Erstellt am 14.04.2014 um 15:48 Uhr von gironimo
Das kann er schon. Ob er es macht - warum eigentlich?
Alles was Gegenstand einer BV ist, kann letztendlich auch gekündigt werden.
Erstellt am 14.04.2014 um 15:53 Uhr von Pjöööng
Gerade der Abschluss einer BV ist die eleganteste Art, sich einer Betrieblichen Übung zu entledigen.
Allerdings ist bei Euch offensichtlich gar keine Betriebliche Übung für den Faschingsdienstag entstanden.
Erstellt am 14.04.2014 um 16:15 Uhr von spaghetti
Servus Gironimo,
der BR ist dabei in seinen Verhandlungen die Anrechnung eines halben Urlaubstages mit dem AG zu vereinbaren (früher keine Anrechnung). Ist das jetzt ein Verstoss gegen das Günstigkeitsprinzip?
Ich habe gelesen, dass die begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer aus der jetzt noch gültigen Regelung -trotz Fehlens vertraglicher Erklärungen- zum Inhalt des Arbeitsvertrages geworden sind (sprich Individualrecht).
Der AG müsste dann auf eine einvernehmliche Aufhebung der Betriebsübung drängen oder notfalls eine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 14.04.2014 um 17:05 Uhr von blackjack
##... eines*** halben*** Urlaubstages mit dem AG zu vereinbaren...##
Vereinbarungen, dass dem Beschäftigten die Urlaubstage stundenweise (halber Tag) gewährt werden, sind wegen Verstoßes gegen den Urlaubszweck unzulässig und unwirksam.
Erstellt am 14.04.2014 um 17:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (BlackJack):
"Vereinbarungen, dass dem Beschäftigten die Urlaubstage stundenweise (halber Tag) gewährt werden, sind wegen Verstoßes gegen den Urlaubszweck unzulässig und unwirksam."
Hier soll doch ein ganzer Tag gewährt werden. Wo ist das Problem? Der Urlaubszweck (Erholung von der Arbeit und Regeneration) wird erfüllt und die Arbeitnehmer kommen am Aschermittwoch top erholt zur Arbeit.
Und dennoch: Eine Betriebliche Übung liegt hier nicht vor!
Erstellt am 14.04.2014 um 17:38 Uhr von spaghetti
Lieber Pjöööng und Blackjack,
h i e r wird nicht gewährt sondern ein halber Tag des Urlaubsanspruchs gekürzt (weil Fasching eben kein Feiertag ist) Vorher haben wir den Tag für lau bekommen!
Deswegen auch die Frage wg. der betr. Übung.
Erstellt am 14.04.2014 um 17:59 Uhr von Malbec
Es scheint hier eher eine Allgemeinzusage des Arbeitgebers vorzuliegen. Ihr solltet die bisherige Arbeitszeitregelung einem Sachverständigen (sprich Arbeitsrechtler) zur Prüfung vorlegen. Der kann Euch dann auch sagen ob / wie diese überhaupt ohne Zustimmung der Mitarbeiter (rechtswirksam) geändert werden kann und Euch bei der Formulierung und Verhandlung der BV unterstützen.
Ich würde mich als BR hüten den evtl. vorliegenden individualrechtlichen Anspruch auf einen freien Faschingsdienstag durch eine wahrscheinlich rechtsunwirksame BV Regelung de facto abzuschaffen.
Von daher: Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen, und den Arbeitgeber freundlich bitten die Kosten zu übernehmen…
Erstellt am 14.04.2014 um 18:25 Uhr von Kölner
Warum wollt ihr das verhandeln? Es gibt doch keinen Grund. Siehe pjöööng.
Erstellt am 14.04.2014 um 19:58 Uhr von Nubbel
weil der chef es doch sooo gerne möchte
Erstellt am 15.04.2014 um 11:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (spaghetti):
"h i e r wird nicht gewährt sondern ein halber Tag des Urlaubsanspruchs gekürzt (weil Fasching eben kein Feiertag ist) "
Doch! Es wird ein Tag (Betriebs)Urlaub gewährt und der verbleibende Anspruch wird um einen halben Tag gekürzt. Betriebsurlaub its mitbestimmungspflichtig. Ihr könnt also auf den Arbeitgeber zugehen und mit ihm darüber verhandeln ob die Arbeitnehmer nicht doch am Faschingsdienstag arbeiten dürfen.
Laut Deinem Post hat der Arbeitgeber verlautbart: "Faschingsdienstag bleibt der Betrieb bis auf weiteres geschlossen."
Was soll dieses "bis auf weiteres" aussagen? Doch wohl dass er sich jederzeit die Entscheidung vorbehält, dies zu ändern. Möglicherweise verstößt das gegen das Transparenzgebot, weil nicht klar ist, unter welchen Umständen die Entscheidung geändert werden kann. Da kann man natürlich versuchen anzusetzen, aber da muss man schon sehr ´kreativ sein.
Erstellt am 15.04.2014 um 11:44 Uhr von Kölner
Ich bleibe dabei: Warum wollt ihr überhaupt verhandeln? Das macht ja kaum Sinn.
Auch würde ich mir Pjöööng's Ausführungen intensiv durch die Windungen des Hirns mal ansehen. Da spricht sehr wahres aus seinen Ausführungen.
Schließlich erinnere ich dann noch: Je nach lage und Verhandlungsgeschick geht das aus wie das Schießen in Hornberg.