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Mitarbeiterbefragung Krankengespräch - ohne ein Mitglied des BR?

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wanst37
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ein Mitarbeiter wurde zu einen Krankengespräch bei unserer Geschäftsleitung beordert. Da zu diesen Zeitpunkt kein BR´ler anwesend war, geschah es ohne unser Wissen. Als ich es erfuhr, habe ich unsere Geschäftsleitung erklärt, daß nach §87 BVG ein Mitglied des BR bei dem Gespräch hätte dabei sein müssen.

  1. Frage:sollte dies nochmal geschehen, wie kann ich vorgehen?
  2. Frage: was ist nicht mitbestimmungspflichtig im Zusammenhang mit AN?
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Community-Antworten (8)

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Kölner

15.03.2007 um 18:47 Uhr

@wanst37 Upps...habe ich da etwas falsch verstanden? Seit wann MUSS ein BR am Krankenrückkehrgespräch teilnehmen? Plötzliche Gesetzesnovelle?

Ich würde es ja mit dem § 84 SGB IX halten...dann hätten sich solche einseitigen Krankenrückkehrgespräche sowieso erledigt!

W
wanst

15.03.2007 um 21:07 Uhr

Nein @Kölner. :o) Unser AN hatte sich gegenüber der GL zu mehreren Argumenten sehr unglücklich geäußert. Dies hätte durch unsere Anwesenheit verhindert werden können. Also dürfen wir nur auf Wunsch des AN bei einen Krankengespräch dabei sein oder sind wir da außen vor?

§84 SGB IX besagt dies im Falle von Schwerbehinderung. Zum Übernehmen gehören immer 2 Parteien und ob das bei uns funktioniert, da hab ich so meine Zweifel.

AB
Alter Betriebsrat

15.03.2007 um 21:17 Uhr

Hallo wanst37

Muss Kölner Recht geben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den BR, das er bei solchen Gesprächen teilnehmen m u s s . Er kann , wenn der betroffene Arbeitnehmer ihn darum bittet oder nichts dagegen hat. Soll ja auch Kolleginnen und Kollegen geben, die meinen keinen BR zu brauchen. Und verhindern kannst Du während des Gespäches gar nichts denn Du bist kein Rechtsanwalt sondern höchstens Zeuge für den AN. Denn es gibt ein Rechtberatungsgestz und auch eine Betriebratshaftung. Hoffe, das Euch sowas nie passiert. War aber auch persönlich bei solchen Fällen anwesend. War ganz schön knapp. Wenn schon Rat dann vorher und unverbindlich.

Grüssle

K
Kölner

15.03.2007 um 21:19 Uhr

@wanst § 84 SGB IX nennt sich auch Betriebliches Eingliederungsmanagement! Überschrift des Paragrafen: Prävention. Ich würde mir den Inhalt unbedingt mal zu Gemüte führen. Es gibt sogar ArbGer, die ein BEM unbedingt vor einer krankheitsbedingten Kündigung fordern. Und das alles zum § 84 SGB IX ist dann sogar erzwingbar und toll und der BR ist dann immer dabei...

L
Lotte

15.03.2007 um 21:28 Uhr

wanst, und ich liefere dazu eine Internetseite, die erste Infos gibt ;-)

http://www.schwbv.de/eingliederungs_management.html

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wanst37

15.03.2007 um 21:57 Uhr

Danke für eure Info`s.

@alter Betriebsrat Das bedeutet, wenn ein BR auf Bitte eines AN an einen Krankengespräch teilnimmt und der AN sich um Kopf und Kragen redet, darf ich nur weinend in der Ecke sitzen bleiben? Na Klasse!!!! Vorherige Absprache mit AN ging leider nicht, da er direkt zu Beginn seines ersten Arbeitstages abgefangen wurde. Eine Info bei der nächsten BV ist wohl im Interesse der Gemeinheit sinnvoll.

K
Kölner

15.03.2007 um 22:03 Uhr

@wanst37 Du bist aber auch ein wenig bildungsresistent... ...§ 84 SGB IX! Einfach nur anwenden. Und wenn Du noch immer nicht gläubig bist, dann helfe Dir mal mit der Lektüre vom § 80 BetrVG.

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wanst

16.03.2007 um 09:23 Uhr

@Kölner

" bildungsresistent " gefällt mir :o) stimmt aber mit Sicherheit. Laut Fitting sagt der § 87, daß unsere Mitbestimmung auch für Krankengespräche gilt. Habe verstanden, das wir nicht dabei sein müssen und wenn doch, Klappe halten. Gib mir wenigstens den Hauch einer Chance und gestehe uns zu, daß der AG uns hätte informieren müssen.

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