Erstellt am 29.01.2014 um 08:16 Uhr von Nubbel
euer arbeitgeber ist schlauer geworden
Erstellt am 29.01.2014 um 08:18 Uhr von sandmann
@Nubbel:
Das ist uns schon klar, hilft aber nicht, um meine Frage zu beantworten.
Erstellt am 29.01.2014 um 08:28 Uhr von Nubbel
doch, denn er muss nicht und hat es jetzt gemerkt
Erstellt am 29.01.2014 um 09:41 Uhr von Snooker
Nubbel hat sich zwar etwas spartanisch ausgedrückt, aber den Nagel auf den Kopf getroffen. Wäre da ein betriebl. Übung bräuchte man ja keinen Antrag stellen sondern es würde ein Automatismus eintreten. Da aber ein Antrag gestellt werden muss steht es dem AG auch frei mal nein sagen zu können.
Erstellt am 29.01.2014 um 10:07 Uhr von gironimo
Betriebliche Übung vielleicht nicht. Wenn aber ein Antragsverfahren eigentlich so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele .....
Ich würde mich jedenfalls als BR erst einmal der Sache annehmen, wenn der Kollege dies wünscht. Zu hinterfragen wäre ja, warum der AG jetzt nicht mehr will. Also erster Schritt: Aufklärung....
Erstellt am 29.01.2014 um 10:23 Uhr von Nubbel
man hat einen gestzlich verankerten anspruch auf reduzierung der arbeitszeit, aber nicht auf eine befristete reduzierung.
Erstellt am 29.01.2014 um 10:55 Uhr von paula
@gironimo
"so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele".... dann ändert es trotzdem nichts an Nubbels Aussage. Natürlich kann und sollte der BR tätig werden aber wenn der AG nicht will...
Erstellt am 17.04.2019 um 10:33 Uhr von Vanille
Diese Antwort wurde von "Vanille" gelöscht.
Erstellt am 17.04.2019 um 10:37 Uhr von Vanille
Diese Antwort wurde von "Vanille" gelöscht.