@Hoppel
Nee Hoppel, jetzt bist Du aber bestimmt auf dem Holzweg oder bringst einfach nur etwas durcheinander.
Eine Einmalige, auch sich wiederholende, und das sind nun einmal die hier vorliegenden, fallen nicht unter den § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, sondern nur unter Nr. 3. Wäre dem nicht so, könnte man den 3er gleich streichen.
Im 2er geht es um die generelle Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage und dessen Anfang und Ende. Im 3er dann um vorübergehende. Was hier ja der Fall ist, und sich auch nur 14-tägig wiederholt und somit nicht durchgehend der Fall ist.
Da ja auch zu anderen Zeiten ein Ausgleich erfolgt, könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass sich hier jetzt für eine Person eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit ergibt. Dem ist aber nicht so, da es wie bereits gesagt, dieses eben nicht durchgehend so der Fall ist.
Ist aber nicht weiter schlimm. Kann jedem mal passieren und die Welt geht davon auch nicht gleich unter.
Mit den Wochentagen hast Du allerdings recht. Bin wohl heute im Kopfrechnen nicht so gut unterwegs. Aber auch diese Zahl dürfte noch ausreichen.
Wir sollten uns hier auch nicht streiten. Wissen wir doch beide, dass es gerade hier eine Unzahl von Variationen gibt, die jede für sich ein anderes Ergebnis bringen könnte und eben gerade hier nichts generell ist.
Auch wenn das von Dir zu den Urteilen geschriebene hier faktisch nicht falsch ist, sie bezieht sich ja auf eine nicht abgegebene Willenserklärung, so kann diese durchaus auch durch konkludentes Verhalten entstehen. Aber wie bereits gesagt, da gibt es tausend Möglichkeiten.
Da hier aber die Möglichkeit besteht, es auch misszuverstehen und als etwas Grundsätzliches anzusehen, was aber nicht der Fall ist, habe ich meinen Senf dazugegeben.
Und sei bitte einmal ehrlich zu dir selbst.
Diesen Absatz: „P.S. Der Hinweis auf die "vorübergehende Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit" entbehrt jeglicher Grundlage > weder geht es um Kurzarbeit noch um Überstunden!!!“
Kann man auch einwenig unter die Gürtellinie einordnen und sollte so (entbehrt jeglicher Grundlage) nicht unbedingt unter die Menschheit.
Wenn Du diese kleinen Nickeligkeiten auch noch abstellen könntest, wärst Du in der User Hitliste bestimmt ganz weit oben.
Aber nichts für ungut. Ich möchte hier ja nicht nur Kritisieren sondern nur gelegentlich meinen Senf zu einem Thema abgeben. Wenn dann einer anderer Meinung sein sollte, ist das auch nicht schlimm und die Erde hört deshalb auch nicht auf, sich weiterhin zu drehen.