Frage: Wenn in einem Arbeitsvertrag nur steht, daß die Probzeit 6 Monate beträgt. Nun möchte man selbst kündigen.
Gibt es hier Kündigungsfristen zu beachten ???? Welche Auskunft kann ich als BR geben ???
@Cargo,
IMHO....
Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag. Durch einen TV oder einen AV kann sie verlängert aber nicht verkürzt werden. Ist im TV eine kürzere Probezeit vorgesehen als im AV, so gilt der TV.
Erstellt am 18.09.2008 um 10:26 Uhr von Rollie
Wobei Du dabei abweichende Regelungen unerwähnt lässt, sofern es sich um einen befristeten AV handelt.