Erstellt am 09.01.2014 um 11:00 Uhr von tommyh
Hallo Petra,
wie kann sich die Krankheit des Kollegen denn auf die BR - Wahl auswirken?
In der Eingliederung ist der Kollege weiterhin krank geschrieben.
Ich würde ihm vorschlagen sich auf die Eingliederung am Arbeitsplatz zu konzentrieren und danach (falls wieder gewählt) sich an die BR Arbeit machen.
Möchte der Kollege aber wieder an der BR Arbeit teilnehmen sollte es keinerlei Gründe geben ihm dieses zu verwehren.
Erstellt am 09.01.2014 um 11:34 Uhr von Kulum
Da ein BRM auch während der AU zu hause, wenigstens berechtigt ist zur BR- Arbeit im Unternehmen zu erscheinen (jetzt keine pseudojuristischen Feinheiten), wer oder was soll das BRM davon abhalten während des Hamburger Modells BR- Arbeit zu machen.
Eure Bedenken in allen Ehren, aber ob das BRM BR-Arbeit macht, machen kann, machen will, entscheidet einzig das BRM selbst. Wer wählbar ist, dem solltet ihr soviel Grips schon zutrauen.
Erstellt am 09.01.2014 um 11:39 Uhr von Snooker
Hallo Petra
Ich denke das man so pauschal hier keine Richtlinie festlegen kann. Die betreffende Person sollte dies ganz allein für sich entscheiden. Ich sage dies jetzt mal so, weil ich vor knapp 7 Jahren nach meiner Krebserkrankung selber vor dieser misslichen Lage stand. Ich hatte mich dann auch dazu entschlossen während meiner Wiedereingliederung an den BR Sitzungen teil zu nehmen. Ich habe es nicht bereut mich so entschieden zu haben, denn ich habe mich dadurch nach langer Krankheit wieder gebraucht gefühlt. Dies kann auch für den weiteren Verlauf der Krankheit und der stärke da gegen an zu gehen sehr wichtig sein. Aber wie gesagt, es gibt da keine Richtlinie für.
Erstellt am 09.01.2014 um 11:56 Uhr von freggel
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!
An Kulum """Wer wählbar ist, dem solltet ihr soviel Grips schon zutrauen."""
Auf solche Antworten kann ich jedoch verzichten, ich hatte um Hilfe / Tipps gebeten!!!
Ich werde den Kollegen in Kenntnis setzen und ihn auf ein Gespräch einladen. Dann werde ich sehen, wie er / sie sich entscheiden wird.
Erstellt am 09.01.2014 um 11:59 Uhr von Kulum
Jojo, das alte Problem in Foren. Die Frage bestimmst du, auf die Antwort hast du keinen Einfluss mehr.
Auch das war nur ein Tip. Wenn du den unbedingt negativ behaften magst, allein deine Entscheidung.
Erstellt am 09.01.2014 um 12:05 Uhr von freggel
Das ist immer ein Frage wie man sich äußert, bis jetzt habe ich immer sehr freundliche Antworten erhalten. Kann nicht jeder Feingefühl besitzen.
Und wirklich hilfreich sind solche Antworten auch nicht!!!
Erstellt am 09.01.2014 um 16:23 Uhr von gironimo
Fest steht jedenfalls, wer AU ist, kann dennoch BR sein; sowohl aktiv als auch natürlich für die Wahl kandidieren. Ich stimme also denen zu, die da sagen: Die Entscheidung muss die Kollegin allein fällen. Wenn sie sich den Belastungen des BR nicht gewachsen fühlt, kann sie sich ja wegen ihrer AU auf Verhinderung berufen.
Wenn es aber doch wieder bergauf geht .....
Erstellt am 09.01.2014 um 17:08 Uhr von Globus
flegelhaft oder nciht.... was ich an diesem Forum immer so gut fand ist nicht, dass einem bei Fragen geholfen wird... nein, hier wird mehr gelehrt - der oft rüde und raue Umgangston auch untereinander im Gremium und vor allem mit dem Chef...
Das als kleine Anleitung...
Grundsätzlich muß ich zu der Frage sagen muß, dass ich sie nicht verstehe... AU zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig keine BR Arbeit machen zu können... IMHO hättet ihr grundsätzlich das BRM über die TO der BR Sitzungen in Kenntnis setzen müssen damit es selbst entscheiden kann, ob es teilnimmt oder nicht...
Ich war mal 10 Wochen AU (ne Hand Geschichte) ich hätte morts Radau gemacht, wenn ich ncht geladen worden wäre (unter Benennung der TO).
Klar ist man rechtlich Verhindert bei AU - aber das heißt nciht, dass man nicht teilnehmen darf...
Auch bei einem Kollegen von mir war das so - der war öfters mal im Betrieb um BR Arbeit zu machen (war sein "Job")
Die Frage ist also von daher für mich echt unverständlich...
Erstellt am 10.01.2014 um 07:49 Uhr von Nubbel
betriebsratsarbeit in der au, ist eine andere frage, als betriebsratsarbeit in der widereingliederung.
diese soll am arbeitsplatz stattfinden.
ein maurer, der seine widereingliederung im betriebsratsbüro verbringt, macht wenig sinn.
wir sollten hier das gesundheitsministerium bemühen
Erstellt am 10.01.2014 um 09:25 Uhr von Kulum
Ob BR-Arbeit während der Wiedereingliederung Sinn macht spielt überhaupt keine Rolle. Das BRM darf BR-Arbeit während der AU machen. Während der Wiedereingliederung ist das BRM weiter AU, kann also auch weiter BR-Arbeit machen.
Wie stelle ich mir das sonst vor? Sechs Wochen AU zu hause - BR-Arbeit mögelich. Anschließend zwei Wochen Wiedereingliederung - BR-Arbeit ist tabu? Kann nich dein ernst sein.