hallo
bin neu in den br gewählt worden und habe mehrere probleme mit unserem ml.unser grösstes problem im markt(baumarkt) sind die angeblichen (man muss)arbeitsanweisungen.aber nun zu meinem problem.wir haben gleitende arbeitszeiten bei uns.es ist nirgends festgelegt wie die wochenschichtzeiten sein sollen.laut gbr-vereinbarung gibt es nur sogenannte orientierungszeiten.nun zu unseren schichten für vollzeitmitarbeiter die bei uns seid jahren so laufen.:
frühschicht:mo - fr :8.00-17.00 mit 1stunde pause - sa:8.00-13.30 (0,5pause)
spätschicht:mo- fr :11.30-20.00 mit 1 stunde pause - sa:13.30-20.00(0,5 pause)

jetzt will unser neuer ml das auch noch eine mittelschicht gearbeitet werden soll mo-fr 10.00-19.00 und sa 10.00 - 16.00.
dann kommt noch dazu das unser ml gerne hätte das unsere frühschicht am sa bis 13.30 gestrichen wird und wir auch am samstag die mo-fr schichten machen sollen.mit der begrüngung:wo anders gibt es das auch nicht .ausserdem sind da die meisten aktionen.
also macht der ml da mal schnell eine arbeitsanweisung draus.mit dem zusatz wenn man dem nicht nachkommt hat es arbeitsrechtliche konsequenzen für den mitarbeiter

jetzt meine frage an euch!
haben wir als br bei den angesprochenden sachen mitspracherecht?
können wir als br nicht einfach einen beschluss fassen in dem wir die schichtzeiten festlegen?
desweiteren stellt sich der ml jetzt quer wegen der anstehenden schulungen mit der begründung :es fahren nicht alle 3 zu schulungen.es reicht wenn einer fährt

es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet
danke