Darf der Arbeitgeber ohne das er dem Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt hat, ein Protokoll vom Rechner ausdrucken um zu schauen, wann der Mitarbeiter sein Rechner angestellt hat? AG sagt, dass dies zur Kontrolle des Beginns der computergestützten Arbeitszeit dient. In der AO oder im Arbeitsvertrag steht nirgendwo, dass der MA sofort seinen Rechner anstellen muss. Kann so ein Protokoll zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen? Ich möchte dem als Betriebsrat nicht zustimmen.