Wir formulieren gerade erstmalig eine BetrVereinb zur Arbeitszeit mit dem AG. In der bisherigen Arbeitszeitregelung (ohne BR) gilt seit 2003 bis heute folgendes: "Faschingsdienstag bleibt der Betrieb bis auf weiteres geschlossen. Diese Arbeitszeit wird nicht über die Zeitsaldenkonten zum Stundenabbau verrechnet. Dieser Tag wird wie ein Feiertag behandelt."
Kann der BR hier mit dem AG über eine BetrVeinb etwas anderes vereinbaren, ohne gegen den Grundsatz der "betrieblichen Übung" zu verstossen?