Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer ist am 15.5. erkrankt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden vom Arzt wie folgt ausgestellt:
15.5. 24.5.2013
danach Folgebescheinigung bis 7.6.2013
weitere Folgebescheinigung bis 21.6.2013
weitere Folgebescheinigung bis 26.6.2013
danach geht es ins Krankengeld über:
Arbeitnehmer informiert immer gleich telefonisch den Fortgang der AU an den AG und schickt die Meldungen auf fristgerecht an den AG.

Personalabteilung erstellt immer am 20. des Monats die Abrechnungen. Entgeltabrechnungen werden immer per Post an die Arbeitnehmer verschickt.

AN bekommt am 28.6. seine Entgeltabrechnung und stellt fest, dass ihm Geld fehlt. Kommentar auf seiner Entgeltabrechnung: unbezahlte Fehltage 3.
AN ruft in der Personalabteilung an und fragt nach, warum ihn das Gehalt gekürzt wird, obwohl am 20.6. (Datum der Erstellung der Entgeltaberchnung) noch gar nicht feststehen konnte, ob es bei ihn ins Krankengeld geht.
Personalabteilung antwortet wie folgt:
Wir sind angehalten Überzahlungen generell zu vermeiden, deshalb die vorsorgliche Kürzung. Im nächsten Monat wäre eine Korrekturabrechung rückwirkend erstellt worden, wenn AN am 27.6 wieder gearbeitet hätte und das Geld wäre ihn dann ja auch (verspätet) überwiesen worden.

Frage nun an die Experten;
Darf man von vorne herein das Entgelt kürzen, ohne dass Meldung über weitere Erkrankung des AN vorliegt?