Hallo,
Ein Mitarbeiter wurde zu einen Krankengespräch bei unserer Geschäftsleitung beordert. Da zu diesen Zeitpunkt kein BR´ler anwesend war, geschah es ohne unser Wissen.
Als ich es erfuhr, habe ich unsere Geschäftsleitung erklärt, daß nach §87 BVG ein Mitglied des BR bei dem Gespräch hätte dabei sein müssen.
1. Frage:sollte dies nochmal geschehen, wie kann ich vorgehen?
2. Frage: was ist nicht mitbestimmungspflichtig im Zusammenhang mit AN?