In einem befreundeten Betrieb ohne Betriebsrat und ohne einzelvertragliche Regelung ist in den letzten 9 Jahren am 24. und 31.12. wenn der Betrieb geschlossen war, ein halber Tag Urlaub vom Jahresurlaub abgezogen worden ( Angestelltenverträge, kein Stundenlohn ).

Nun soll erstmalig ein ganzer Tag abgezogen werden. Es ist doch sicher die sogenannte betriebliche Übung eingetreten ?! Kann man daraus einen Rechtsanspruch ableiten ? Wo kann ich diesbezüglich etwas nachlesen ... gibt es passende Gerichtsurteile ?

Vielen Dank

WW