Einladung konstituirende Sitzung BR
Liebe Kollegen,
wie in meinem letzten Beitrag geschrieben, haben von unserem originären 3er BR der BR-Vorsitzende und ein BR-Mitglied das Unternehmen durch Eigenkündigung verlassen. Ich als 2. Vorsitzendender bin seit Dezember arbeitsunfähig.
Als Nachrücker lt. § 25 Abs. 1 rücken ja die 2 Kinder der GL (ausgestattet mit normalen Arbeitsverträgen nach). Da kann nicht dran gerüttelt werden.
Jetzt flattert mir heute eine Einladung zu einer konstituierenden Sitzung inkl. Wahl der 1. BR Vorsitzenden u. seines Stellvertreters ins Haus.
Natürlich - siehe meine anderen Beiträge - ist der BR jetzt ein Witz u. reines Instrument der GL gegenüber den AN.
Erster Fehler für mich - aber wohl nicht anfechtungswürdig - ist die Einladung zur konstituierenden Sitzung. Es kann lt. meinem Dafürhalten keine konstituierende Sitzung sein, denn nur der Wahlvorstand informiert den neuen Betriebsrat und läd zu einer sogenannten konstituierenden Sitzung ein, auf der der neu gewählte Betriebsrat seinen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter wählt.
Die beiden Nachrücker laden mich im Rahmen ihres Selbsteintrittsrechtes ein, bzw. bitten um Mitteilung im Krankheitsfall, so dass sie einen weiter Fürsprecher der (GL) als Ersatzmitglied laden können. In dieser Sitzung soll lt. Tagesordungspunkt der 1. Vorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt wählen. Auch wenn der Vorsitzende gekündigt wurde, so bin ich doch noch immer der Stellvertreter. Oder habe ich da was verpasst???
Die einzige rechtlich haltbare Option ist doch. Der Betriebsrat tritt zusammen, ein Versammlungsleiter wird gewählt u. es wird der 1. Vorsitzende gewählt und ein weiterer Stellvertreter( da ich ja krankheitsbedingt nicht da bin) auserkoren und ebenfalls gewählt. Dieser ist nunmehr der zweite Stellvertreter.
Ich werde wohl krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen können. Gut, die GL wird sich natürlich selbst zum 1. Vorsitzenden wählen (ob ich nun da bin oder nicht, spielt keine Rolle). Falls es nicht Sitzungsprotokoll (habe ich einen rechtlichen Anspruch auf das Protokoll in digitaler Form per email???) gesondert dargestellt wird, dass ein 2. Stellvertreter (ich bin ja nach wie vor Stellvertreter) gewählt wird, würde ich gerne die Wahl anfechten.
O.k., ist ein wenig viel zu lesen, sorry dafür.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss
Community-Antworten (15)
14.03.2023 um 20:57 Uhr
Ihr habt also keinen Vorsitzenden mehr. Ich halte es für legitim, dass einzelne BRM von ihrem Selbstzusammentrittsrecht Gebrauch machen um einen neuen zu wählen. Solange ein Stellvertreter existiert kann kein neuer gewählt werden. Eine evtl. Abwahl muss auf der Tagesordnung stehen. Eine konstituierende Sitzung ist es aber nicht.
