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Betriebliche Übung

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

In einem befreundeten Betrieb ohne Betriebsrat und ohne einzelvertragliche Regelung ist in den letzten 9 Jahren am 24. und 31.12. wenn der Betrieb geschlossen war, ein halber Tag Urlaub vom Jahresurlaub abgezogen worden ( Angestelltenverträge, kein Stundenlohn ).

Nun soll erstmalig ein ganzer Tag abgezogen werden. Es ist doch sicher die sogenannte betriebliche Übung eingetreten ?! Kann man daraus einen Rechtsanspruch ableiten ? Wo kann ich diesbezüglich etwas nachlesen ... gibt es passende Gerichtsurteile ?

Vielen Dank

WW

4.74205

Community-Antworten (5)

U
uhu

15.10.2007 um 17:12 Uhr

Sicher kann man versuchen, auf individualrechtlichem Weg eine "betriebliche Übung" im konkreten Fall zu erreichen. Wie sieht das denn in der Praxis aus? Ein AN aus dem betreffenden Betrieb OHNE BR klagt gegen diese neue Vorgehensweise des Arbeitgebers. Selbst wenn er den Rechtsstreit gewinnen sollte, ist sein Arbeitsplatz bestimmt bald futsch. Sollte die Frage nicht eher lauten : Wie gründet man einen Betriebsrat ? Die einseitige Vorgehensweise des AG sollte doch eher Gedanken für eine notwendige Interessenvertretung der Arbeitnehmer, EINEN BETRIEBSRAT, nach sich ziehen.

R
RolfH

15.10.2007 um 17:18 Uhr

@uhu

da gibt's nichts weiter dazu zu sagen : Erste Wahl ==> BR gründen!!

K
Konrad

15.10.2007 um 17:23 Uhr

Zur Frage: Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der 24. und 31. Dezember kein Feiertag, oft i ist dies auch in einem Tarifvertrag geregelt. Wenn eine Vergünstigung ohne Einschränkungen und Rückrufvorbehalt mehr als 3 mal gewährt wird spricht die Rechtssprechung von betrieblicher Übung

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02

U
uhu

15.10.2007 um 17:31 Uhr

@all Ja, stimmt. Eine mögliche tarifvertragliche Regelung hatte ich noch vergessen. Ansonsten bleibt's dabei. Mir ist kein AG bekannt, der einen Rückzieher macht, nur weil ein AN ganz freundlich, vielleicht sogar noch anonym, auf ein bestehendes BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02 verweist.

M
Marcus

15.10.2007 um 17:39 Uhr

"Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der 24. und 31. Dezember kein Feiertag"

Hmmmm.... Welche Tage sind denn 'Laut Entgeltfortzahlungsgesetz' Feiertage?

"Wenn eine Vergünstigung ohne Einschränkungen und Rückrufvorbehalt mehr als 3 mal gewährt wird spricht die Rechtssprechung von betrieblicher Übung."

Nein! Nein! Dann sprechen arbeitsjuristische Laien von betrieblicher Übung. Die Rechtsprechung stellt hier erheblich höhere Anforderungen.

"BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02"

Passt aber nicht besonders gur zur Frage...

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