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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

P
Paketschubser
Aug 2018 bearbeitet

Erst mal hallo an alle, ich bin der Neue. Folgendes Problem: Wir wollen unsere BV Arbeitszeit anpassen, damit Nachtarbeiter besser berücksichtigt werden. Jetzt gibt es zwei Gesetze, die sich diesem Thema annehmen. Nämlich das ArbZG und das EStG (§3b). Können wir uns jetzt von jedem Gesetz das was uns am Besten passt raussuchen, da zum Beispiel die Zeiten wann Nachtarbeit beginnt in beiden Gesetzen unterschiedlich sind.

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

10.08.2018 um 06:41 Uhr

Ich würde die Finger davon lassen, in einer BV Steuern und Abgaben zu regeln. Abgesehen das es hier nicht hingehört, ist man schnell bei Steuerhinterziehung und anderen Straftaten. Den in einer BV versucht man die Dinge aus Sicht der Arbeitnehmer besser zu regeln als sie in Gesetzen und Verordnungen geregelt werden.

K
kratzbürste

10.08.2018 um 08:23 Uhr

Mitbestimmung beschränkt sich nicht nur auf die Einhaltung irgendwelcher Gesetze. Eure Gedanken bei den Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber sollten sein, welche Lösung praktischer Weise die Interessen der Arbeitnehmer entspricht. Und diese Lösung darf dann nicht gegen Gesetze verstoßen.

P
Pjöööng

10.08.2018 um 11:11 Uhr

Das EStG definiert die Nachtarbeit dahingehend, wann Zuschläge steuerfrei sind.

Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtarbeit hingegen nach Zulässigkeit, Dauer und Ausgleich.

Die Definitionen gelten jeweils nur für das jeweilige Gesetz.

Ihr könnt in Eurer BV prinzipiell Nachtarbeit definieren wie Ihr wollt, da Eure Definition auch nur innerhalb Eurer BV gilt. Wenn Ihr sagt "Nacharbeit ist jede Arbeit außerhalb des Zeitraumes 12:00 bis 13:00" dann ist das in Eurer BV so. Ihr dürft allerdings in dem was Ihr vereinbart nicht gegen Gesetze verstoßen.

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