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Kündigungsfrist in der Probezeit

Z
zuckertuete
Dez 2019 bearbeitet

Kann ein AG mit einem AN eine beiderseitige Kündigungsfrist von 2 Monaten in der Probezeit vereinbaren. Ich weiß, das die gesetzliche Regelung 2 Wochen beiderseits beträgt.

39208

Community-Antworten (8)

D
DummerHund

12.12.2019 um 11:37 Uhr

Ist eigentlich eher ungewöhnlich, aber ja das können sie im Rahmen der Vertragsfreiheit miteinander vereinbaren.

W
wdliss

12.12.2019 um 11:39 Uhr

Zu beachten ist lediglich, dass die Frist für den AN niemals länger sein darf als für den AG.

Z
zuckertuete

12.12.2019 um 11:45 Uhr

"wdliss" und "Dummerhund"

Danke Euch für die schnellen Antworten

K
Kjarrigan

12.12.2019 um 12:54 Uhr

"Zu beachten ist lediglich, dass die Frist für den AN niemals länger sein darf als für den AG. "

Das niemals geht mir deutlich zu weit. Es wird sicherlich Umstände geben, in der das durchaus vertraglich (selbst wenn es ungewöhnlich erscheint) möglich ist und rechtlich nicht zu beanstanden sein wird(z. B. wenn der AG darfür einen Ausgleich bezahlt)

M
Moreno

12.12.2019 um 13:10 Uhr

Das geht Dir zu weit....hmmm das musst Du mit dem Gesetzgeber bereden der hat halt so entschieden!

W
wdliss

12.12.2019 um 13:15 Uhr

@Kjarrigan: anderer Meinung ist hier §622 Abs 6 BGB: "(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber."

N
nairolf

12.12.2019 um 13:33 Uhr

Ich glaube 2 Monate ist für die Probezeit etwas sehr lang. Hier mal ein interessanter Artikel:

https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-probezeit/

D
DummerHund

12.12.2019 um 13:37 Uhr

………..und dennoch rechtlich nicht zu beanstanden.

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