Liebe KollegInnen,

ein Kollege soll nach 1 1/2 Jahren Krankheit nach Unfall wieder einsteigen. Meiner Meinung nach habe ich da als Betriebsrat ein Recht, mit zureden und zu planen, um ihm den Wiedereinstieg zu erleichtern.
Wo finde ich da eine Rechtsgrundlage?
Wo genau im BetrVG (da finde ich nichts genau Passendes, z.B. §87 oder 99 passen nicht genau, oder?)?
Angeglich ist auch im SGB noch was, aber auch da fand ich nichts.
vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Santosh