14.03.2023 um 23:50 Uhr
@Odeno Deine vergangenen Beiträge sind mir noch so vage in Erinnerung. Versuchen wir das hier mal auf zu bröseln. Eine konstituierende Sitzung kann es ja nur einmal in einer Amtszeit geben. Innerhalb 1 Woche nach dem letzten Wahltag beruft der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung ein. Er lädt dazu alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder ein – die die Wahl angenommen haben – und setzt die Tagesordnung fest. An der konstituierenden Sitzung nimmt nur der Vorsitzende des Wahlvorstands teil, nicht der gesamte Wahlvorstand. Diese scheint ja wohl stattgefunden haben, denn sonst wärest du ja nicht Stelli. Frage: Hat man diese Sitzung jetzt offiziell als konstituierenden Sitzung ausgeschrieben? Hier wäre dann nämlich der erste Fehler da formell nicht richtig. Evtl. Wahlen auf der Sitzung also also ungültig. Frage: Wurdest du erst gefragt ob du zur nächsten Sitzung kommst oder hat man einfach das Selbstzusammentrittsrecht ins leben gerufen und dich dann gefragt? Trifft letzteres zu ist nicht nur die Sitzung samt Wahl, sondern schon die Einladung ungültig; ganz gleich was drauf steht. Denn der Stelli läd ein. Und wie Catweazle schon schreibt muss auf einer rechtskonformen Einladung stehen: Abwahl Stellvertretender Vorsitzender. Wahl Stellvertretender Vorsitzende. Steht es nicht drauf wäre eine Neuwahl ungültig. Möglichkeit wäre wenn es nicht auf der Tagesordnung steht und das Selbstzusammentrittsrecht wäre rechtens das man vor der Sitzung fragt ob alle damit einverstanden sind das diese beiden Punkte mit aufgenommen werden. Und nur wenn alle damit einverstanden wären wäre es möglich. Nachhalten kann man es dann, Abhand des Sitzungsprotokoll: Hoffe ich habe das jetzt so richtig auf die Reihe bekommen. Merkt man aber morgen früh, wenn ich von den Anderen hier kloppe kriege oder nicht. ;-)
15.03.2023 um 10:06 Uhr
Moin Kinders,
vielen Dank für Eure Antworten.
Auf dem Schreiben an mich steht nachfolgender Satz als Bezugszeile. Selbstverständlich haben wir unsere konstituierende Sitzung nach der Wahl vorgenommen und haben mehrere Monate im Betriebsrat gearbeitet. Somit wäre die Einladung ja schon einmal der erste Formfehler.
"Einladung zur konstituirenden Sitzung des Betriebsrate und Mitteilung der Tagesordnung"
Unter den Tagesordnungspunkten steht
- Wahl Betriebsratsvorsitzender
- Wahl Stellvertreter
Ja, man hat mich mit dem Schreiben also eingelanden u. gebeten meine Verhinderung frühzeitig anzuzeigen (was ja richtig ist), damit ein Ersatzmitglied eingeladen werden kann.
Das Schreiben ist von den beiden Ersatzmitglieder als "Betriebsrat" unterschrieben. Vom Selbsteintrittsrecht habe ich keine Kenntnis, aber das muss ja dann so sein, wenn ich das Schreiben erhalten habe. Aber wird dann wohl so sein. Selbsteintrittsrecht der beiden Ersatzmitglieder, die dann zur "konstituierenden Sitzung" einladen.
Stellt sich für mich weiterhin die Frage, ob alle gefassten Beschlüsse von vorne herein nichtig sind, da sie sich auf eine nicht rechtmässige Wahl stützen. Den Ganz zum Arbeitsgericht wollte ich sich nicht bestreiten. Wenn alle Beschlüsse nicht gültig sind, wäre dies ja schon die halbe Miete für mich.
Als nächste Aktion wird die GL bzw. der BR versuchen mich aus dem BR zu bekommen, damit sie mir ordnungsgemäß kündigen können.
15.03.2023 um 11:50 Uhr
@Odeno Szenarien die ich als Beispiel nannte kommen hier wohl alle zusammen.......und sie machen die Sache noch ungültiger da Ersatzmitglieder die Sache inszenieren. Schlimmer geht´s nimmer. Aus deinen letzten Threads weiß man ja das du dir vor kommst wie Don Quijote und gegen Windmühlen anrennst. Ich würde dir aber trotzdem anraten entweder einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die GEW zu kontaktieren. Kannst je zur Vereinfachung mein oben geschriebenen Text ausdrucken und mitnehmen. Wir sind ja hier anonym Unterwegs. Darf man deshalb mal Fragen was du hast das du an Betriebsratssitzungen nicht teilnehmen kannst?
