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Kündigungsfrist Probezeit

U
UnknowCaller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Eine kurze Frage habe ich: Ein Arbeitnehmer hat 6 Monate Probezeit und 14 Tage Kündigungsfrist. Er kündigt aber 7 Tage vor Ablauf der Frist. Also eigentlich 7 Tage zu spät. Wie geht es nun weiter. Was hat der Arbeitgeber zu beachten?

7.83007

Community-Antworten (7)

K
Kriegsrat

23.09.2009 um 19:33 Uhr

wenn er innerhalb der sechs monate probezeit kündigt, zählt noch die frist von 14 tagen, er muß halt dann noch etwas länger arbeiten als die probezeit dauert............

M
McDeere

23.09.2009 um 20:32 Uhr

Richtig! Erst wenn der AN aus der Probezeit raus ist, daß heißt 6Monate und 1Tag beschäftigt war, dann gilt die 14Tage-Frist nicht mehr und als Bonus aber dafür das KSchG.

Umkehrschluss, der AG kann einen Tag vor Ablauf der Probezeit (5Monate und 29Tage) eine Probezeitkündigung mit der 14Tage-Frist aussprechen.

Aber was ist das für ne Frage: Was soll der Arbeitgeber beachten? Sollte aufpassen das er keine Klage bekommt, die auf § 242 BGB gerichtet ist. :-)) Hier fragte wohl der AG selbst!? ;-)

M
McDeere

23.09.2009 um 20:36 Uhr

Der AG sollte auch beachten, daß der AN nicht schwanger ist. :-))

M
McDeere

23.09.2009 um 20:40 Uhr

Oder wer kündigt hier eigentlich? AN oder AG? Egal, ich denke die Sache ist dennoch geklärt.

U
UnknowCaller

23.09.2009 um 23:07 Uhr

Der Arbeitnehmer künidgt.

R
ridgeback

23.09.2009 um 23:15 Uhr

UnknowCaller. hat doch innerhalb der Frist gekündigt. Muß nur 7 Tg. länger in der Fa. arbeiten.

P
Petrus

25.09.2009 um 19:49 Uhr

Da fällt mir noch ein... Für die 6 Monate stehen dem ArbN mindestens 2 Wochen Urlaub zu. Wieviel hat er schon bekommen?

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