Erstellt am 17.02.2010 um 10:02 Uhr von Petrus
Rechtsanwalt beauftragen, eine Einstweilige Verfügung beim ArbGer zu beantragen.
Erstellt am 17.02.2010 um 13:59 Uhr von webun
@neinsager
Ohne Zustimmung des Betriebsrats gibt es keine BV, auch nicht temporär. Der AG kann versuchen, Arbeitszeiten festzulegen (Schichtmodelle einzuführen...). Hier geht es aber um Beginn und Ende der Arbeitszeit, und da hat der BR ein Mitbestimmungsrecht (§87,1, Satz 2 BetrVG). Wenn Ihr nicht zustimmt, kann der AG eine Einigungsstelle anrufen, aber nicht einfach loslegen!
Tut er das doch, dann macht's so, wie Petrus geschrieben hat.
webun