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Betriebliche Übung?

S
sandmann
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen konnten MA in den letzten Jahren ihre Arbeitszeit verkürzen (beispielsweise für 1 Jahr auf 30 Stunden reduzieren). Im Folgejahr wurde wieder der gleiche Antrag gestellt, der auch sofort genehmigt wurde. In diesem Jahr lehnt der AG diese Anträge allerdings ab. Aus unseren Betriebsvereinbarungen und dem Manteltarifvertrag können wir aus unserer Sicht leider keinen Anspruch auf befristetete Verringerung der Arbeitszeit ableiten. Kann man sich auf eine "betriebliche Übung" berufen, wenn der AG teilweise jahrelang die Zustimmung zur Reduzierung gegeben hat und diesen nun verweigert?

Danke!

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Community-Antworten (7)

N
Nubbel

29.01.2014 um 09:16 Uhr

euer arbeitgeber ist schlauer geworden

S
sandmann

29.01.2014 um 09:18 Uhr

@Nubbel: Das ist uns schon klar, hilft aber nicht, um meine Frage zu beantworten.

N
Nubbel

29.01.2014 um 09:28 Uhr

doch, denn er muss nicht und hat es jetzt gemerkt

S
Snooker

29.01.2014 um 10:41 Uhr

Nubbel hat sich zwar etwas spartanisch ausgedrückt, aber den Nagel auf den Kopf getroffen. Wäre da ein betriebl. Übung bräuchte man ja keinen Antrag stellen sondern es würde ein Automatismus eintreten. Da aber ein Antrag gestellt werden muss steht es dem AG auch frei mal nein sagen zu können.

G
gironimo

29.01.2014 um 11:07 Uhr

Betriebliche Übung vielleicht nicht. Wenn aber ein Antragsverfahren eigentlich so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele .....

Ich würde mich jedenfalls als BR erst einmal der Sache annehmen, wenn der Kollege dies wünscht. Zu hinterfragen wäre ja, warum der AG jetzt nicht mehr will. Also erster Schritt: Aufklärung....

N
Nubbel

29.01.2014 um 11:23 Uhr

man hat einen gestzlich verankerten anspruch auf reduzierung der arbeitszeit, aber nicht auf eine befristete reduzierung.

P
paula

29.01.2014 um 11:55 Uhr

@gironimo

"so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele".... dann ändert es trotzdem nichts an Nubbels Aussage. Natürlich kann und sollte der BR tätig werden aber wenn der AG nicht will...

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