Hallo zusammen!

Folgende Situation: ein bis Ende Juli 2013 aktives Betriebsratsmitglied ist seit August krank geschrieben. War im Dezember auf Reha und wird voraussichtlich mit der Widereingliederungsmaßnahme ( 2 Tage a`6 Std.) von Ihrer Krankenkasse etwa 6 Wochen mit Steigerung am 20.01.2014 beginnen.
Jetzt meine Fragen:
In dieser Phase, zählt diese Person dann wieder zum aktiven BR oder gilt Sie weiterhin als Krank?
Diese Frage wirkt sich auch dann weiter auf die BR-Wahl aus.

Allerdings gibt es da auch einige Bedenken, da es doch sofort wider eine starke Belastung, gleich zu Beginn ihrer Eingliederung, bedeuten würde.

Was können wir tun, bzw. was müssen wir beachten?

Vielen Dank im voraus!!!

Petra