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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umlagerung festes Entgelt und monatliche Zulage

C
crunch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgendes Problem besteht seitens einer BV: es gibt einen Gültigkeitsbereich (Personenkreis) in einer BV zum Thema Entgelt. Hier sind monatliche Prämienzahlungen (flexibel je nach Umsatz errechnet) geregelt. Beim Gültigkeitsbereich ist exakt definiert, dass nur Aussendienstmitarbeiter betroffen sind.

Burösangestellte gehören damit nicht dazu. In dieser BV wurde geregelt, dass das feste Grundgehalt von Summe X auf Summe Y angehoben wird. Gleichzeitig wird der Prämienanteil gesenkt auf die maximal Summe Z.

In einer Protokollnotiz steht dann enthalten: für alle Mitarbeiter es Innendiensts wird es von einer festen monatlichen Zulage (sofern vorhanden) umgelegt. Die Zulagen sind Arbeitsvertaglich (Einzelverträge) geregelt.

Da die BV eine personell eingeschränkten Bereich hat, kann doch nicht einfach in einer Protokollnotiz diese BV einfach auf alle anderen Mitarbeiter erweitert werden? Auch wenn es so ist, dass niemand im Bürodienst dadurch weniger monatliches Einkommen hat, so ist die BV nicht gültig.

Durch den Formfehler des alten BR und der GF ist es doch so, dass hier der Anspruch auf die Grundentgelterhöhung des Nicht-Aussendienstes besteht, jedoch aber die monatliche feste Zulage nicht "gekürzt" werden dürfte.

Liege ich mit meiner Aussage richtig? Was kann ich als "neuer BR" hier tun?

1.859010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

07.02.2014 um 16:57 Uhr

Abgesehen davon, dass ich das nicht ganz verstehe....

Aber natürlich können die Betriebsparteien einvernehmlich auch bestehende BVs ändern oder ergänzen, ohne ansonsten die Gesamt-BV in Frage zu stellen.

So gesehen stellt sich die Frage, ob den die "Protokollnotiz" eindeutig als Ergänzung zur BV angesehen werden kann.

Erstes Indiz: Ist die "Notiz" von beiden Seiten unterschrieben? Gibt es einen Betriebsratsbeschluss (alte Protokolle)?

Als Einzel-BR kannst Du ansonsten recht wenig tun. Du kannst das Thema aber auf die Tagesordnung setzen und eine Kündigung der BV bzw. Zusatzvereinbarung bewirken; mit dem Ziel der Neuverhandlung.

C
crunch

07.02.2014 um 17:07 Uhr

also: 1.) eine alte BV kenne ich nicht zu diesen Thema. Es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass eine alte BV damit abgelöst wird. Das muss ich aber nochmals genau recherchieren 2.) die Notiz ist unterschrieben. BV selbst mit 2x BR und GF, die Notiz im Scan nur 2mal - und zum allen Überfluss fast nicht erkennbar. Hier muss ich an das Original rankommen. Sind dann nur zwei Unterschriften möglich (Annahme 1x ist GF, 1x ist BR)? 3.) Orginaltext: "Bei den Mitarbeitern die nicht unter den Geltungsbereich der BV fallen, wird die persönliche Zulage um xxx Euro gekürzt."
G
gironimo

07.02.2014 um 17:25 Uhr

Was ich meine ist, dass nicht unbedingt Betriebsvereinbarung über dem ganzen stehen muss. Der Titel kann also auch Protokollnotiz heißen.

Wichtig ist die inhaltliche Gestaltung und die Unterschriften um den Anforderungen des § 77 BetrVG zu entsprechen.

Ansonsten: Die Regelung erscheint mir einen positiven Aspekt zu Gunsten der AN zu haben. In der Regel finden ja Tariferhöhungen nur auf das "Festgehalt" und nicht auf die Zulagen statt. Bei Euch auch?

Welches Ziel verfolgst Du mit Deinem Begehren?

C
crunch

07.02.2014 um 19:47 Uhr

Also die Protokollnotiz gehört zu dieser BV, ist extra so benannt.

Wir sind Tariflos - es wurde nur der Festgehaltsanteil erhöht, Bonusanteil niedriger genommen. Jedoch gibt es Kollegen im Aussendienst, die auch eine persönliche Zulage haben. Diese ist zwar viel geringer als die des Innendienstes, jedoch ist diese nicht angerührt wurden.

Aussendienst: Grundgehalt + Bonus (+Zulage) -> Umlagerung Festgehalt erhöht, Bonusanteil niedriger um selben Betrag, Zulage unberührt

Innendienst: Grundgehalt + Zulage -> Grundgehalt genauso erhöht, Zulage verringert um den selben Betrag wie Erhöhung Grundentgelt

K
Kölner

07.02.2014 um 22:29 Uhr

...ich halte diese BV für ungültig.

S
Snooker

08.02.2014 um 00:13 Uhr

Ich würde auch mal sagen das dies so nicht geht, da man hier mit dem Grundlohn rum rangiert.

C
crunch

08.02.2014 um 11:31 Uhr

@gironimo

mir geht es vor allem um zwei Sachen:

1.) Die Aussendienstkollegen bekommen für ihren flexibelen Anteil weitere Vergünstigungen. Krankheit / Urlaub / sonstige Umsatzausfälle werden verrechnet mit Pauschalen, damit man nicht zu sehr im flexibelen Anteil sinkt (was ja auch fair ist). Zusätzlich gibt es eine Jahressonderzahlung der dann auch (geringfügig) größer ausfällt. Unterm Strich haben die Aussendienstkollegen doch mehr Gesamtentgelt, wenn auch nur etwas.

2.) der Innendienst ist immer hinten angestellt gewesen. Hier gab es keiner Verbesserung für die betroffenen Kollegen.

Fazit: ich weiss nicht wie weit man gehen kann - vom Gleichbehandlungsgrundsatz kann man hier nicht mehr reden - so zumindestens meine Ansicht. Und wenn diese BV-Geschichte rechtlich unsicher ist, so muss es eine GF eben auch mal lernen keinen Unsinn zu treiben. Was jetzt nicht bedeuten soll, dass auf biegen und brechen der GF eine ausgewischt werden soll. Allein deswegen sollte dieser bestehende Sachverhalt angefechtet werden - natürlich nur wenn es halbs Sinn macht.

K
Kölner

08.02.2014 um 11:36 Uhr

Mehr denn je: Diese BV ist eine Frechheit und ungültig.

G
gironimo

08.02.2014 um 11:44 Uhr

Ob die Inhalte der Regelungen in der BV und der "Protokollnotiz" rechtlich haltbar sind oder nicht, kann man natürlich nur wissen, wenn man den Gesamtrahmen der Vereinbarungen kennt.

Die Frage stellt sich eben immer, ob man eine Regelung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG trifft oder ob man schon in den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG geraten ist (der ja auch gilt, wenn es keinen Tarif im Betrieb gibt). Das ist u.U. eine Gradwanderung.

Ich selbst arbeite seit vielen Jahren in einem Betrieb mit Innen- und Außendienst und kenne die Problematik, die Du beschreibst. Ein sehr komplexes Thema, dem Du Dich durch gründliche Vorbereitung nähern solltest. Ich denke an ein Seminarbesuch zum Thema Entlohnungsgrundsätze und/oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen.

Denn selbst wenn Du die BV kündigst - was soll aus Sicht des BR in der neuen stehen?

K
Kölner

08.02.2014 um 12:16 Uhr

Gironimo Hier werden auch Regelungen getroffen, die das EFZG bereits abschließend regelt.

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