15.03.2023 um 14:00 Uhr
Moment mal ... wenn Odeno krank ist und an Sitzungen nicht teilnehmen kann, sind die Handlungen der anderen BRM mEn völlig anders zu bewerten. Dann kann durchaus der "Rest" sich zusammenraufen und neue BRV / BRV-S wählen. Und das die Sitzung als "konstituierende" betitelt wurde, ist dann mMn auch völlig Wurst.
15.03.2023 um 14:38 Uhr
Krank heißt ja nicht automatisch Betriebsratsunfähig. Deshalb hatte ich ja auch nach gehackt ob er sich erst Amtsunfähig für diese Sitzung gemeldet hat oder ob zuerst dieses Selbstzusammentrittsrecht kam. Und wenn mal alles zusammen addiert, und so schaut es im Moment aus, ist es nicht egal ob ich einen formellen Fehler mache und eine konstituierende Sitzung ein berufe oder eine Normale. Die Summe von Allem macht das Ergebnis aus. Hier wird anderen etwas suggeriert (die Art und Weise der Neuwahlen) was so nicht richtig ist.
15.03.2023 um 14:57 Uhr
Nur mal ein Beispiel was bei einer fehlerhaften Ladung sein kann: https://www.schleifer-arbeitsrecht.de/fehlerhafte-einberufung-betriebsratssitzung-betriebsratsbeschluss-unwirksam/
15.03.2023 um 15:00 Uhr
Ich tendiere zu celestro Meinung. Der Vorsitzende muss zwingend gewählt werden. Wenn der Stellvertreter nicht zur Sitzung für die Wahl einlädt halte ich es für legitim wenn der Rest des BR von seinem Selbstzusammentrittsrecht Gebrauch macht. Es kann ja nicht sein, dass ein BRV den gesamten BR lahmlegen kann.
15.03.2023 um 15:07 Uhr
@Catweazle Faktisch nicht, da gebe ich euch ja recht. Nur nicht so wie man es dort gerade macht. Da läuft ja falsch was nur gerade falsch laufen kann.
15.03.2023 um 15:27 Uhr
@Dummerhund
und wie könnte es richtig sein, wenn der BRV-S krankheitsbedingt ausfällt?
15.03.2023 um 16:08 Uhr
Auch wenn es manche/viele als alsozial und entgegen der Grundsätze einer Arbeit im Betriebsrat sehen...
- Ich will/werde nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren. Es geht mir hier um eine Exitstrategie. Ich bin au, weil ich wegen der Firma einen Totalzusammenbruch u. Selbstmordgedanken hatte (gerne mal meine anderen Beiträge anschauen warum). Ich bin gerade noch so gerade einer Einweisung entgangen. Jetzt mögen Außenstehene sagen, dass ich doch einfach kündigen soll. Nein, so einfach ist das nicht. Ich bin jetzt mehr als 20 Jahre im Unternehmen u. habe mehr als 17 Kündigungen erlebt. Die Firma macht Menschen systematisch kaputt. Sie zerstört Menschen körperlich/seelisch u. finanziell. Selbst meine ach so taffen Mitstreiter im BR haben nach 3 Monaten Betriebsratstätigkeit freiwillig gekündigt. Beide arbeiten jetzt für weniger als die Hälfte Ihres Lohnes in anderen Unternehmen in einer anderen Stadt. Es gab seit über 20 Jahren nicht einen einzigen Kunden/Lieferanten/Mitarbeiter, der der GL auch nur ansatzweise das Wasser reichen konnte. Die GL ist bestens vernetzt. Politiker, Stadt, IHK, Ärtze, Richter, Anwälte, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer. Sie hat jeden im Sack. Ja, so etwas ist möglich. Ich könnte ein Buch darüber schreiben.
Ich selbst habe miterlebt, wie die Artzberichte inkl. Röntgenbildern vom Mitarbeiter auf seinem Tisch lagen. Wie er einen Mitarbeiter aus der Produktion (dem musste er 2 Löhne Abfindung zahlen) aus 2 Nachfolgefirmen hat rausschmeißen lassen, weil die Inhaber mit ihm Golf spielen. Der Mann hat so unfassbar viel Geld und Macht bei uns im Ort/Umkreis.
