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Probezeit und Kündigungsfristen

W
WOName
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgender Sachverhalt: (1.) Einstellung / Begin des Arbeitsvertrages ist der 06.08.2013 (Nicht der 01.08.2013 !) (2.) die Probezeit beträgt 6 Monate
(3.) innerhalb der Probezeit kann das AV mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Jetzt folgende Fragen:

  • Wann endet die Probezeit ? Am 31.01.2014 oder am 06.02.2014 ?
  • Wann muss spätestens die Kündigung übergeben sein um ? (Was passiert z.B. wenn die Kündigung erst am 29.01.2014 übergeben wird, ist dann die Kündigung unwirksam ?)

Vielen Dank im Voraus

WOName

1.05607

Community-Antworten (7)

K
Kölner

15.01.2014 um 22:58 Uhr

WOName Probezeit endet am 05.02.14 Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen - ob Probezeit oder nicht, sei mal dahingestellt. Wenn der AG noch innerhalb der Probezeit kündigen will muss er dies spätestens am 05.02.14 tun. Dann endet das AV 14 Tage drauf.

H
Hartmut

16.01.2014 um 07:07 Uhr

So ist es. Gut, ganz streng genommen ist zu unterscheiden zwischen einer Probezeit (meistens 6 Monate) und der gesetzlichen Wartezeit (immer 6 Monate) bis zum Kündigungsschutz, aber das ist bei euch zeitlich gleich.

Mit 'Kündigung unwirksam' meinst du wahrscheinlich ob du Kündigungsschutz hast oder nicht. Das ist -in aller Regel- dann der Fall, wenn du auf den Kalendertag genau 6 Monate plus einen Tag in der Firma bist.

G
gironimo

16.01.2014 um 10:16 Uhr

Wenn die Kündigung später erfolgt, ist es eben keine Probezeitkündigung mehr (aber der 29.1. wäre ja nicht zu spät). Auch wichtig für die Anhörung des BR. Ansonsten muss der AN natürlich innerhalb der 3 Wochenfrist beim Arbeitsgericht klagen - sonst ist der Zug abgefahren.

W
WOName

16.01.2014 um 10:44 Uhr

@geronimo, genau dass meinte ich ;-) Wenn ich die Kündigung am 30.01.2014 zum 14.02.2014 bekomme wäre ich ja bereits in der "regulären" Laufzeit drin. Die Probezeit endet ja am 05.02.2014. Daher war die Frage, ob das so möglich ist (oder ob die Kündigung spätestens am 21.01.2014 übergeben werden muß). Denn ab dem 05.02.2014 ist ja die Probezeit abgelaufen, d.h. ab da gelten ja die Kündigungsfristen für unbefristete AV.

(PS.: Achso, leider gibt es hier keinen BR und dementsprechend sind auch die Zustände. Die Klagefristen kenne ich, war früher selber BRM.)

B
blackjack

16.01.2014 um 10:46 Uhr

Der AG kann dir am letzten Tag der Probezeit noch kündigen. Siehe Kölner.

L
Lernender

16.01.2014 um 12:54 Uhr

@WOName falls du noch unsicher bist, dass was Kölner und blackjack schreiben, bedeutet es spielt keine Rolle ob am letzten Tag der Probezeit die Kündigung übergeben wird. Es bleibt dann immer noch eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Selbst wenn der letzte Arbeitstag außerhalb der Probezeit liegt. Für einen Betriebsrat heißt das aber, dass er die Anhörungsfrist voll ausschöpfen sollte.

W
WOName

16.01.2014 um 13:46 Uhr

Ich hatte mir das schon so gedacht. Aber ich war mir nicht sicher (vor allem im Bezug auf die 6 Monate) und die Hoffnung stirbt zuletzt. Na ja, was soll's. Ich bin eh hier noch der letzte der Mohikaner. Es lebe das Outsourcing.

Danke an Alle

Gruß WOName

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