Guten Morgen liebe Kollegen,

bei einem Betriebsübergang nach §613a im vorläufigen Insolvenzverfahren will der neue Arbeitgeber keine Urlaubsansprüche bzw. Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit übernehmen und verweist auf den Insolvenzverwalter. Geht das so? Vielen Dank schonmal.