Mitarbeiterbefragung Krankengespräch - ohne ein Mitglied des BR?
Hallo, Ein Mitarbeiter wurde zu einen Krankengespräch bei unserer Geschäftsleitung beordert. Da zu diesen Zeitpunkt kein BR´ler anwesend war, geschah es ohne unser Wissen. Als ich es erfuhr, habe ich unsere Geschäftsleitung erklärt, daß nach §87 BVG ein Mitglied des BR bei dem Gespräch hätte dabei sein müssen.
- Frage:sollte dies nochmal geschehen, wie kann ich vorgehen?
- Frage: was ist nicht mitbestimmungspflichtig im Zusammenhang mit AN?
Community-Antworten (8)
15.03.2007 um 18:47 Uhr
@wanst37 Upps...habe ich da etwas falsch verstanden? Seit wann MUSS ein BR am Krankenrückkehrgespräch teilnehmen? Plötzliche Gesetzesnovelle?
Ich würde es ja mit dem § 84 SGB IX halten...dann hätten sich solche einseitigen Krankenrückkehrgespräche sowieso erledigt!
15.03.2007 um 21:07 Uhr
Nein @Kölner. :o) Unser AN hatte sich gegenüber der GL zu mehreren Argumenten sehr unglücklich geäußert. Dies hätte durch unsere Anwesenheit verhindert werden können. Also dürfen wir nur auf Wunsch des AN bei einen Krankengespräch dabei sein oder sind wir da außen vor?
§84 SGB IX besagt dies im Falle von Schwerbehinderung. Zum Übernehmen gehören immer 2 Parteien und ob das bei uns funktioniert, da hab ich so meine Zweifel.
15.03.2007 um 21:17 Uhr
Hallo wanst37
Muss Kölner Recht geben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den BR, das er bei solchen Gesprächen teilnehmen m u s s . Er kann , wenn der betroffene Arbeitnehmer ihn darum bittet oder nichts dagegen hat. Soll ja auch Kolleginnen und Kollegen geben, die meinen keinen BR zu brauchen. Und verhindern kannst Du während des Gespäches gar nichts denn Du bist kein Rechtsanwalt sondern höchstens Zeuge für den AN. Denn es gibt ein Rechtberatungsgestz und auch eine Betriebratshaftung. Hoffe, das Euch sowas nie passiert. War aber auch persönlich bei solchen Fällen anwesend. War ganz schön knapp. Wenn schon Rat dann vorher und unverbindlich.
Grüssle
15.03.2007 um 21:19 Uhr
@wanst § 84 SGB IX nennt sich auch Betriebliches Eingliederungsmanagement! Überschrift des Paragrafen: Prävention. Ich würde mir den Inhalt unbedingt mal zu Gemüte führen. Es gibt sogar ArbGer, die ein BEM unbedingt vor einer krankheitsbedingten Kündigung fordern. Und das alles zum § 84 SGB IX ist dann sogar erzwingbar und toll und der BR ist dann immer dabei...
15.03.2007 um 21:28 Uhr
wanst, und ich liefere dazu eine Internetseite, die erste Infos gibt ;-)
15.03.2007 um 21:57 Uhr
Danke für eure Info`s.
@alter Betriebsrat Das bedeutet, wenn ein BR auf Bitte eines AN an einen Krankengespräch teilnimmt und der AN sich um Kopf und Kragen redet, darf ich nur weinend in der Ecke sitzen bleiben? Na Klasse!!!! Vorherige Absprache mit AN ging leider nicht, da er direkt zu Beginn seines ersten Arbeitstages abgefangen wurde. Eine Info bei der nächsten BV ist wohl im Interesse der Gemeinheit sinnvoll.
15.03.2007 um 22:03 Uhr
@wanst37 Du bist aber auch ein wenig bildungsresistent... ...§ 84 SGB IX! Einfach nur anwenden. Und wenn Du noch immer nicht gläubig bist, dann helfe Dir mal mit der Lektüre vom § 80 BetrVG.
16.03.2007 um 09:23 Uhr
@Kölner
" bildungsresistent " gefällt mir :o) stimmt aber mit Sicherheit. Laut Fitting sagt der § 87, daß unsere Mitbestimmung auch für Krankengespräche gilt. Habe verstanden, das wir nicht dabei sein müssen und wenn doch, Klappe halten. Gib mir wenigstens den Hauch einer Chance und gestehe uns zu, daß der AG uns hätte informieren müssen.
Verwandte Themen
Mitarbeiterbefragung
ÄlterHallo Zusammen, folgende Situation: Stimmung in Firma ist schlecht, einige Mitarbeiter haben schon innerlich gekündigt, unser erster Vorstand ist seit längerer Zeit an Burnout erkrankt usw. Es sollt
Lohnpfändung bei nicht Teilnahme an Krankengesprächen
ÄlterHallo Leute. Habe da eine Frage. Ich bin in einer Speditions Firma mit 200 Mitarbeiter. Unser AG hat die Angewohnheit, dass er den AN keinen Lohn zahlt, wenn dieser während der AU nicht zum Krank
Krankengespräch
ÄlterMein erstes Krankengespräch als BRM-wie soll ich mich verhalten?
Mitarbeiterbefragung durch den BR
ÄlterDarf der Arbeitgeber dem BR eine eigene Mitarbeiterbefragung verbieten? Bei uns im Unternehmen (3-Schicht-Betrieb) erfolgt die Erstellung und Freigabe der Schichtpläne nach einer Betriebsvereinbarung
Mitarbeiterbefragung durch den BR -was muss der BR beachten?
ÄlterHi miteinander! Wir sind ein neunköpfiger BR in einer Klinik. Vor kurzem ist eine Stationsleitung von ihrem Posten zurückgetreten. Die Gründe würden dem BR nicht mitgeteilt. Vorgeschichte: Vor 2 Ja