Erstellt am 29.08.2009 um 08:58 Uhr von erwin
@Fragender
Gilt ein TV?
Was ist ggf. sonst die Grundlage für die Zulage ArbV/ BV ???
Erstellt am 29.08.2009 um 20:35 Uhr von Peanuts
"der Arbeitgeber will bei einigen Kollegen die bisher vereinbarte dynamische Zulage in eine feste Zulage (also ohne Anpasung bei Tariferhöhung) ändern. "
Den AV sollten die KollegInnen individualrechtlich prüfen lassen.
"Ist es ein Änderungskündigung ? "
Bis jetzt sicherlich nicht, aber ggf. könnte der AG diese Vertragsänderung nur mit einer Änderungskündigung erreichen.
"Ist dies zustimmungspflichtig ? "
Jein. Einmal ist der individuelle AV betroffen, einmal das Kollektivrecht.
"Ist es Individualrecht ohne Mitbstimmung ? "
Grundsätzlich hat ein BR immer mitzubestimmen, wenn es um die Verteilung von zusätzlichen Geldern geht. Aber ob der AG eine Zulage unter oder ohne Anrechnung von Tariflohnerhöhungen zahlt, bleibt grundsätzlich ihm überlassen.
"Oder will der Arbeitgeber uns nur mit im Boot haben um zu sagen, der BR hat zugestimmt ? "
Diese Annahme ist mit Sicherheit zutreffend.
Erstellt am 29.08.2009 um 21:13 Uhr von erwin
@Peanuts
Grundsätzlich hat ein BR immer mitzubestimmen, wenn es um die Verteilung von zusätzlichen Geldern geht.
Nicht wenn es auf Grundlage eines TV oder ArbV geht.
Erstellt am 30.08.2009 um 13:03 Uhr von Peanuts
"Nicht wenn es auf Grundlage eines TV oder ArbV geht."
Da es ganz augenscheinlich nicht um tarifvertragliche sondern um außertarifliche Entgelte geht, bleibe ich bei meiner Aussage "GRUNDSÄTZLICH hat ein BR immer mitzubestimmen, ...".
Und dass hier wirklich individuelle, mitbestimmungsfreie Einzelabsprachen getätigt wurden, wage ich erst einmal zu bezweifeln.