Erstellt am 04.10.2007 um 19:46 Uhr von Kölner
@Santosh
"Betriebliches Eingliederungsmanagement" nennt man das. Zu finden ist das im SGB IX und dann auf Seite, äh Paragraf 84 (kurz: § 84 SGB IX).
Aber mache Dir keine Illusion: Von jetzt auf gleich geht da gar nichts...vor allem dann wenn der betroffene AN Dich/den BR momentan nicht will!
Erstellt am 04.10.2007 um 19:47 Uhr von pirat
@santosh,
siehe dazu im SGB IX den § 84 Abs. 2. in Verbindung mit §93BtrVG
http://www.schwbv.de/text/bv_em_lh.doc
Die Betriebsparteien verständigen sich darüber, wie in der …… ein betriebliches Eingliederungsmanagement, unter der Maßgabe des § 84 Abs. 2 SGB IX, durchgeführt wird.
Grundlage für ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der ……. Dazu zählen auch die außerbetrieblichen Servicestellen, wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sowie die Bundesagentur für Arbeit (§ 22 SGB IX) und das Integrationsamt.
Erstellt am 04.10.2007 um 20:51 Uhr von Lotte
santosh,
hat der kollege den Status eines Schwerbehinderten, so hat er laut BAG einen Rechtsanspruch auf eine Wiedereingliederung.
Siehe BAG Urteil 13. Juni 2006, 9 AZR 229/05
Forumadmin,
Dir an dieser Stelle mal vielen Dank dafür, dass man wieder ohne Punkt und Komma "urteilen" kann ;-))