Arbeitszeit
Wir haben in unserem Unternehmen eine 37Stunden Woche
Nun geht der Arbeitgeber hin und gibt bei Neueinstellungen 40 Stunden Verträge. Des Weiteren gibt er bei Beförderungen auch diese 40 Stunden Verträge. Das kann doch nicht rechtens sein. Den Betriebsrat informiert er nicht
Wir sind nicht tarifgebunden
Meine Frage kann er dies einfach ohne den Betriebsrat einzubeziehen ? Können so einfach Verträge geändert werden? Danke für alle Antworten
Community-Antworten (4)
28.09.2011 um 12:41 Uhr
Wenn es keinen TV oder BV mit einer verbindlichen Wochenarbeitszeit gibt kann der AG grundsätzlich so handeln. Doch bei Beförderungen gibt es i.d.R. keine neuen Arbeitsverträge.
Nach h. M. soll demgegenüber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht dem Mitbestimmungsrecht unterliegen (ständige Rspr. des BAG).
Auch das Them MB bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage § 87 (2), hilft nicht wirklich, denn es wäre ggf. eine einmalige MB bei der Festlegung. § 87 (3) greift nicht da nicht vorrübergehend.
Also, bei neuen ArbV besteht hier grundsätzlich Vertragsfreiheit.
Info bekommt ihr ja im Rahmen der MB bei Einstellungen. Ihr könnt also nur versuchen hier ggf. Gründe zu finden dem AG Probleme bei der EInstellung zu machen.
28.09.2011 um 14:40 Uhr
Kann es nicht sein das hier auch neue Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden? § 87 Satz 1 Nr.7
28.09.2011 um 16:17 Uhr
Im Prinzip ist die Idee von Lernender nicht schlecht. Der Stundensatz ändert sich ja, wenn für das gleiche Geld 40 statt 37 Std. gearbeitet wird. Aber da sehe ich dann den Trifvorbehalt des § 77 3 BetrVG, da eben Stundenentgelte oder Monatsentgelte "üblicher Weise" tariflich geregelt werden.
Hilfe kann es am besten dadurch geben, wenn Ihr Euch an die Gewerkschaft wendet (Mitglieder vorausgesetzt) und es zumindest einen Haustarif geben kann.
28.09.2011 um 23:14 Uhr
Wir haben den Prozess der Tarifbindung gerade hinter uns - und sind sehr froh darüber. Das Problem ist wohl in den meisten nicht tarifgebundenen Betrieben, die Mitarbeiter dazu zu bewegen, Gewerkschaftsmitglied zu werden und die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Wir hatten Glück, da es uns der AG einfach gemacht hat, indem er einige lieb gewonnenen Sonderzahlungen streichen wollte. Da hatte die Gewerkschaft regen Zulauf...
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