Erstellt am 07.02.2014 um 15:57 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass ich das nicht ganz verstehe....
Aber natürlich können die Betriebsparteien einvernehmlich auch bestehende BVs ändern oder ergänzen, ohne ansonsten die Gesamt-BV in Frage zu stellen.
So gesehen stellt sich die Frage, ob den die "Protokollnotiz" eindeutig als Ergänzung zur BV angesehen werden kann.
Erstes Indiz: Ist die "Notiz" von beiden Seiten unterschrieben?
Gibt es einen Betriebsratsbeschluss (alte Protokolle)?
Als Einzel-BR kannst Du ansonsten recht wenig tun. Du kannst das Thema aber auf die Tagesordnung setzen und eine Kündigung der BV bzw. Zusatzvereinbarung bewirken; mit dem Ziel der Neuverhandlung.
Erstellt am 07.02.2014 um 16:07 Uhr von crunch
also:
1.) eine alte BV kenne ich nicht zu diesen Thema. Es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass eine alte BV damit abgelöst wird. Das muss ich aber nochmals genau recherchieren
2.) die Notiz ist unterschrieben. BV selbst mit 2x BR und GF, die Notiz im Scan nur 2mal - und zum allen Überfluss fast nicht erkennbar. Hier muss ich an das Original rankommen. Sind dann nur zwei Unterschriften möglich (Annahme 1x ist GF, 1x ist BR)?
3.) Orginaltext: "Bei den Mitarbeitern die nicht unter den Geltungsbereich der BV <NAME> fallen, wird die persönliche Zulage um xxx Euro gekürzt."
Erstellt am 07.02.2014 um 16:25 Uhr von gironimo
Was ich meine ist, dass nicht unbedingt Betriebsvereinbarung über dem ganzen stehen muss. Der Titel kann also auch Protokollnotiz heißen.
Wichtig ist die inhaltliche Gestaltung und die Unterschriften um den Anforderungen des § 77 BetrVG zu entsprechen.
Ansonsten: Die Regelung erscheint mir einen positiven Aspekt zu Gunsten der AN zu haben. In der Regel finden ja Tariferhöhungen nur auf das "Festgehalt" und nicht auf die Zulagen statt. Bei Euch auch?
Welches Ziel verfolgst Du mit Deinem Begehren?
Erstellt am 07.02.2014 um 18:47 Uhr von crunch
Also die Protokollnotiz gehört zu dieser BV, ist extra so benannt.
Wir sind Tariflos - es wurde nur der Festgehaltsanteil erhöht, Bonusanteil niedriger genommen. Jedoch gibt es Kollegen im Aussendienst, die auch eine persönliche Zulage haben. Diese ist zwar viel geringer als die des Innendienstes, jedoch ist diese nicht angerührt wurden.
Aussendienst: Grundgehalt + Bonus (+Zulage) -> Umlagerung Festgehalt erhöht, Bonusanteil niedriger um selben Betrag, Zulage unberührt
Innendienst: Grundgehalt + Zulage -> Grundgehalt genauso erhöht, Zulage verringert um den selben Betrag wie Erhöhung Grundentgelt
Erstellt am 07.02.2014 um 21:29 Uhr von Kölner
...ich halte diese BV für ungültig.
Erstellt am 07.02.2014 um 23:13 Uhr von Snooker
Ich würde auch mal sagen das dies so nicht geht, da man hier mit dem Grundlohn rum rangiert.
Erstellt am 08.02.2014 um 10:31 Uhr von crunch
@gironimo
mir geht es vor allem um zwei Sachen:
1.) Die Aussendienstkollegen bekommen für ihren flexibelen Anteil weitere Vergünstigungen. Krankheit / Urlaub / sonstige Umsatzausfälle werden verrechnet mit Pauschalen, damit man nicht zu sehr im flexibelen Anteil sinkt (was ja auch fair ist). Zusätzlich gibt es eine Jahressonderzahlung der dann auch (geringfügig) größer ausfällt. Unterm Strich haben die Aussendienstkollegen doch mehr Gesamtentgelt, wenn auch nur etwas.
2.) der Innendienst ist immer hinten angestellt gewesen. Hier gab es keiner Verbesserung für die betroffenen Kollegen.
Fazit: ich weiss nicht wie weit man gehen kann - vom Gleichbehandlungsgrundsatz kann man hier nicht mehr reden - so zumindestens meine Ansicht. Und wenn diese BV-Geschichte rechtlich unsicher ist, so muss es eine GF eben auch mal lernen keinen Unsinn zu treiben. Was jetzt nicht bedeuten soll, dass auf biegen und brechen der GF eine ausgewischt werden soll.
Allein deswegen sollte dieser bestehende Sachverhalt angefechtet werden - natürlich nur wenn es halbs Sinn macht.
Erstellt am 08.02.2014 um 10:36 Uhr von Kölner
Mehr denn je: Diese BV ist eine Frechheit und ungültig.
Erstellt am 08.02.2014 um 10:44 Uhr von gironimo
Ob die Inhalte der Regelungen in der BV und der "Protokollnotiz" rechtlich haltbar sind oder nicht, kann man natürlich nur wissen, wenn man den Gesamtrahmen der Vereinbarungen kennt.
Die Frage stellt sich eben immer, ob man eine Regelung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG trifft oder ob man schon in den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG geraten ist (der ja auch gilt, wenn es keinen Tarif im Betrieb gibt). Das ist u.U. eine Gradwanderung.
Ich selbst arbeite seit vielen Jahren in einem Betrieb mit Innen- und Außendienst und kenne die Problematik, die Du beschreibst. Ein sehr komplexes Thema, dem Du Dich durch gründliche Vorbereitung nähern solltest. Ich denke an ein Seminarbesuch zum Thema Entlohnungsgrundsätze und/oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Denn selbst wenn Du die BV kündigst - was soll aus Sicht des BR in der neuen stehen?
Erstellt am 08.02.2014 um 11:16 Uhr von Kölner
Gironimo
Hier werden auch Regelungen getroffen, die das EFZG bereits abschließend regelt.