Meine Frage: können wir auch dann unsere Rechte vor einem Arbeitsgericht einklagen, weil dieses Verhalten zeigt, dasser keine Zusammenarbeit mit BR möchte. - Es eilt- wie immer
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte