Erstellt am 07.08.2006 um 17:16 Uhr von Lotte
VIO,
Ihr könnt zu einzelnen Themen der TO einen Sachverständigen hinzuziehen. Bei der Ladung könnt Ihr ihm die TOPs, zu denen Ihr ihn hinzuzieht nennen und die Zeit angeben, wann er sich zur Sitzung einfinden soll. Wenn Ihr die Themen abgehandelt habt, muss der Sachverständige die BR Sitzung verlassen. Ebenso, wenn Beschlüsse gefasst werden sollen.
Erstellt am 08.08.2006 um 07:59 Uhr von betriebsratten
Wenn sowas öfter vorkommt kann man Ausschüsse nach §28 gründen, an denen dürfen auch nicht BR Mitglieder mitwirken.
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 08.08.2006 um 09:09 Uhr von Fayence
betriebsratten,
bis auf den Wirtschaftsausschuss können KEINE Ausschüsse mit Nicht-BR-Mitgliedern gebildet werden... die nennt man dann Arbeitsgruppen (§28a BetrVG)! :-)
VIO,
die Einladung IST unter Nennung des Tagesordnungspunktes auszusprechen. Macht einen Terminvorschlag und setzt vor allem den Vorgesetzten "cc" mit auf den Verteiler! Ihr solltet ebenfalls auf die Rechtsgrundlage §80 Abs.2 Satz 3 BetrVG verweisen.