Ich denke nicht, dass ich noch etwas für meine Kollegen tun kann/möchte. Wie ja bereits geschrieben, hat die GL kein Weihnachtsgeld bezahlt u. hat im Dezember verlauten lassen, dass kein Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld/Prämien mehr gezahlt werden, bis der BR weg ist. Ich wollte die Sache anzeigen - kein Mitarbeiter steht für mich als Zeuge zur Verfügung. Einige Mitarbeiter haben sich dann Ende letzten Jahres zusammengetan u. mit gesagt. "Wir wollen, dass Du endlich kündigst oder verreckst (ja, so war der Wortlaut). Wegen dir haben wir kein Geld für die Weihnachtsgeschenke für die Kinder gehabt."
Ich habe es versucht in der Firma etwas zu bewirken. Jetzt geht es für mich nur darum, wie ich mein restliches Leben gestalten kann u. ggf. noch eine Abfindung bekomme. Ich habe mich im letzten Jahr bei über 80 Firmen beworben. Gut, wenn man den 60er näher ist als den 50er macht es das auch nicht gerade einfach. Wenn ich selbst kündige habe ich auch noch 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt.
Gut, wie gesagt, ich könnte einfach kündigen. Dann würde ich es so machen wie meine Ärzte, Anwalt Arbeitsrecht, Freunde usw. sagen u. die GL hätte es wieder geschaft. Die Originalworte im letzten Jahr nach der BR-Wahle waren ja. "Herr ... ich will dass sie kündigen, eine Abfinding oder Freistellung wird es nicht geben. Wenn Sie nicht freiwillig gehen, werde ich dafür sorgen, dass Sie gehen. Also gehen Sie freiwillig, so lange Sie noch können, sonst bekommen Sie beruflich nie wieder ein Bein auf den Boden, dafür werde ich sorgen. (ich habe mir den Wortlaut danach sofort in meinem Mobbingtagebuch notiert).
Ich muss mich also irgend wie noch möglichst lange im BR halten u. als Mitarbeiter (wenn auch nur auf Krankengeld) im Unternehmen verbleiben, um ggf. dann in dieser Zeit noch eine geringe Abfindung zu erhalten.
Was würde mich erwarten, wenn ich nach meiner Krankheit zurückkehren würde?
Meinen Nachfolger musste ich ja schon einarbeiten. Es würde ein Büro im Untergeschoss freigemacht werden neben der Registratur u. man würde dann schon etwas für mich "finden". Gut, kann man versuchen durchzuhalten. Die letzte Vertriebsleiterin mit der das so gemacht wurde hat es ca. eine Woche geschafft (kein Telefon, kein Computer, den Arbeitskollegen wurde verboten mit ihr zu sprechen).
Braucht man nicht... Aber mehr möchte ich jetzt auch nicht sagen, glaubt mir wohl eh keiner u. nervt nur, da es eben nicht mehr mit der Arbeit eines BR zu tun hat.
15.03.2023 um 16:31 Uhr
"Ich könnte ein Buch darüber schreiben."
DAS solltest Du machen mMn ...
15.03.2023 um 16:45 Uhr
Ich wünsch dir erst einmal viel Kraft.
Ich kann dich verstehen, wenn man kämpft und immer das Gefühl hat, es ist vergebens, dass zehrt an der Substanz. Und auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.
Weiter im Text:
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen kannst, so ist das so. Wenn es keinen dritten Nachrücker gibt, so kann auch keiner geladen werden. Damit wären die beiden allein und auch beschlussfähig. Solange du krank bist, können sie dich zwar als stellv. BRV abwählen oder einfach den Stellvertreter Neu wählen. Das geht, aber du bist immer noch im BR mit allen Rechten und, wenn du dich gesund fühlen solltest, auch allen Pflichten. Eine Neuwahl des gesamten BR wäre nur möglich, wenn noch ein weiteres BR-Mitglied komplett aus dem Gremium ausscheidet und es keine weiteren Ersatzmitglieder gibt. ODER wenn das Gremium mehrheitlich beschließt zurückzutreten. Dann müsste eine Neuwahl in die Wege geleitet werden, wovon ich nach deinen Schilderungen aber nicht ausgehe, das dies geschieht.
