Erstellt am 23.01.2014 um 18:42 Uhr von AlterMann
Nicht dass ich wüsste.
Kommt aber natürlich darauf an, was der AG mit welcher Fragestellung vorlegt.
Wenn er Euch im Rahmen seiner Verpflichtung einfach informiert, reicht auf Eurer Seite die einfache Kentnisnahme. Äußern müsst Ihr Euch da gar nicht.
Wenn es allerdings darum geht, etwas mit dem AG zu verhandeln, macht man sich mit allzu langem, grndlosem Abwarten nicht gerade beliebt, auch bei den Kollegen nicht.
Erstellt am 24.01.2014 um 08:36 Uhr von SBSshort
Danke AlterMann!
In der Tat geht es darum Themen abzustimmen/zu verhandeln. Davon bekommen die Kollegen aber nichts mit und wenn, gehen die eh davon aus, dass der AG der Blockierende ist ;-)
Also kann der AG nicht drohen, z.B. "Wenn Ihr Euch nicht innerhalb von X Tagen zu Thema XY äußert gilt das rechtlich als Zustimmung zum Vorschlag des AG"?
Erstellt am 24.01.2014 um 11:51 Uhr von gironimo
Fristen gibt es ja bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 oder 102 BetrVG). Da braucht der AG aber nicht drohen. Schläft hier der BR den Schlaf der Gerechten, gilt die Zustimmung nach Fristablauf als erteilt.
Bei Verhandlungen über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten gibt es eben keine Fristen. Hier könnte der Verhandlungspartner bei dauerhaften Schweigen der Gegenseite, die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.
Wenn der AG aber einfach agiert, seit Ihr wieder am Zuge und müsst ggf. mit rechtlichen Mitteln den AG stoppen.
Mal abgesehen vom rechtlichen Standpunkt ist es aber aus meiner Sicht eine Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass man wenigstens eine Rückmeldung gibt. Es muss ja nicht "ja wir stimmen zu / oder nein, wir stimmen nicht zu" sein. Man kann ja sagen, dass noch weiterer Beratungsbedarf besteht, Informationen fehlen, Verhandlungen notwendig sind - oder was auch immer.