Erstellt am 26.04.2010 um 20:45 Uhr von erwin
Wenn das Thema "Minderheitenquote" betroffen ist, muss diese auch beim Laden der EBRM beachtet werden, ggf. auch von einer fremden Liste, wenn die Liste das Thema "Minderheitenquote" nicht bedienen kann.
Also BetrVG § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechtern in Verbindung mit BetrVG § 25 Ersatzmitglieder - lesen und verstehen.
Erstellt am 26.04.2010 um 20:57 Uhr von Lotte
erwin,
was sollen eigentlich immer diese Verweise mit dem Zusatz "lesen und verstehen"?
Wenn alle immer wüssten wo sie lesen sollen und schon am Anfang ihrer BR Laufbahn alles Gelesene verstehen würden, dann hättest Du bald keine Möglichkeit mehr, hier zu antworten.
Erstellt am 26.04.2010 um 21:00 Uhr von Lotterwin
"dann hättest Du bald keine Möglichkeit mehr, hier zu antworten."
besser wäre es..........................
Erstellt am 26.04.2010 um 21:01 Uhr von rainerw
@Lotte
Na toll, ich denke und Du schreibst. Grins.
Erstellt am 26.04.2010 um 22:54 Uhr von peters
@vokuhila
da müsstest du uns mal verraten, ob diese eine Frau die Mindestanzahl der Frauen im BR darstellt. Wenn ja, dann ist die nächste Frau (nach D'Hondt) aus der gleichen Liste einzuladen.