Erstellt am 30.01.2014 um 19:13 Uhr von Kölner
WENN dem tatsächlich so ist, würde ich eine kleine Vorwarnung geben und notfalls mit externer Hilfe agieren.
Erstellt am 30.01.2014 um 19:44 Uhr von Denis
Vorwarnung nützt da nichts wird einfach alles ignorier externe Hilfe von wem ? Wer kann mir da helfen ?
Erstellt am 31.01.2014 um 07:04 Uhr von Oblatixx
Ersatzmittel?
Warum bekommst Du keine Einladung? Anderer Betriebsteil? Krank? Urlaub?
Erstellt am 31.01.2014 um 09:52 Uhr von pillepalleTR
"Warum bekommst Du keine Einladung? Anderer Betriebsteil? Krank? Urlaub?"
Selbst in den Fällen ist der Kollege zunächst zu laden - es sei denn, er hat seine Teilnahme vorher explizit abgelehnt und sich aus Urlaubs-/Krankheitsgründen als verhindert gemeldet.
Anonsten besteht die Möglichkeit, dass er auf Grund der übnermittelten TO den Urlaub unterbricht und an der Sitzung teilnimmt.
Ist mit "Ersatzmittel" ein "Ersatzmitglied" gemeint? -Sch...Wortvervollständigung ;)
Wenn dem so ist, läuft der BR Gefahr, unwirksame Beschlüsse zu fassen, weil fehlerhaft geladen wurde und damit gegen die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen vestoßen wurde.
DAMIT (und der entsprechenden Quelle dazu) würde ich mal beim Gremium bzw. BR-V auflaufen!
Erstellt am 31.01.2014 um 10:09 Uhr von gironimo
Letztendlich werden nur Rechtsmittel helfen. Suche die Unterstützung der Gewerkschaft. Kannst Du dies nicht tun, suche einen Fachanwalt auf.
Erstellt am 31.01.2014 um 16:58 Uhr von Valdi
@ Denis, wenn du weist wann und wo die BR-Sitzung stattfindet, melde dich korrekt beim Vorgesetzten ab und gehe ihn die Sitzung! Du hast Anrecht drauf auch ohne Einladung ! Dies gilt auch fuer Ersatzmitglieder ! Nachzulesen in BetrVG . Wer will dich dann rausschmeissen ? Der BRVorsitzende bricht geltendes Recht, also Glueck auf.