Gegen einen Rücktritt per Beschluss des "gesamten" Gremiums, wirst du nichts tun können. Das können sie jederzeit auf die Tagesordnung setzen und durchführen, ob du in der Firma bist oder nicht. Ob die Wahl des neuen Vorsitzenden rechtlich korrekt war, kann man prüfen lassen, ABER wenn sie da einen Fehler gemacht haben sollten, wird das Prozedere einfach nochmals wiederholt. Also eher sinnfrei.
Such dir Hilfe und Unterstützung damit du das ganze gut überstehst. Ich wünsch dir viel Glück
15.03.2023 um 23:51 Uhr
@Odeno Ein Stück weit, wenn auch bei mir aus anderen Gründen, kann ich deine Erkrankung nach vollziehen. Hatte selbst 2010 einen schlimmen Born out. Bei mir hieß es damals, entweder ich finde eine Tagesklinik, oder ich muss zwangsweise in eine Einrichtung. Zu meinem Glück hatte ich eine Tagesklinik gefunden. 2019 dann wieder an Krebs erkrankt (diesmal Blase und Lunge) und man sagte zu meiner Frau, machen sie ihren Mann noch ein paar schöne Wochen. Ich hüpfe immer noch auf diesem Planeten rum mit meinen 60 Jahren, wenn auch manchmal schwer und in Erwerbsminderungsrente. In der Firma bin ich noch trotz Erwerbsminderungsrente, wenn auch nur als Karteileiche.. Heisst auch, wenn ich mal in meiner Altersrente gehe kann ich meinen Urlaubsanspruch aus den letzten 15 Monate vor Renteneintrittsalter in Anspruch nehmen... heißt auszahlen lassen. Warum ich das schreibe? Weil ich dir auch diese Möglichkeit nahe legen will. Mit deiner Erkrankung kannst du auch eine Schwerbehinderung versuchen zu erreichen. Ich denke das das eine ganz gute Möglichkeit ist innerlich ab zu schließen. Als Fernfahrer war der Anfangs zwar nicht leicht, zumal einer meiner Mieter auch Fernfahrer ist und ich vor der Haustür die 40 to längs flitzen sehe, aber mit der Zeit kann man abschließen und Ruhe finden. Rede einfach mal mit der Krankenkasse wegen eine möglichen EM Rente und lass dir Unterlagen von der Rentenkasse zukommen. Solltest du dich dafür entscheiden wünsche ich dir den maximalen Erfolg.
Was machst du jetzt mit dem rechtlichen Wissen zum BR den du hier erlangt hast? Willst du evtl. dagegen vor gehen oder wolltest du es nur allgemein mal wissen ob das richtig läuft?
16.03.2023 um 00:10 Uhr
Dummerhund, vielen Dank für Deine Zeilen.
Nöö, bereue nicht, dass ich viel private Zeit in das Projekt BR gesteckt habe. Rechtliche Sachen haben mich immer schon interessiert.
Ich werde nichts mit der Firma u. BR unternehmen. Sollen sie machen was sie wollen. BR mit Mitgliedern der Inhaberfamilie führen. Ihn auflösen, was auch immer. Ist mir egal. Man kann da eh nichts planen, weil sich die GL mit ihrem Geld, der Macht u. den illegalen Sachen sich eh nicht ausrechnen lässt. Wir haben gedacht mit BR würden wir als Arbeitnehmervertreter die Lage verbessern. Nein, es ist noch schlimmer geworden, denn jetzt ist die GL auch noch der BR.
Habe erfahren, dass jetzt ein Teil des Weihnachtsgeldes nachträglich ausbezahlt wurde, da der alte BR gegangen ist. Somit hat er auch die restlichen Mitarbeiter wieder auf Linie gebracht.
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