Erstellt am 15.01.2014 um 21:58 Uhr von Kölner
WOName
Probezeit endet am 05.02.14
Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen - ob Probezeit oder nicht, sei mal dahingestellt. Wenn der AG noch innerhalb der Probezeit kündigen will muss er dies spätestens am 05.02.14 tun. Dann endet das AV 14 Tage drauf.
Erstellt am 16.01.2014 um 06:07 Uhr von Hartmut
So ist es. Gut, ganz streng genommen ist zu unterscheiden zwischen einer Probezeit (meistens 6 Monate) und der gesetzlichen Wartezeit (immer 6 Monate) bis zum Kündigungsschutz, aber das ist bei euch zeitlich gleich.
Mit 'Kündigung unwirksam' meinst du wahrscheinlich ob du Kündigungsschutz hast oder nicht. Das ist -in aller Regel- dann der Fall, wenn du auf den Kalendertag genau 6 Monate plus einen Tag in der Firma bist.
Erstellt am 16.01.2014 um 09:16 Uhr von gironimo
Wenn die Kündigung später erfolgt, ist es eben keine Probezeitkündigung mehr (aber der 29.1. wäre ja nicht zu spät). Auch wichtig für die Anhörung des BR. Ansonsten muss der AN natürlich innerhalb der 3 Wochenfrist beim Arbeitsgericht klagen - sonst ist der Zug abgefahren.
Erstellt am 16.01.2014 um 09:44 Uhr von WOName
@geronimo, genau dass meinte ich ;-)
Wenn ich die Kündigung am 30.01.2014 zum 14.02.2014 bekomme wäre ich ja bereits in der "regulären" Laufzeit drin. Die Probezeit endet ja am 05.02.2014.
Daher war die Frage, ob das so möglich ist (oder ob die Kündigung spätestens am 21.01.2014 übergeben werden muß). Denn ab dem 05.02.2014 ist ja die Probezeit abgelaufen, d.h. ab da gelten ja die Kündigungsfristen für unbefristete AV.
(PS.: Achso, leider gibt es hier keinen BR und dementsprechend sind auch die Zustände. Die Klagefristen kenne ich, war früher selber BRM.)
Erstellt am 16.01.2014 um 09:46 Uhr von blackjack
Der AG kann dir am letzten Tag der Probezeit noch kündigen. Siehe Kölner.
Erstellt am 16.01.2014 um 11:54 Uhr von Lernender
@WOName
falls du noch unsicher bist, dass was Kölner und blackjack schreiben, bedeutet es spielt keine Rolle ob am letzten Tag der Probezeit die Kündigung übergeben wird. Es bleibt dann immer noch eine Kündigung innerhalb der Probezeit. Selbst wenn der letzte Arbeitstag außerhalb der Probezeit liegt.
Für einen Betriebsrat heißt das aber, dass er die Anhörungsfrist voll ausschöpfen sollte.
Erstellt am 16.01.2014 um 12:46 Uhr von WOName
Ich hatte mir das schon so gedacht. Aber ich war mir nicht sicher (vor allem im Bezug auf die 6 Monate) und die Hoffnung stirbt zuletzt.
Na ja, was soll's. Ich bin eh hier noch der letzte der Mohikaner. Es lebe das Outsourcing.
Danke an Alle
Gruß
WOName