Dienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit?
Folgender Sachverhalt:
Der/Die AN holen sich ihre Arbeitskleidung aus einem Gebäude vor ihrem Werksgebäude.
Die entfernung zwischen den Gebäuden ist ca 80m.
Angekommen im Werksgebäude wird gestempelt und AN begibt sich dann in die jeweiligen Umkleideräume.
Nur in den Umkleideräumen darf der/die AN sich umziehen. Arbeitsbereiche und Umkleideräume liegen wiederum ca 10 bis 40m entfernt. AN dürfen nur mit diesen vom AG gestellten Arbeitskleidung die Arbeitsbereiche betreten. Die Arbeitskleidung darf nicht ausserhalb getragen und mitgenommen werden. Die Arbeitskleidung muss Täglich gewechselt werden. Ein Horten der Arbeitskleidung in den Umkleideschränken im Werksgebäude ist verboten.
Auch wenn man schon beim betreten des Weksgebäudes gestempelt hat fängt die tatsächliche Arbeitszeit im Arbeitsbereich an. Also Arbeitszeitvergütung erst am Arbeitsplatz und nicht beim Stempeln. Das gleiche gilt natürlich auch zum Feierabend.
Arbeitszeit wird vergütet bis zum verlassen des Arbeitsplatzes und nicht beim Stempeln.
Was mach ich nun oder wie soll der BR oder GBR handeln. Die fälle ikea, polizeiuniform, krankenschwester und müllmannsind bekannt.