Erstellt am 08.03.2008 um 15:15 Uhr von betriebliche trübung
such dir eine beratungsstelle, die kann helfen. dies hier ist kein forum für umgang mit suchterkrankten, ihr braucht dabei professionelle unterstützung.
Erstellt am 08.03.2008 um 15:35 Uhr von Mona-Lisa
@Overnighter,
ihr könnt auch eine BV Sucht erarbeiten und ihn intensivst dabei einbeziehen! Auch wenn ihm damit nicht direkt geholfen ist!
Aber das könnte ihm vielleicht ein wenig die Augen öffnen!
Erstellt am 08.03.2008 um 16:23 Uhr von DonJohnson
Wenn er alkoholisiert zum Arbeitsplatz kommt, dann hilft nur eines: Kündigung. Aber: mit wiedereingliederung wenn er Therapie macht.
Viel Erfolg!
Erstellt am 08.03.2008 um 17:18 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Das sehe ich anders...
Erstellt am 08.03.2008 um 18:49 Uhr von kadirgali
Alkoholabhangigkeit ist seit 1968 als Krankheit anerkant,bei den antworten stehen auch kündigung,kündigen wäre total das falsche weg,
zur entgiftungen schicken,
kliniken von abhängigkrankheiten besuchen lassen,
bei selbsthilfegruppen teilnehmen lassen,
das ganze kann mann nur empfehlen,
so lange kann diese person Arbeitsunfähig geschrieben werden..
Erstellt am 08.03.2008 um 20:21 Uhr von Akira
Hallo Overnighter
Schon mal hier gelesen: 19825 bei Suchen eingeben.
Erstellt am 08.03.2008 um 20:28 Uhr von betriebliche trübung
nochmals: suche dir professionelle unterstützung. man kann S E H R viel falsch machen, wenn man von dieser erkrankung keine ahnung hat.
und zu dem thema spezielle seminare zu belegen und dann mit dem ag eine bv vereinbaren (mit eskalationstufen z.b.) wäre keine schlecht idee.
Erstellt am 09.03.2008 um 00:44 Uhr von Kölner
@Overnighter
In dem angegebenen "fred" solltest Du allerdings die Meinung "akiras" mit grösster Vorsicht genießen: Sie ist überholt.
Erstellt am 10.03.2008 um 08:25 Uhr von BRV4U
Hallo Overnighter,
du fragst, was ihr tun könnt. Seid ihr euch denn im Klaren darüber, was ihr tun WOLLT ??
Ihr werdet auf jeden Fall dem Kollegen das Trinken nicht abgewöhnen können, das steht fest.
Ich spreche aus eigener Erfahrung, habe eine Alkohol- und Drogen-"Karriere" hinter mir und habe aus eigenem Antrieb eine mehrmonatige Entziehungs- und Verhaltenstherapie gemacht. Seit nunmehr 16 Jahren bin ich "frei".
Wenn euer Kollege das Trinken aus eigener Motivation nicht aufgibt, habt ihr keine Chance. Im Falle einer Arbeitsaufnahme mit Pegel im Blut kann der Kollege abgemahnt und im Widerholungsfalle auch entlasssen werden, auch als BR-Mitglied.
Wie kadirgali schon anmerkt, ist hier eine professionelle Unterstützung unumgänglich, ich habe z.B. mit den Guttemplern die besten Erfahrungen gemacht. Da kannst du dir als Nicht-Betroffener unverbindlich Hilfe holen, das kann ich nur empfehlen.
Um einen Eindruck von einer Abhängigkeit und den Weg daraus zu bekommen, ist die Tabelle nach Jellinek sehr empfehlenswert, die kannst du in jeder Suchtberatungsstelle bekommen, evtl. auch aus dem Web.
WER KÄMPFT, KANN VERLIEREN - WER NICHT KÄMPFT, HAT SCHON VERLOREN !!!
Lothar
Erstellt am 10.03.2008 um 09:18 Uhr von VIONÄR
@ Don Johnson
Da bin ich aber völlig anderer Meinung!
Wichtig ist, dass ein BR mit dabei ist, wenn es ans Pusten geht und auch wenn die weiteren gespräche folgen.
Wenn der Kollege seine Sucht eingesteht, dann gilt er als krank. Wenn ich jetzt jeden Kranken kündige, dann habe ich wohl ein Problem!
Ich kann auch nur dazu raten, professionelle Unterstützung hinzu zu ziehen, schließlich gilt es hier, einen Menschen gemeinsam aus einem Sumpf zu holen und nicht darum, ihm noch den letzten Rettungsanker zu kappen!
Soziale Verantwortung gilt besonders auch für Betriebsräte!
Erstellt am 10.03.2008 um 09:21 Uhr von waschbär
@Overnighter,
ich habe die Meinung das grade ein Betriebsrat zusammen halten muss, zusammen halten heisst aber auch das man, bereit ist über alles zu reden grade bei dieser art von Problemen.
Suchtbeauftragter ?
Erstellt am 10.03.2008 um 10:22 Uhr von Kölner
@BRV4U
Mutig!
Aber Jellinek ist auch schon längst nur noch ein Anhaltspunkt und damit überholt.
Erstellt am 10.03.2008 um 10:52 Uhr von waschbär
@all,
warum glaube ich nur das die wenigsten hier wirklich wissen wie stark die sucht ist.Und mit welch harten bandagen gekämft werden muss damit jemannt über haupt erst einmal ein sieht das er "abhängig" ist !
Wie mache ich jemanndem klar das er abhänig ist,wenn er es gar nicht glaubt?
muss das nicht der erste ansatz sein ?
Erstellt am 10.03.2008 um 12:14 Uhr von Kölner
@waschbär
Mit "Klarheit" und "Eindeutigkeit"!
...und ich weiss tatsächlich, wovon ich rede.
Erstellt am 10.03.2008 um 12:32 Uhr von waschbär
Kölner,
das weiss ich.... deshalb schrieb ich ja auch "die wenigsten" .Ich habe ja keine Crebalen Störungen im Oberern Cortex der Nebenhirnrinde.
= Gedechniss Verlust.
Wegen Mangel an Thiamin (Vitamin B1)
Erstellt am 10.03.2008 um 15:08 Uhr von joclever
Eine Kündigung ist in so einem Fall nicht ausgeschlossen, auch wenn Alkohlsucht als Krankheit anerkannt ist. Sofern ein Arzt bei dem betroffenen Arbeitnehmer die Sucht noch nicht als Krankheit im Sinne des Gesetzes diagnostiziert hat.
Also müsst ihr wissen, was ihr wollt. Wollt ihr ihm helfen, dann bietet ihm Hilfe an. Wollt ihr ihn los werden, dann greift die Kündigung, wenn er bei Arbeitsantritt alkoholisiert ist - egal ob BR-Mitglied oder nicht. Es ist verdammt schwer da den richtigen Weg zu gehen und das gewisse Fingerspitzengefühl zu entwickeln. Wir haben auch 2 Fälle bei uns und sitzen grad dran, geeignete Möglichkeiten zu finden, den Betreffenden zu helfen. Wegschauen sollte nur keiner! Und ich denke, der Betroffene sollte auch ganz bewusst wahr nehmen, dass man seine Alkoholsucht bemerkt hat und ihn unter Kontrolle hat.
Erstellt am 10.03.2008 um 22:40 Uhr von Akira
Und hier:
http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/Start/A30651_Ein_Angebot_an_Alle.pdf