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Arbeitszeit

E
Elise
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in einem kleineren Unternehmen mit ca. 80 MA einen neuen Betriebsrat gegründet. Der Wunsch der Mitarbeiter besteht in der Einführung einer Gleitzeitregel, die es bisher bei einer 40 Std.-Arbeitswoche nicht gab. Die Geschäftsführung steht der Einführung der Gleitzeit negativ gegenübersteht; welche "Druckmittel" hat der BR zur Umsetzung und wer ist dann für die technische Umsetzung zuständig, damit auch eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassug erfolgt. Danke im Voraus

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

17.01.2014 um 21:54 Uhr

Elise Dafür kann man als BR nicht eintreten. Der AG muss eine Gleitzeit nicht einführen, wenn er das nicht will. Zeiterfassung dito.

T
tommyh

17.01.2014 um 22:17 Uhr

Sammelt doch mal alle Argumente für die Gleitzeit und stellt diese dem AG vor vielleicht könnt Ihr ihn ja überzeugen diese doch einzuführen.

E
Elise

17.01.2014 um 22:41 Uhr

Danke erstmal; also ich dachte auch, dass man den AG nicht dazu zwingen kann. Leider denken aber die Kollegen, dass, wenn nun ein BR da ist, dieser die Gleitzeitregel durchsetzen müsste.

K
Kölner

17.01.2014 um 22:45 Uhr

Na dann muss der BR wunder vollbringen. Am besten bis nächste Woche um 16 h am Dienstag und dann ist ja alles gut. Ne. Man muss und darf sich nicht utopischen Forderungen einer Belegschaft beugen. Aber mal ne Anfrage beim AG sollte drin sein.

H
Hartmut

17.01.2014 um 23:30 Uhr

Hallo Elise, ich schließe mich Kölner an, was die unmittelbar 'erzwingbare' Mitbestimmung nach §87 BetrVG angeht, aber ich würde die Flinte hier noch nicht ins Korn werfen. Denn immerhin hat der BR gem. §80 Abs 1 Nr 2b 'die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern'. Und er hat auch das (über die Mitbestimmung vielfach übersehene) Initiativrecht gem. §91 BetrVG. Das wird oft übersehen, ist aber nicht zu unterschätzen! Darüber hatten wir tatsächlich, mit freundlicher Unterstützung des Arbeitsgerichts, eine Einigungsstelle durchgesetzt. Angesichts der ungeheuren drohenden Kosten einer Einigungsstelle kann schon die Drohung mit derselben Wunder wirken. Last not least - sehr viele mittlere und größere Betriebe fahren heutzutage Gleitzeit. Die wenigsten davon sind allein mildtätig. Will sagen, würde sich Gleitzeit nicht rechnen, gäbe es sie nicht, oder nicht in diesem Umfang. Auch das ist ein vielversprechender Ansatz. Also, legt los!

K
Kölner

17.01.2014 um 23:38 Uhr

Einem frisch gewählten BR kann man nicht annähernd raten, diese Anfrage mit einem AG zu diskutieren, geschweigedenn diese zu fordern. Das muss man laaaaaange vorbereiten, die Vorteile und die Nachteile bedenken (die gibt es). Konsequenzen zieht eine solche Vereinbarung auch nach sich. Und wenn der AG nicht will: Dann sollte man sich mit dem altbekannten Motto "quid pro quo" auseinandersetzen. Vll. will der AG ja mal Mehrarbeit durchsetzen oder AZ ausdehnen, ändern. Dann käme man in die Nähe von Hartmuts Idee..

H
Hartmut

17.01.2014 um 23:47 Uhr

In der Tat, es ist ein neuer BR, das hatte ich übersehen. Haudegen traue ich wie gesagt zu, so etwas durchzusetzen, gestützt allein auf §§80 und 91. Unerfahren geht's aber kaum, da gebe ich dir recht, Kölner.

Vorschlag, Elise: Die Leute haben jetzt lange auf Gleitzeit gewartet, sprecht mit ihnen, sie sollen euch noch etwas Zeit geben. Macht Schulungen, sammelt Erfahrung. Lasst euch von einem RA oder einer GEW beraten, das ist schon sportliche Herausforderung genug, daran könnt ihr Erfahrung sammeln. Und, auch das ein super Hinweis von Kölner, sammelt 'Tauschgeschäfte': Zustimmung zur Samstagsarbeit? Vielleicht, vorher reden wir nochmal über die Gleitzeit ... ! ;)

G
gironimo

18.01.2014 um 10:20 Uhr

Hallo liebe Mitstreiter,

ich glaube ihr habt die Frage zu negativ beantwortet. Ich denke, der BR hat genügend Instrumente an der Hand, um eine Gleitzeit durchzusetzen.

Was natürlich richtig ist, wenn es um die Umsetzung eigener Ziele geht ist, dass man sich gut in der Materie auskennen muss und bei Diskussionen jeder Art mit fundierten Argumenten gegenhalten kann.

Darum vertröstet erst einmal Eure Kollegen und sagt ihnen, dass ihr Euch erst einmal Schulen lassen müsst. Und zwar nicht nur mit den Einführungsseminaren sondern auch zum Thema Arbeitszeit.

Für die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen ist immer der Arbeitgeber zuständig.

T
Topas

18.01.2014 um 12:21 Uhr

Das wichtigste Druckmittel ist immer die eigene Entschlossenheit, für die AN einzutreten.

Die Gesetze unterstützen einen dabei. Mehr nicht.

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