Erstellt am 25.04.2009 um 22:52 Uhr von Biggy
Hallo Meister
Wir haben feste Termine an denen das Monatsgespräch stattfindet. Jeden 4 Donnerstag im Monat. So weiß jeder rechtzeitig bescheid und kann vorplanen.
Die Tagesordnung mit der Einladung schicke ich dann ein zwei Tage vorher über Mail an unseren Boß.
Erstellt am 26.04.2009 um 09:48 Uhr von Zuchini
Hey wo ist denn die Tomte geblieben. Wollte sie fragen wo das steht.
Erstellt am 26.04.2009 um 15:22 Uhr von Biggy
Meister noch ein Nachtrag, bei einer Betriebsratssitzung ist kein Arbeitgeber dabei muss also auch nicht eingeladen werden.
Aber vermute du meinst das Monatsgespräch.
Lies mal nach
BR-WIKI - Monatsgespräch
Feste Termine sind nicht vorgeschrieben hat sich aber bei uns gut bewährt.
Zuchini du bist wohl noch nicht reif, wie sonst könnte man deine Ausdrucksweise deuten.
Du bist Gemüse nicht ich, also ich fühl mich nicht als Tomate.
Gehts also etwas höflicher?
Erstellt am 26.04.2009 um 20:29 Uhr von peanuts
"In welcher Frist muss der AG informiert werden, ..."
Es gibt keine festgelegten Fristen, aber der AG sollte die Möglichkeit haben, entsprechend planen zu können. 2 Wochen Vorlauf sollten ausreichend sein.
Feste Sitzungstermine sind ausgesprochen empfehlenswert.
"... was ist die angemessene Frist zur Einladung?"
Vor allem die Tagesordnung sollte allen BRM SPÄTESTENS 3 Tage vor Sitzung bekannt sein.
Erstellt am 26.04.2009 um 20:33 Uhr von Zuchini
Hallo Biggy
Du warst doch gar nicht gemeint.Eine `Tomate`hatte gesagt das die Einladung zum Monatsgespräch 1 Woche vorher raus muß.Dann den Beitrag aber gelöscht.Darum frug ich wo die `Tomate`geblieben ist.
Sorry wenn du dich jetzt unnötig geärgert hast.
Erstellt am 26.04.2009 um 21:36 Uhr von Biggy
Zuchini ich hatte diesen Eintrag nicht gelesen und war überrascht warum du mich so angehst. Ok Ärger vorbei
Stressfreie Woche und nicht zu viel Arbeit wünsch ich dir.
Erstellt am 27.04.2009 um 13:38 Uhr von Tomate
@Zuchini,
§ 29 Abs. 2 BetrVG. In Satz 3 steht, dass der BR-Vorsi rechtzeitig einzuladen hat. Da "rechtzeitig" keine genaue Angabe ist, heisst es im Allgemeinen als Faustregel, dies muss mind. 1 Woche vor der BR-Sitzung stattfinden. Eben damit die BR-Mitglieder noch die Möglichkeit haben, weitere Tagesordnungspunkte auf die Agenda setzen zu lassen und den Sitzungstermin entsprechend in den berufl. Tagesablauf einbauen können und ggf. den direkten Vorgesetzten über den Termin informieren können oder ihre Nichtteilnahme (wg. z. B. Urlaub) "zeitnah" bekannt geben können.