Einladung BR Sitzung an AG - In welcher Frist muss der AG informiert werden?
Hallo guten Abend, habe eine Frage zur Betriebsratssitzung. In welcher Frist muss der AG informiert werden, was ist die angemessene Frist zur Einladung? Grüsse und ein schönes Wochenende.
Community-Antworten (7)
26.04.2009 um 00:52 Uhr
Hallo Meister Wir haben feste Termine an denen das Monatsgespräch stattfindet. Jeden 4 Donnerstag im Monat. So weiß jeder rechtzeitig bescheid und kann vorplanen. Die Tagesordnung mit der Einladung schicke ich dann ein zwei Tage vorher über Mail an unseren Boß.
26.04.2009 um 11:48 Uhr
Hey wo ist denn die Tomte geblieben. Wollte sie fragen wo das steht.
26.04.2009 um 17:22 Uhr
Meister noch ein Nachtrag, bei einer Betriebsratssitzung ist kein Arbeitgeber dabei muss also auch nicht eingeladen werden. Aber vermute du meinst das Monatsgespräch. Lies mal nach BR-WIKI - Monatsgespräch
Feste Termine sind nicht vorgeschrieben hat sich aber bei uns gut bewährt.
Zuchini du bist wohl noch nicht reif, wie sonst könnte man deine Ausdrucksweise deuten. Du bist Gemüse nicht ich, also ich fühl mich nicht als Tomate. Gehts also etwas höflicher?
26.04.2009 um 22:29 Uhr
"In welcher Frist muss der AG informiert werden, ..."
Es gibt keine festgelegten Fristen, aber der AG sollte die Möglichkeit haben, entsprechend planen zu können. 2 Wochen Vorlauf sollten ausreichend sein. Feste Sitzungstermine sind ausgesprochen empfehlenswert.
"... was ist die angemessene Frist zur Einladung?"
Vor allem die Tagesordnung sollte allen BRM SPÄTESTENS 3 Tage vor Sitzung bekannt sein.
26.04.2009 um 22:33 Uhr
Hallo Biggy
Du warst doch gar nicht gemeint.Eine Tomatehatte gesagt das die Einladung zum Monatsgespräch 1 Woche vorher raus muß.Dann den Beitrag aber gelöscht.Darum frug ich wo die Tomategeblieben ist.
Sorry wenn du dich jetzt unnötig geärgert hast.
26.04.2009 um 23:36 Uhr
Zuchini ich hatte diesen Eintrag nicht gelesen und war überrascht warum du mich so angehst. Ok Ärger vorbei Stressfreie Woche und nicht zu viel Arbeit wünsch ich dir.
27.04.2009 um 15:38 Uhr
@Zuchini,
§ 29 Abs. 2 BetrVG. In Satz 3 steht, dass der BR-Vorsi rechtzeitig einzuladen hat. Da "rechtzeitig" keine genaue Angabe ist, heisst es im Allgemeinen als Faustregel, dies muss mind. 1 Woche vor der BR-Sitzung stattfinden. Eben damit die BR-Mitglieder noch die Möglichkeit haben, weitere Tagesordnungspunkte auf die Agenda setzen zu lassen und den Sitzungstermin entsprechend in den berufl. Tagesablauf einbauen können und ggf. den direkten Vorgesetzten über den Termin informieren können oder ihre Nichtteilnahme (wg. z. B. Urlaub) "zeitnah" bekannt geben können.
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