Betriebliche Übung?
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen konnten MA in den letzten Jahren ihre Arbeitszeit verkürzen (beispielsweise für 1 Jahr auf 30 Stunden reduzieren). Im Folgejahr wurde wieder der gleiche Antrag gestellt, der auch sofort genehmigt wurde. In diesem Jahr lehnt der AG diese Anträge allerdings ab. Aus unseren Betriebsvereinbarungen und dem Manteltarifvertrag können wir aus unserer Sicht leider keinen Anspruch auf befristetete Verringerung der Arbeitszeit ableiten. Kann man sich auf eine "betriebliche Übung" berufen, wenn der AG teilweise jahrelang die Zustimmung zur Reduzierung gegeben hat und diesen nun verweigert?
Danke!
Community-Antworten (7)
29.01.2014 um 09:16 Uhr
euer arbeitgeber ist schlauer geworden
29.01.2014 um 09:18 Uhr
@Nubbel: Das ist uns schon klar, hilft aber nicht, um meine Frage zu beantworten.
29.01.2014 um 09:28 Uhr
doch, denn er muss nicht und hat es jetzt gemerkt
29.01.2014 um 10:41 Uhr
Nubbel hat sich zwar etwas spartanisch ausgedrückt, aber den Nagel auf den Kopf getroffen. Wäre da ein betriebl. Übung bräuchte man ja keinen Antrag stellen sondern es würde ein Automatismus eintreten. Da aber ein Antrag gestellt werden muss steht es dem AG auch frei mal nein sagen zu können.
29.01.2014 um 11:07 Uhr
Betriebliche Übung vielleicht nicht. Wenn aber ein Antragsverfahren eigentlich so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele .....
Ich würde mich jedenfalls als BR erst einmal der Sache annehmen, wenn der Kollege dies wünscht. Zu hinterfragen wäre ja, warum der AG jetzt nicht mehr will. Also erster Schritt: Aufklärung....
29.01.2014 um 11:23 Uhr
man hat einen gestzlich verankerten anspruch auf reduzierung der arbeitszeit, aber nicht auf eine befristete reduzierung.
29.01.2014 um 11:55 Uhr
@gironimo
"so zur Routine geworden ist, dass der AN davon ausgehen konnte, dass es sich hier nur um eine Formsache handele".... dann ändert es trotzdem nichts an Nubbels Aussage. Natürlich kann und sollte der BR tätig werden aber wenn der AG nicht will...
Verwandte Themen
Betriebliche Übung - Arbeitsvertrag
ÄlterEinen guten Morgen in die Runde. Es geht um die Urlaubsregelung Heiligabend/Silvester, sich daraus ergebende betriebliche Übungen sowie die Änderung von Arbeitsverträgen. Folgende Situation: Im Ingen
Anwenden einer betrieblichen Übung?
ÄlterHallo an alle Helfer(innen)! Ich habe da mal eine Frage zur betrieblichen Übung. Bezieht sich eine betriebliche Übung immer nur auf eine Person, also die, die 3x mal eine Sonderleistung erhalten ha
Betriebliche Übung abschaffen
ÄlterHallo, bei uns existiert eine betriebliche Übung, am Faschingsdienstag einen halben Tag Urlaub geschenkt zu bekommen. Nun will der Arbeitgeber dies nicht mehr gewähren. Meine Recherchen ergeben, da
Betriebliche Übung bei Betriebsruhe - Wenn ein MA nicht mehr genug Urlaub hat kann dann unbezahlt auf Anordnung freigestellt werden?
Älterbetriebliche Übung, ist eine betriebliche Übung auch eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer ? Seit 9 Jahren haben wir am 24.und 31.12 jeweils zu. Bisher hatten wir Urlaub im Disporecht nun durch T
Betriebliche Übung - Unsere Pausen wurden bisher bezahlt und das schon seit Bestehen der Firma?
ÄlterHallo Kollegen! Wir diskutieren gerade im Gremium über betriebliche Übung und sind uns nicht sicher ob hier eine betriebliche Übung vorliegt. Fall1: Unsere Pausen wurden bisher bezahlt und das s