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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit?

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inthehood
Jan 2018 bearbeitet

Dienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit? Folgender Sachverhalt: Der/Die AN holen sich ihre Arbeitskleidung aus einem Gebäude vor ihrem Werksgebäude. Die entfernung zwischen den Gebäuden ist ca 80m. Angekommen im Werksgebäude wird gestempelt und AN begibt sich dann in die jeweiligen Umkleideräume. Nur in den Umkleideräumen darf der/die AN sich umziehen. Arbeitsbereiche und Umkleideräume liegen wiederum ca 10 bis 40m entfernt. AN dürfen nur mit diesen vom AG gestellten Arbeitskleidung die Arbeitsbereiche betreten. Die Arbeitskleidung darf nicht ausserhalb getragen und mitgenommen werden. Die Arbeitskleidung muss Täglich gewechselt werden. Ein Horten der Arbeitskleidung in den Umkleideschränken im Werksgebäude ist verboten. Auch wenn man schon beim betreten des Weksgebäudes gestempelt hat fängt die tatsächliche Arbeitszeit im Arbeitsbereich an. Also Arbeitszeitvergütung erst am Arbeitsplatz und nicht beim Stempeln. Das gleiche gilt natürlich auch zum Feierabend. Arbeitszeit wird vergütet bis zum verlassen des Arbeitsplatzes und nicht beim Stempeln. Was mach ich nun oder wie soll der BR oder GBR handeln. Die fälle ikea, polizeiuniform, krankenschwester und müllmannsind bekannt.

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Community-Antworten (5)

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Widder

27.08.2010 um 18:31 Uhr

Warum stempelt ihr dann überhaupt, wenn die Arbeitszeit mit dem verlassen des Arbeitsplatzes beendet ist? Wer konntrolliert dies, bzw. wie wird festgehalten wie lange wer gearbeitet hat??

Aber zu deiner Frage; Wenn diese Fälle, wie Ikea usw. bekannt sind, warum handelt ihr nicht danach? Regelt das in einer BV als bezahlte Zeit z.B. mit einer pauschalen Zeit für das umziehen vor und nach der Arbeit.

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inthehood

28.08.2010 um 10:50 Uhr

mit dem stempeln wird natürlich erfasst ob jemand zu spät kommt oder früher geht. Der Vorgesetzte zeichnet Vorort am Arbeitsplatz in seiner Liste nochmal ab. Die Stempeluhr rechnet auch nach dem Schichtmodell ab. Bsp.:Schicht A: Anfangszeit am Arbeitsplatz 14:00 Uhr und endet am Arbeitsplatz 22:00 Uhr. AN kommt um 13:30 holt Arbeitskleidung vom 1. Gebäude und geht zum Werksgebäude. Im Werksgbäude stempelt AN 13:40 Uhr und geht zu den Umkleideräumen. Nach dem umziehen begibt sich AN in den Arbeitsbereich, dieser Arbeitsbereich kann sich täglich ändern damit auch die Entfernung. Angekommen am Arbeitsplatz trägt der Vorgesetze den AN in eine Liste als Anwesend 14:00 Uhr. Um 22:00 verläst der AN den Arbeitsplatz der Vorgesetzte trägt das wiederum in seine Liste ein. Die Stempeluhr ist für die Zeiterfassung und ordnet den AN in das Schichmodell ein. Es ist egal wie früh er kommt, der AN ist in und wird in Schicht A zugeordnet 14:00 Uhr. Das abzeichnen vom Vorgesetzten ist für die interne abrechnung der Bereiche.

Ja durch eine BV ist ja richtig, aber bis eine BV durch ist dauert es jedenfalls bei unserem BR. Da ist noch der GBR wie kann man die unter Drucksetzen wenn es der BR nicht schafft.

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rainerw

28.08.2010 um 12:01 Uhr

@inthehood hier solltet ihr 2 BV´s machen. Einmal eine die den Zutritt regelt und eine die die Zeiterfassung regelt. Und ihr solltet nicht vergessen das Dienstkeidung auch eine Sache der Mitbestimmung ist. Ordnung und Verhalten der AN im Betrieb.

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inthehood

29.08.2010 um 15:18 Uhr

mit welchen maßnahmen übt man druck auf den BR oder GBR , das eine BV schnell abgeschlossen wird.

W
Widder

30.08.2010 um 11:55 Uhr

Danke, jetzt ist die Arbeitszeit klarer. Trotzdem verstehe ich nicht, das der Vorgesetzte die rechtzeitige Anwesenheit am Arbeitsplatz nochmal überprüft. Da traut wohl jemand seinem eigenen Hintern nicht.

Der BR muß feststellen, das hier dringend Handlungsbedarf besteht. Dann geht ihr zu eurem AG erklärt ihm das, und legt eine Zeitschiene fest. Dann wird daran gearbeitet. Am besten wäre es, wenn ihr eurem AG einen Entwurf für eine BV vorlegt, damit könnt ihr das Verfahren beschleunigen.

Wenn du aber schon im BR damit Probleme hast, wird das wohl ne Weile dauern. Das ist eigentlich keine Sache des GBR, es sei denn ihr wollt eine Standortübergreifende Lösung, was nicht einfach ist, da es bestimmt Betriebsspezifische Dinge gibt, die ureigene Lösungen bedürfen. Der GBR kann auch nur einen Rahmen stecken, und ihr müßt ihn dann mit Inhalten füllen. Das dauert aber noch länger.....

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