Erstellt am 10.08.2018 um 04:41 Uhr von BRHamburg
Ich würde die Finger davon lassen, in einer BV Steuern und Abgaben zu regeln. Abgesehen das es hier nicht hingehört, ist man schnell bei Steuerhinterziehung und anderen Straftaten. Den in einer BV versucht man die Dinge aus Sicht der Arbeitnehmer besser zu regeln als sie in Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.
Erstellt am 10.08.2018 um 06:23 Uhr von kratzbürste
Mitbestimmung beschränkt sich nicht nur auf die Einhaltung irgendwelcher Gesetze. Eure Gedanken bei den Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber sollten sein, welche Lösung praktischer Weise die Interessen der Arbeitnehmer entspricht. Und diese Lösung darf dann nicht gegen Gesetze verstoßen.
Erstellt am 10.08.2018 um 09:11 Uhr von Pjöööng
Das EStG definiert die Nachtarbeit dahingehend, wann Zuschläge steuerfrei sind.
Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtarbeit hingegen nach Zulässigkeit, Dauer und Ausgleich.
Die Definitionen gelten jeweils nur für das jeweilige Gesetz.
Ihr könnt in Eurer BV prinzipiell Nachtarbeit definieren wie Ihr wollt, da Eure Definition auch nur innerhalb Eurer BV gilt. Wenn Ihr sagt "Nacharbeit ist jede Arbeit außerhalb des Zeitraumes 12:00 bis 13:00" dann ist das in Eurer BV so. Ihr dürft allerdings in dem was Ihr vereinbart nicht gegen Gesetze verstoßen.