Erstellt am 15.10.2007 um 15:12 Uhr von uhu
Sicher kann man versuchen, auf individualrechtlichem Weg eine "betriebliche Übung" im konkreten Fall zu erreichen.
Wie sieht das denn in der Praxis aus? Ein AN aus dem betreffenden Betrieb OHNE BR klagt gegen diese neue Vorgehensweise des Arbeitgebers. Selbst wenn er den Rechtsstreit gewinnen sollte, ist sein Arbeitsplatz bestimmt bald futsch. Sollte die Frage nicht eher lauten : Wie gründet man einen Betriebsrat ? Die einseitige Vorgehensweise des AG sollte doch eher Gedanken für eine notwendige Interessenvertretung der Arbeitnehmer, EINEN BETRIEBSRAT, nach sich ziehen.
Erstellt am 15.10.2007 um 15:18 Uhr von RolfH
@uhu
da gibt's nichts weiter dazu zu sagen : Erste Wahl ==> BR gründen!!
Erstellt am 15.10.2007 um 15:23 Uhr von Konrad
Zur Frage:
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der 24. und 31. Dezember kein Feiertag, oft i
ist dies auch in einem Tarifvertrag geregelt.
Wenn eine Vergünstigung ohne Einschränkungen und Rückrufvorbehalt mehr als 3 mal gewährt wird spricht die Rechtssprechung von betrieblicher Übung
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02
Erstellt am 15.10.2007 um 15:31 Uhr von uhu
@all
Ja, stimmt. Eine mögliche tarifvertragliche Regelung hatte ich noch vergessen. Ansonsten bleibt's dabei. Mir ist kein AG bekannt, der einen Rückzieher macht, nur weil ein AN ganz freundlich, vielleicht sogar noch anonym, auf ein bestehendes BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02 verweist.
Erstellt am 15.10.2007 um 15:39 Uhr von Marcus
"Laut Entgeltfortzahlungsgesetz ist der 24. und 31. Dezember kein Feiertag"
Hmmmm.... Welche Tage sind denn 'Laut Entgeltfortzahlungsgesetz' Feiertage?
"Wenn eine Vergünstigung ohne Einschränkungen und Rückrufvorbehalt mehr als 3 mal gewährt wird spricht die Rechtssprechung von betrieblicher Übung."
Nein! Nein! Dann sprechen arbeitsjuristische Laien von betrieblicher Übung. Die Rechtsprechung stellt hier erheblich höhere Anforderungen.
"BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2003, 9 AZR 302/02"
Passt aber nicht besonders gur zur Frage...