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Einladung eines BR-Nachrücker zur BR-Sitzung

E
Elbeschwimmer
Aug 2018 bearbeitet

Wenn ein BR-Mitglied seine Teilnahme zur nächsten BR-Sitzung absagt und ausdrücklich sagt, dass kein BR-Nachrücker eingeladen werden soll, muss diesen Folge geleistet werden? Der BR-Vorsitzende muss dann doch trotzdem einen BR-Nachrücker einladen, oder wie verhält sich dieses?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

21.08.2018 um 15:02 Uhr

ein BRM hat nicht darüber zu bestimmen, ob der / die BRV nachlädt oder nicht.

P
Pjöööng

21.08.2018 um 15:08 Uhr

Das BR-Mitglied teilt dem BRV pflichtgemäß mit wenn es verhindert ist.

Der BRv ist dann dafür verantwortlich korrekt zu laden.

M
Minion

21.08.2018 um 15:16 Uhr

Hi, handelt es sich um eine Verhinderung des BRM? Falls ja, dann rückt automatisch das Ersatzmitglied nach. Und dann ist dieses einzuladen. Ansonsten sind eure Beschlüsse unwirksam. Wenn keine Verhinderung, dann auch kein Nachrücken. Also: a) BRM ist "verhindert" = Nachrücken und Einzuladen b) BRM ist "nicht verhindert" = kein Nachrücken und keine Einladung

Und - wie celestro schon schreibt - ob einzuladen ist oder nicht bestimmt nicht das BRM.

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