - es gibt gar läden, die 20 Stunden Verträge im Monat machen. Alles was sie dann regelmäßig arbeiten wird ihnen natürlich ausgezahlt...
In dieser Branche ist es halt zu einem großen Teil so - zu lasten der AN...
Ich als BR würde diese Sache ähnlich sehen - warum ist das so in dem Betrieb.... Wolen die AN nciht vieleicht mehr arbeiten um mehr zu verdienen usw?
Ich als Betriebsrat möchte doch keine unsicheren oder in meinen Augen schon fast sittenwidrigen Arbeitsverträge / Bedingungen unterstützen...
Was sagen denn die Kollegen dazu?
Und wie genau ist das Verhältnis zu TzB und normal Beschäftigten... weiterhin wieviele LeihAN gibt es - wieviele befristete AV? SOllte man hier nicht die Ganzheit sehen und nciht nur einen kleienn Teil?
Fragen über Fragen