Erstellt am 21.08.2018 um 13:02 Uhr von celestro
ein BRM hat nicht darüber zu bestimmen, ob der / die BRV nachlädt oder nicht.
Erstellt am 21.08.2018 um 13:08 Uhr von Pjöööng
Das BR-Mitglied teilt dem BRV pflichtgemäß mit wenn es verhindert ist.
Der BRv ist dann dafür verantwortlich korrekt zu laden.
Erstellt am 21.08.2018 um 13:16 Uhr von Minion
Hi, handelt es sich um eine Verhinderung des BRM? Falls ja, dann rückt automatisch das Ersatzmitglied nach. Und dann ist dieses einzuladen. Ansonsten sind eure Beschlüsse unwirksam. Wenn keine Verhinderung, dann auch kein Nachrücken.
Also:
a) BRM ist "verhindert" = Nachrücken und Einzuladen
b) BRM ist "nicht verhindert" = kein Nachrücken und keine Einladung
Und - wie celestro schon schreibt - ob einzuladen ist oder nicht bestimmt nicht das BRM.