Arbeitszeit
Arbeitgeber Verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz,arbeitszeit ist an 12 Tagen am stück 97,5 StD. in einen 4 Schicht model bei zwei mal 12 STD. am Wochenende,danach 2 tage frei und dann 7 Tage Arbeit (wochenende zwei mal 12 STD.),dann 7 Tage frei Ist dieses zulässig ???
Community-Antworten (2)
17.02.2010 um 11:02 Uhr
Rechtsanwalt beauftragen, eine Einstweilige Verfügung beim ArbGer zu beantragen.
17.02.2010 um 14:59 Uhr
@neinsager Ohne Zustimmung des Betriebsrats gibt es keine BV, auch nicht temporär. Der AG kann versuchen, Arbeitszeiten festzulegen (Schichtmodelle einzuführen...). Hier geht es aber um Beginn und Ende der Arbeitszeit, und da hat der BR ein Mitbestimmungsrecht (§87,1, Satz 2 BetrVG). Wenn Ihr nicht zustimmt, kann der AG eine Einigungsstelle anrufen, aber nicht einfach loslegen! Tut er das doch, dann macht\'s so, wie Petrus geschrieben hat.
webun
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