Erstellt am 24.07.2018 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Hat sich denn die Tätigkeit geändert? Gilt ein Tarifvertrag?
Erstellt am 24.07.2018 um 14:03 Uhr von ickederdicke
§ 38 BETRVG
Freistellungen
(3) Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit.
Erstellt am 24.07.2018 um 14:23 Uhr von Pjöööng
butterfly2018 hatte aber geschrieben dass er nur "50% meiner AZ freigestellt" war.
Erstellt am 24.07.2018 um 15:00 Uhr von ickederdicke
Pjöööng, wo steht im Betrvg was von 50% Freistellung gleich nur 50% Rechtsanspruch ?
Ich find im § 38 3 und 4 nichts dazu.
(3) Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit.
(4) Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre.
Erstellt am 24.07.2018 um 15:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke):
"wo steht im Betrvg was von 50% Freistellung gleich nur 50% Rechtsanspruch ?"
Keine Ahnung! Habe ich dort nicht gesehen und kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass das irgendwo steht. Aber Du weißt da anscheinend mehr wenn Du diese Frage hier aufbringst? Worauf willst Du denn hinaus?
Hast Du den Paragraphen nicht verstanden?
Erstellt am 24.07.2018 um 18:12 Uhr von kratzbürste
Am besten du gehst wieder zum Anwalt.