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Mitbestimmung bei Arbeitszeiten

M
mkkimi
Nov 2016 bearbeitet

hallo bin neu in den br gewählt worden und habe mehrere probleme mit unserem ml.unser grösstes problem im markt(baumarkt) sind die angeblichen (man muss)arbeitsanweisungen.aber nun zu meinem problem.wir haben gleitende arbeitszeiten bei uns.es ist nirgends festgelegt wie die wochenschichtzeiten sein sollen.laut gbr-vereinbarung gibt es nur sogenannte orientierungszeiten.nun zu unseren schichten für vollzeitmitarbeiter die bei uns seid jahren so laufen.: frühschicht:mo - fr :8.00-17.00 mit 1stunde pause - sa:8.00-13.30 (0,5pause) spätschicht:mo- fr :11.30-20.00 mit 1 stunde pause - sa:13.30-20.00(0,5 pause)

jetzt will unser neuer ml das auch noch eine mittelschicht gearbeitet werden soll mo-fr 10.00-19.00 und sa 10.00 - 16.00. dann kommt noch dazu das unser ml gerne hätte das unsere frühschicht am sa bis 13.30 gestrichen wird und wir auch am samstag die mo-fr schichten machen sollen.mit der begrüngung:wo anders gibt es das auch nicht .ausserdem sind da die meisten aktionen. also macht der ml da mal schnell eine arbeitsanweisung draus.mit dem zusatz wenn man dem nicht nachkommt hat es arbeitsrechtliche konsequenzen für den mitarbeiter

jetzt meine frage an euch! haben wir als br bei den angesprochenden sachen mitspracherecht? können wir als br nicht einfach einen beschluss fassen in dem wir die schichtzeiten festlegen? desweiteren stellt sich der ml jetzt quer wegen der anstehenden schulungen mit der begründung :es fahren nicht alle 3 zu schulungen.es reicht wenn einer fährt

es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet danke

1.04805

Community-Antworten (5)

W
Widder

04.05.2010 um 18:45 Uhr

Die Änderung der Arbeitszeit (Schichtzeiten) unterliegen der MB des BR nach § 87/1 Abs. 2.

Da kann sich euer ML antstellen wir er will, ohne den BR geht da nichts. Allerdings dürft ihr diese Zeiten auch nicht per Beschluß einseitig festlegen.

Wer, Wann, Wohin und zu welcher Schulung fährt, obliegt alleine euch. Ihr müßt lediglich bei der Festlegung der Zeitlichen Lage die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigen. Wenn er euch nicht fahren lassen will, muß er vor die Einigungsstelle ziehen.

Wenn ihr euch das jetzt alles gefallen laßt, seid ihr für immer auf dem Looserplatz gelandet.

M
mkkimi

04.05.2010 um 19:03 Uhr

danke für die antwort

das heist wir können keinen beschluss darüber machen und sind durch mit dem thema!? das problem an der sache ist wenn wir als abteiungsleiter den plan für die kommende woche dem ml geben bekommen wir ihn zehn mal zurück weil ihm wieder irgendwas mit der planung nicht passt. was heist das für uns?wenn ml den br nicht fragt wegen der pläne wird so gearbeitet wie wir ihn geschrieben haben

R
rainerw

04.05.2010 um 21:20 Uhr

@mkkimi Auch Dienstanweisungen können Mitbestimmungspflichtig sein. In eurem Fall könnte es die Ordung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb sein. Dies noch zusätzlich zu Widder´s Antwort. Macht eurem AG unmissverständlich klar, das ohne euch gar nichts geht, was neue Schichten oder eine Veränderung der Arbeitsziet bertifft. Wiil er es trotzden durchdrücken und euch fehlt kurzfristig die Zeit um angemessen darauf reagieren zu können, könnt ihr auch versuchen eine Einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Ich könnte mir vorstellen das der AG versucht zu argumentieren das ja expliziet nichts wegen den Arbeitszeiten im Arbeitsvertag drin steht. Hier aber hat der GBR schon ganz gut gehandelt und die Orientierungs BV abgeschlossen; wobei diese BV meiner Meinung nach schon über eine Orientierung hinaus geht. Wie will der AG denn die neuen Schichten besetzen, neues Personal?

Wegen der Schulungen solltet iht mal genau den § 37,6 lesen.

M
mkkimi

04.05.2010 um 23:35 Uhr

danke für die antwort

nein kein neues personal.im gegenteil.ml will am liebsten noch kündigen wegen personalkosten.

nein dafür soll dann in der woche später angefangen werden in spätschicht oder früher aufgehört werden in frühschicht.damit ist aber unseren mitarbeitern nicht geholfen da man im handel schon nichts mehr vom wochenende hat

W
Widder

05.05.2010 um 11:53 Uhr

@mkkimi

Jetzt kommt die Sache doch ins richtige Licht. Du bist Abteiliungsleiter und BR...

Ihr schreibt als Abteilungsleiter die Schichtpläne selber und legt sie ann eurer Leitung vor. Von dort müßten diese eigentlich an den BR gehen, und in einer Sitzung beschloßen werden.. Diese Pläne werden jede Woche neu gemacht? Was für ein Aufwand!! Setzt euch als BR hin entwickelt einen Schichtplan, z.B. im 4 Wochenrhytmus. Diesen besprecht ihr dann mit euer ML. und macht eine BV dazu. Dadurch haben alle, MA, BR und GL eine Planungssicherheit, und dieses hin und her hat ein Ende. Wenn ihr als erstes mit einem Schichtplan erscheint, wird euer ML nicht nur überrascht sein, es hat auch den charmanten Vorteil, das nur über euren Vorschlag geredet (verhandelt) wird.

Dazu braucht ihr aber einen langen Atem und ein dickes Fell.

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