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Mitwirkung des BR bei Wiedereingliederung nach Krankheit?

S
santosh
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

ein Kollege soll nach 1 1/2 Jahren Krankheit nach Unfall wieder einsteigen. Meiner Meinung nach habe ich da als Betriebsrat ein Recht, mit zureden und zu planen, um ihm den Wiedereinstieg zu erleichtern. Wo finde ich da eine Rechtsgrundlage? Wo genau im BetrVG (da finde ich nichts genau Passendes, z.B. §87 oder 99 passen nicht genau, oder?)? Angeglich ist auch im SGB noch was, aber auch da fand ich nichts. vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Santosh

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.10.2007 um 21:46 Uhr

@Santosh "Betriebliches Eingliederungsmanagement" nennt man das. Zu finden ist das im SGB IX und dann auf Seite, äh Paragraf 84 (kurz: § 84 SGB IX). Aber mache Dir keine Illusion: Von jetzt auf gleich geht da gar nichts...vor allem dann wenn der betroffene AN Dich/den BR momentan nicht will!

P
pirat

04.10.2007 um 21:47 Uhr

@santosh,

siehe dazu im SGB IX den § 84 Abs. 2. in Verbindung mit §93BtrVG

http://www.schwbv.de/text/bv_em_lh.doc

Die Betriebsparteien verständigen sich darüber, wie in der …… ein betriebliches Eingliederungsmanagement, unter der Maßgabe des § 84 Abs. 2 SGB IX, durchgeführt wird. Grundlage für ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der ……. Dazu zählen auch die außerbetrieblichen Servicestellen, wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sowie die Bundesagentur für Arbeit (§ 22 SGB IX) und das Integrationsamt.

L
Lotte

04.10.2007 um 22:51 Uhr

santosh, hat der kollege den Status eines Schwerbehinderten, so hat er laut BAG einen Rechtsanspruch auf eine Wiedereingliederung. Siehe BAG Urteil 13. Juni 2006, 9 AZR 229/05

Forumadmin, Dir an dieser Stelle mal vielen Dank dafür, dass man wieder ohne Punkt und Komma "urteilen" kann ;-))

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