Gibt es gesetzliche Fristen in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, die eingehalten werden müssen, wenn dieser dem Betriebsrat Unterlagen vorlegt (z.B. Lohnstufenmodell, Prämienregelung oder Eingruppierung)? Also muss ich mich z.B. innerhalb von 14 Tagen schriftlich dazu äußern?

Beispiel: Der AG legt eine neue/aktualisierte Stellenbeschreibung inkl. -bewertung vor und erwartet die Zustimmung des BR.