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BR-Mitglied alkoholabhängig - Wie sollte man mit Ihm umgehen?

O
Overnighter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im BR ist ein Mitglied Alkoholabhängig. Wie sollte man mit Ihm umgehen, was können wir machen?

7.044017

Community-Antworten (17)

BT
betriebliche trübung

08.03.2008 um 16:15 Uhr

such dir eine beratungsstelle, die kann helfen. dies hier ist kein forum für umgang mit suchterkrankten, ihr braucht dabei professionelle unterstützung.

M
Mona-Lisa

08.03.2008 um 16:35 Uhr

@Overnighter, ihr könnt auch eine BV Sucht erarbeiten und ihn intensivst dabei einbeziehen! Auch wenn ihm damit nicht direkt geholfen ist! Aber das könnte ihm vielleicht ein wenig die Augen öffnen!

D
DonJohnson

08.03.2008 um 17:23 Uhr

Wenn er alkoholisiert zum Arbeitsplatz kommt, dann hilft nur eines: Kündigung. Aber: mit wiedereingliederung wenn er Therapie macht.

Viel Erfolg!

K
Kölner

08.03.2008 um 18:18 Uhr

@Don Johnson Das sehe ich anders...

K
kadirgali

08.03.2008 um 19:49 Uhr

Alkoholabhangigkeit ist seit 1968 als Krankheit anerkant,bei den antworten stehen auch kündigung,kündigen wäre total das falsche weg, zur entgiftungen schicken, kliniken von abhängigkrankheiten besuchen lassen, bei selbsthilfegruppen teilnehmen lassen, das ganze kann mann nur empfehlen, so lange kann diese person Arbeitsunfähig geschrieben werden..

A
Akira

08.03.2008 um 21:21 Uhr

Hallo Overnighter

Schon mal hier gelesen: 19825 bei Suchen eingeben.

BT
betriebliche trübung

08.03.2008 um 21:28 Uhr

nochmals: suche dir professionelle unterstützung. man kann S E H R viel falsch machen, wenn man von dieser erkrankung keine ahnung hat.

und zu dem thema spezielle seminare zu belegen und dann mit dem ag eine bv vereinbaren (mit eskalationstufen z.b.) wäre keine schlecht idee.

K
Kölner

09.03.2008 um 01:44 Uhr

@Overnighter In dem angegebenen "fred" solltest Du allerdings die Meinung "akiras" mit grösster Vorsicht genießen: Sie ist überholt.

B
BRV4U

10.03.2008 um 09:25 Uhr

Hallo Overnighter, du fragst, was ihr tun könnt. Seid ihr euch denn im Klaren darüber, was ihr tun WOLLT ?? Ihr werdet auf jeden Fall dem Kollegen das Trinken nicht abgewöhnen können, das steht fest. Ich spreche aus eigener Erfahrung, habe eine Alkohol- und Drogen-"Karriere" hinter mir und habe aus eigenem Antrieb eine mehrmonatige Entziehungs- und Verhaltenstherapie gemacht. Seit nunmehr 16 Jahren bin ich "frei". Wenn euer Kollege das Trinken aus eigener Motivation nicht aufgibt, habt ihr keine Chance. Im Falle einer Arbeitsaufnahme mit Pegel im Blut kann der Kollege abgemahnt und im Widerholungsfalle auch entlasssen werden, auch als BR-Mitglied. Wie kadirgali schon anmerkt, ist hier eine professionelle Unterstützung unumgänglich, ich habe z.B. mit den Guttemplern die besten Erfahrungen gemacht. Da kannst du dir als Nicht-Betroffener unverbindlich Hilfe holen, das kann ich nur empfehlen. Um einen Eindruck von einer Abhängigkeit und den Weg daraus zu bekommen, ist die Tabelle nach Jellinek sehr empfehlenswert, die kannst du in jeder Suchtberatungsstelle bekommen, evtl. auch aus dem Web.

WER KÄMPFT, KANN VERLIEREN - WER NICHT KÄMPFT, HAT SCHON VERLOREN !!!

Lothar

V
VIONÄR

10.03.2008 um 10:18 Uhr

@ Don Johnson Da bin ich aber völlig anderer Meinung! Wichtig ist, dass ein BR mit dabei ist, wenn es ans Pusten geht und auch wenn die weiteren gespräche folgen. Wenn der Kollege seine Sucht eingesteht, dann gilt er als krank. Wenn ich jetzt jeden Kranken kündige, dann habe ich wohl ein Problem! Ich kann auch nur dazu raten, professionelle Unterstützung hinzu zu ziehen, schließlich gilt es hier, einen Menschen gemeinsam aus einem Sumpf zu holen und nicht darum, ihm noch den letzten Rettungsanker zu kappen! Soziale Verantwortung gilt besonders auch für Betriebsräte!

W
Waschbär

10.03.2008 um 10:21 Uhr

@Overnighter, ich habe die Meinung das grade ein Betriebsrat zusammen halten muss, zusammen halten heisst aber auch das man, bereit ist über alles zu reden grade bei dieser art von Problemen. Suchtbeauftragter ?

K
Kölner

10.03.2008 um 11:22 Uhr

@BRV4U Mutig! Aber Jellinek ist auch schon längst nur noch ein Anhaltspunkt und damit überholt.

W
Waschbär

10.03.2008 um 11:52 Uhr

@all, warum glaube ich nur das die wenigsten hier wirklich wissen wie stark die sucht ist.Und mit welch harten bandagen gekämft werden muss damit jemannt über haupt erst einmal ein sieht das er "abhängig" ist !

Wie mache ich jemanndem klar das er abhänig ist,wenn er es gar nicht glaubt? muss das nicht der erste ansatz sein ?

K
Kölner

10.03.2008 um 13:14 Uhr

@waschbär Mit "Klarheit" und "Eindeutigkeit"! ...und ich weiss tatsächlich, wovon ich rede.

W
Waschbär

10.03.2008 um 13:32 Uhr

Kölner, das weiss ich.... deshalb schrieb ich ja auch "die wenigsten" .Ich habe ja keine Crebalen Störungen im Oberern Cortex der Nebenhirnrinde. = Gedechniss Verlust. Wegen Mangel an Thiamin (Vitamin B1)

J
joclever

10.03.2008 um 16:08 Uhr

Eine Kündigung ist in so einem Fall nicht ausgeschlossen, auch wenn Alkohlsucht als Krankheit anerkannt ist. Sofern ein Arzt bei dem betroffenen Arbeitnehmer die Sucht noch nicht als Krankheit im Sinne des Gesetzes diagnostiziert hat. Also müsst ihr wissen, was ihr wollt. Wollt ihr ihm helfen, dann bietet ihm Hilfe an. Wollt ihr ihn los werden, dann greift die Kündigung, wenn er bei Arbeitsantritt alkoholisiert ist - egal ob BR-Mitglied oder nicht. Es ist verdammt schwer da den richtigen Weg zu gehen und das gewisse Fingerspitzengefühl zu entwickeln. Wir haben auch 2 Fälle bei uns und sitzen grad dran, geeignete Möglichkeiten zu finden, den Betreffenden zu helfen. Wegschauen sollte nur keiner! Und ich denke, der Betroffene sollte auch ganz bewusst wahr nehmen, dass man seine Alkoholsucht bemerkt hat und ihn unter Kontrolle hat.

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